12765/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.10.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Evaluation der Rechtsgrundlagen der Pandemiepolitik

 

 

Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IFSG des Deutschen Bundesgesundheitsministeriums publizierte unlängst seine „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“.[1] Darin heißt es:

 

Die begleitende und retrospektive Beurteilung der Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Pandemien ist eine zentrale Aufgabe der pandemiebegleitenden (Evaluations-)Forschung. Sie ermöglicht die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns und trägt somit zur Legitimation von Maßnahmen bei, was nicht zuletzt aufgrund der mit einer effektiven Pandemiebekämpfung oftmals verbundenen Einschränkung von (Grund-)Rechten von besonderer Bedeutung ist. Zudem ist eine belastbare Evaluation von Interventionen während der Pandemiebekämpfung zwingend erforderlich, um die Informationen für die Anpassung, Fortführung, Weiterentwicklung oder Terminierung der Maßnahmen bereitzustellen. Es ist eine Kernaufgabe des Krisenmanagements, für die Entwicklung eines nationalen Forschungskonzepts im Bereich der Epidemiologie und der Public-Health-Forschung sowie der klinischen Forschung Sorge zu tragen, Dieses Konzept sollte nicht zuletzt einen Katalog der jeweils drängendsten epidemiologischen und klinischen Fragenstellungen enthalten, die Grundlage für die Priorisierung und abgestimmte Umsetzung nationaler oder regionaler Studien sind.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Gibt es eine derartige Studie auch für Österreich?

a.    Wenn ja, wer hat diese erstellt?

b.    Wenn ja, wo wurde diese veröffentlicht?

2)    Lassen sich die Ergebnisse dieses Ausschusses auch auf Österreich umlegen?

a.    Wenn ja, welche im Detail?

b.    Wenn nein, was wurde/wird für Österreich anders evaluiert?

3)    Sollte es keine derartige Studie für Österreich geben, werden Sie eine in Auftrag geben?

a.    Wenn ja, wen werden Sie damit beauftragen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

 



[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/BER_lfSG-BMG.pdf