12770/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.10.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Externe Behandlung bei Therapien und Krankenhausaufenthalt von Häftlingen

 

Strafgefangene sind in der Regel – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – nicht sozialversichert. Eine Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene besteht, sobald diese ihrer Arbeitspflicht nachkommen.

 

Unabhängig von der Arbeitsleistung wird die ärztliche Betreuung der Insassen (welche direkt vom Bundesministerium für Justiz und nicht von den Sozialversicherungsträgern zu finanzieren ist) durch Ärzte bzw. eigene Krankenabteilungen in den Justizanstalten gesichert. Bei Bedarf werden Fachärzte beigezogen oder wird auf Krankenanstalten zugegriffen.

 

In den letzten Jahren hat sich der Anteil an Insassen mit psychischen Erkrankungen merklich erhöht. Somit kommt den Fachärzten für Psychiatrie und dem psychiatrischen Dienst besondere Bedeutung zu.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren sich die Kosten von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 für Therapien bzw. pädagogische Maßnahmen durch externe Betreuer? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

2.    Welche finanziellen Mittel wurde von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 für externe Betreuung der Häftlinge aufgewendet?

3.    Welche externen Therapiemöglichkeiten bzw. pädagogischer Maßnahmen wurden den Häftlingen von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 angeboten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

4.    Welche Kosten sind für externe Versorgung bei praktischen Ärzten von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten?)

5.    Welche Kosten sind von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 für die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in Psychiatrischen Krankenanstalten angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten)

6.    Gibt es außer mit dem Otto-Wagner-Spital noch andere Verträge mit Psychiatrische Krankenanstalten?

a.    Wenn ja, mit welchen?

b.    Wenn ja, wie lange ist die Laufzeit dieser Verträge?

c.    Wenn ja, wie viele Betten gibt es österreichweit in diesen Krankenanstalten?

7.    Wird in den Psychiatrischen Krankenanstalten pauschal abgerechnet oder nach tatsächlicher Belegung der Betten bzw. durchgeführten Behandlungen? (Bei unterschiedlichen Abrechnungsmodellen, bitte um Aufschlüsselung nach Abrechnungsmodell und Krankenanstalten.)

8.    Sind ihnen Fälle bekannt, in denen das Personal von Psychiatrischen Krankenanstalten im Zuge einer Behandlung bedroht oder gar verletzt wurde?