1278/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zugriff auf Livebilder öffentlicher Kameras - Folgeanfrage zu 491/J

 

Laut Beantwortung der Anfrage 1773/J prüfe das BMI unter anderem, ob Schnittstellen zu Anlagen von öffentlichen, sowie privaten Rechtsträgern mit öffentlichem Auftrag, die öffentliche Orte in ihrem Wirkungsbereich mittels Bildaufnahmegerät überwachen, überhaupt eingerichtet werden sollen. Laut Beantwortung der Anfrage 2586/J basiert dieser Prüfprozess auf einem technischen Probebetrieb, welcher im März 2019 beginnen und rund 6 Monate dauern soll. Laut Beantwortung der Anfrage 4105/J wurde der Probebetrieb am 20. September 2019 abgeschlossen und sollten die Bewertungsergebnisse Ende 2019 vorliegen. 

Laut Beantwortung der Anfrage 491/J sei der Probebetrieb nunmehr abgeschlossen. Der Probebetrieb sei an zwei Rechtsträgern geprüft worden, bei beiden bestünden nach wie vor technische Probleme mit (vereinzeltem) Echtzeitzugriff. Bei einem Rechtsträger sei der Vollzugriff auf das gesamte Kamerasystem möglich gewesen, dies werde aber als datenschutzrechtlich bedenklich erachtet. Laut Anfragebeantwortung habe der Projektverantwortliche entsprechende Empfehlungen ausgesprochen, und zwar hinsichtlich der Beschaffung eines professionellen Multimedia-Managementsystems und einer Überprüfung und gegebenenfalls notwendig werdenden Hochrüstung des Datennetzes.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wer sind die beiden Rechtsträger, an denen der Probebetrieb durchgeführt wurde? Bitte um namentliche Nennung.

2.    Bei welchem der Rechtsträger war der "Vollzugriff" möglich?

a.    Laut Anfragebeantwortung bereite dieser Rechtsträger derzeit die Planung eines neuen Systems vor. Wie soll dieses konkret ausgestaltet sein?

3.    Laut Anfragebeantwortung sei Ausfluss des durchgeführten Probebetriebs jedenfalls die Notwendigkeit der Setzung der empfohlenen Maßnahmen und der damit zusammenhängenden Investitionen auch bei den Rechtsträgern. Wer kommt für diese Investitionen finanziell auf?

a.    Wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahmen?

4.    Bei welchem der Rechtsträger war es nur vereinzelt möglich, eine Echtzeitübertragung herzustellen?

a.    Laut Anfragebeantwortung konnten diese technischen Probleme in der Projektphase vom Rechtsträger nicht behoben werden. Welche konkreten Maßnahmen sind angedacht, um die technischen Probleme zu beheben?

                                  i.    Wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahmen?

5.    Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen hat das Bundesministerium für Inneres nach Abschluss des Probebetriebes erarbeitet, um zu gewährleisten, dass es zu keinem Missbrauch von Daten kommt?

6.    Ist nunmehr geplant Schnittstellen zu Anlagen von öffentlichen, sowie privaten Rechtsträgern mit öffentlichem Auftrag, die öffentliche Orte in ihrem Wirkungsbereich mittels Bildaufnahmegerät überwachen, einzurichten, um Zugriff auf deren Livebilder zu erhalten?

a.    Wenn ja, sollen diese Schnittstellen dauerhaft eingerichtet werden?

b.    Wenn ja, kann das Bundesministerium für Inneres über diese Schnittstellen jederzeit auf Ton- und Bildmaterial der betroffenen Überwachungsanlage zugreifen?

c.    Wenn ja, aus welchen Anlässen wird das Bundesministerium für Inneres auf die Livebilder zugreifen?

d.    Wenn ja, muss das Bundesministerium für Inneres davor Rücksprache mit dem betroffenen Rechtsträger halten?

e.    Wenn ja, besteht für diese Rücksprache ein Formerfordernis?

f.      Wenn ja, muss das Bundesministerium für Inneres eine Antwort des betroffenen Rechtsträgers abwarten, bevor es auf die Bild- und Tondaten zugreift?