12791/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.10.2022
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Anfrage

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Richtlinien für den Fall des Auftretens der afrikanischen Schweinepest in Österreich

 

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine äußerst ansteckende, meist fieberhaft verlaufende Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine stellt jedoch für andere Tiere und Menschen keine Gesundheitsgefährdung dar. Der Erreger, ein Virus, ist sehr widerstandsfähig. Er kann Wochen bis Monate in Fleisch und Fleischwaren sowie in Schlachtabfällen überleben, in gefrorenem Fleisch sogar mehrere Jahre.Die Krankheit kann schnell und heftig (akut) oder langsam (chronisch) verlaufen, nicht immer werden typische Krankheitsanzeichen gezeigt.

Die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, ist also ein Virus, das aus Afrika kommt. 2014 meldete mit Litauen erstmals ein EU-Land einen Fall. Seither breitet sich die ASP aus. In der EU gibt es im Baltikum und in Polen Fälle, seit Juni 2017 auch im Osten Tschechiens. Im April 2018 meldeten ungarische Veterinärbehörden den ersten Fall in ihrem Land, nordöstlich von Budapest wurde die ASP an einem Wildschwein diagnostiziert. Ab Mai 2018 breitete sich die ASP unter Rumäniens Wild- und Hausschweinen aus. Im September wurde das Virus erstmals in Westeuropa diagnostiziert, an einem Wildschweinkadaver in Belgien nahe der Grenze zu Luxemburg. Erfahrungsgemäß breitet sich das Virus besonders im Sommer aus. Meistens wird das Virus in den Kadavern verendeter Wildschweine festgestellt.Am 25. Mai 2022 wurde in Süddeutschland, im Bundesland Baden-Württemberg die Afrikanische Schweinepest in einem Schweinebetrieb festgestellt. Der Ausbruchsbetrieb hält Mastschweine in Freilandhaltung und liegt im Landkreis Emmendingen. Innerhalb kurzer Zeit sind dort 16 von 35 Tieren verendet. Um den Seuchenbetrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km und um diese eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Derzeit kommt die Afrikanische Schweinpest in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten vor (Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Slowakei, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Griechenland). Die Afrikanische Schweinepest ist bisher noch nicht in Österreich aufgetreten, durch die zahlreiche Fälle im Osten Europas ist die Gefahr einer Einschleppung aber sehr hoch! Ein Ausbruch in Österreich hätte schwerwiegende Folgen für Tiere und landwirtschaftliche Betriebe.

Rechtlich ist das Vorgehen bei Verdacht auf ASP oder bei bestätigten Fällen von ASP in Österreich einer eigenen ASP-Verordnung geregelt, sowohl das Errichten von Schutzzonen als auch etwa sie Tötung von Tieren sind hier genau geregelt, ebenso wie mit Betriebsmitteln verfahren werden soll etc. Was man nicht findet sind Richtlinien zur Unterstützung der betroffenen Landwirte etwa in finanzieller Hinsicht und Präventionskonzepte.

Es bleibt jeodoch offen wie Landwirtinnen und Landwirte vorgehen sollen, wenn etwa in Nachbarbetrieben ASP-Verdachtsfälle oder ASP-Fälle auftreten. Bei der ähnlichen Problematik im Falle der Vogelgrippe gibt es z.B. die Bestimmungen, dass Ausläufe vogeldicht sein müssen. Das Überspannen der Ausläufe mit feinmaschigen Netzen ist hier ausreichend. Eine ähnliche Regelung bei ASP ist zur Planbarkeit gerade für alternative Haltungsformen unerlässlich. Betreiberinnen und Betreiber von Schweinehaltungen könnten bereits jetzt dementsprechende Netze, usw. kaufen und im Bedarfsfall rasch errichten.

Laut österreichischem Tierseuchenradar wurden im August 2022 in Europa 71 Ausbrüche bei Hausschweinen und 367 bei Wildschweinen gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat Juli war die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen gestiegen und bei Wildschweinen gesunken. Die Situation in den Nachbarländern bleibt für Österreich besorgniserregend, da Ungarn, die Slowakei, Deutschland und Italien im August Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen und Hausschweinen gemeldet haben. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze und den zuletzt beobachteten großen Ausbreitungssprüngen (Italien, Deutschland) wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.

 

 

 

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/asp_allg.html

https://www.landschafftleben.at/hintergruende/afrikanische-schweinepest

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004148

https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/afrikanische-schweinepest

https://wissenaktuell.ages.at/tierseuchenradar-august-2022/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es generell Präventionskonzepte für die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte, in denen Maßnahmen zur ASP-Prävention festgelegt sind?
    1. Wenn nicht, werden solche erarbeitet und den Landwirten zur Verfügung gestellt und gelten diese Konzepte für alle Haltungsformen?
    2. Wenn nicht, bis wann soll eine solche Ausarbeitung und Implementierung erfolgen?
  1. Sind für Landwirte, die selbst von ASP betroffen sind, finanzielle Entschädigungen oder Unterstützungen in Planung?
    1. Wenn ja in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen werden die Entschädigungen und Unterstützungen gewährt?
    2. Wenn nicht, warum nicht?
  1. Welche Kriterien muss ein Betrieb erfüllen um im Falle eines ASP-Falls im eigenen Betrieb in den Genuss von Entschädigung- oder Unterstützungszahlungen zu kommen?
  2. Gibt es rechtliche vorgeschriebene Maßnahmen die ein Betrieb im Falle eines ASP-Falls in einem Nachbarbetrieb zu erfüllen hat?
    1. Wenn ja, gelten derartige Richtlinien auch für alternative Haltungsformen?
    2. Wenn nein, sind zu treffende Maßnahmen in Planung? Bis wann?
  1. Falls es bereits rechtliche Bestimmungen für Maßnahmen im Falle des Auftretens von ASP in einem Nachbarbetrieb gibt, welche sind dies konkret und wie werden sie den Landwirtinnen und Landwirten kommuniziert?
  2. Sind für Landwirte, die selbst nur indirekt (z.B. als Nachbarbetrieb) von ASP betroffen sind, finanzielle Entschädigungen oder Unterstützungen in Planung?
    1. Wenn ja in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen werden die Entschädigungen und Unterstützungen gewährt?
    2. Wenn nicht, warum nicht?