12794/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.10.2022
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Anfrage
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Landwirt_Innen
In den letzten Monaten häufen sich die Fälle von Tierleid infolge der Überforderung der Landwirtinnen und Landwirte. So gab beispielsweise der Landwirt eines niederösterreichischen Betriebs, in dem erst am 09.09.2022 tote Tiere, teils bereits mumifiziert und skelettiert und verletzte mit Kot verschmierte und abgemagerte Tiere gefunden wurden, an, mit der Situation überfordert gewesen zu sein. Rückenprobleme und zeitliche Überforderung hätten zu den Missständen beigetragen. Bereits 2013 hatte es gegen den betreffenden Betrieb mit ähnlichem Sachverhalt eine Anzeige gegeben(1, 2).
Im April kam es in Kärnten zu einem schwerwiegenden Fall, auch hier kam es zu extremen Tierleid; im Juni wurden die unhaltbaren Zustände in einem niederösterreichischen Schweinemastbetrieb publik(3). Überforderung, Stress und andere seelische Probleme nehmen laut Landwirtschaftskammer zu.
Bei der Gesundheitsbefragung 2000 bezeichnete knapp die Hälfte der befragten Bäuerinnen und Bauern ihren Gesundheitszustand zumindest als „gut“; knapp 60 Prozent hat Freude an der Arbeit. Allerdings leiden 42,5% der Bauern an Überforderung, wobei Frauen (45,5%) davon häufiger betroffen waren als Männer (38,4%), wie die Gesundheitsbefragung der SVB vor zwanzig Jahren ergeben hat. Neuere Daten über die Gesundheit der österreichischen Landwirtinnen und Landwirte sucht man vergeblich. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen ist aber davon auszugehen, dass die Menschen in landwirtschaftlichen Berufen immer häufiger von psychischer Überlastung und Burnout betroffen sind(4,5).
Die Betriebshilfe der SVS kann für Ernte, Tiere oder Forstarbeiten beansprucht werden, solange Bäuerin oder Bauer krank sind. Deshalb bietet die SVS einen Kostenzuschuss für den Einsatz von Betriebshelfern. Die soziale Betriebshilfe dient der Finanzierung unaufschiebbarer Arbeiten im land -oder forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn eine der folgenden Personen ausfällt: Betriebsführer, hauptberuflich beschäftigter Ehepartner, Kind, Wahl-, Stief-, oder Schwiegerkind, Enkel oder Übergeber. Als Gründe gelten ein Spitalsaufenthalt ab zwei Tagen, mehr als 15-tägige Arbeitsunfähigkeit, Kur (Heilverfahren, Erholungsaufenthalt), Begleitung eines schwerkranken/behinderten Kindes ins Spital oder zu Heilverfahren, sowie der Tod eines Anspruchsberechtigten. Von psychischer Überforderung ist hier nicht die Rede, obwohl diese Überforderung schon vor mehr als zwanzig Jahren ein Thema war. Klimawandel, Teuerung und die aktuellen Krisen betreffen unsere Landwirtinnen und Landwirte und haben große Auswirkung auf ihre Arbeit und die Herausforderungen mit denen sie zu kämpfen haben. Auch die anstehenden rahmenpolitischen Veränderungen, wie etwa das Ende der Vollspaltenböden stellen viele Landwirtinnen und Landwirte vor Herausforderungen sowohl finanzieller als auch organisatorischer Natur(6).
Derzeit versucht das bäuerliche Sorgentelefon als erste Anlaufstelle für Bäuerinnen und Bauern zu fungieren, laut eigenen Angaben haben 2020 1.251 Landwirtinnen und Landwirte dieses Service genutzt und um Rat gefragt(7). Das bäuerliche Sorgentelefon wird von Expertinnen und Experten mit psychosozialer Ausbildung betreut. Mit Jänner 2022 startete die Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine Anlaufstelle die das Sorgentelefon ergänzen soll.
Insgesamt zeigt sich, dass die Situation der Landwirtinnen und Landwirte in Österreich und ihre Arbeitsbedingungen schwieriger und damit verbunden auch psychische Überlastung größer und häufiger geworden ist. Diese Überforderung hat Folgen für die Gesundheit der Landwirtinnen und Landwirte, ihre Lebenssituationen und in weitere Folge auch für die Tiere, um die sie sich kümmern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende