12807/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

An den Bundesminister für Finanzen

betreffend Intervention betreffend Steuerprüfungen der Dr. Erwin Pröll Stiftung

 

Ein weiteres Mal ist die ÖVP und ihre mutmaßliche Einflussnahme auf verschiedenste Institutionen in aller Munde. Dieses Mal ist es Thomas Schmid, der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und ÖBAG-Chef, der Staub aufwirbelt. Er wurde, wie verschiedenste Medien berichten, intensiv durch die WKStA befragt. Im Zuge dieser Befragung kamen brisante Details ans Licht.
Unter Anderem berichtete Schmid von einer Intervention des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka in die Arbeiten des Bundesministeriums für Finanzen. Dieser soll, laut Schmid, eine Steuerprüfung der Dr. Erwin Pröll Stiftung untersagt haben, wie unter Anderem der Standard berichtete (https://www.derstandard.at/story/2000140091025/thomas-schmid-belastet-kurz-benko-sobotka-und-zahlreiche-weggefaehrten-aus?ref=rec) .

Schmid sagt hierzu “Mag. Sobotka intervenierte bei mir - meiner Erinnerung nach in der Zeit als Spindelegger noch Minister war oder Schelling in der Anfangsphase – dahingehend, dass er mir mitteilte, dass es betreffend des Alois-Mock-Institut oder die Alois-Mock-Stiftung (das weiß ich nicht mehr genau) sowie die Erwin-Pröll-Stiftung Steuerprüfungen gäbe und dass das nicht sein könne. Es sei zu erledigen. Ich habe diese Information im BMF entweder an Kabinettsmitarbeiter oder an Sektionschefs weiter gegeben. Es ist dann im Sinne von Mag. Sobotka erledigt worden.

In einem ersten Verteidigungsversuch der ÖVP wurde versucht darzustellen, dass es beim Alois-Mock-Institut keine solche Prüfung gegeben hätte. Damit sah die gesamte ÖVP die Unschuld Sobotkas als hinlänglich und eindeutig bewiesen an.

Seit Sonntag ist nunmehr öffentlich bekannt, dass es jedenfalls bei der Erwin-Pröll-Stiftung sehr wohl eine solche Steuerprüfung gegeben hat. Im Rahmen dieser Prüfung haben die zuständigen Finanzbeamten offenkundig mitten im Verfahren – wie von Zauberhand - ihre Auffassung um 180° gedreht. Es ging um 300.000 Euro und die Frage, ob dieses Geld eine Förderung war oder eine Zustiftung – was einen steuerlichen Unterschied macht. Zunächst bestand unter den zuständigen Beamten – laut ORF-Recherchen – Einigung, dass es sich bei den zu überprüfenden 300.000 Euro gar nicht um eine Förderung handeln könne, weil die Förderrichtlinien nicht eingehalten worden seien. Letztendlich wurden die besagten 300.000 Euro dennoch als Förderung bewertet.

Es stellt sich daher natürlich die Frage, weshalb Mag. Sobotka die genannten Steuerprüfungen beim Alois-Mock-Institut (oder der Stiftung) bzw. bei der Dr. Erwin Pröll Stiftung verhindern wollte und ob es hier zu einer Einflussnahme auf die Arbeit des Bundesministeriums für Finanzen durch den Nationalratspräsidenten kam.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.    Wurde eine Steuerprüfung der Dr. Erwin Pröll Stiftung angedacht?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Weshalb sollte die Dr. Erwin Pröll Stiftung geprüft werden?

c.    Was gab den Anstoß für eine mögliche Prüfung?

d.    Gab es Hinweise, welche eine steuerliche Prüfung angeregt haben?

                                          i.    Wenn ja, welche Hinweise waren dies, von wem kamen diese und wer hat sie erhalten?


 

2.    In welchem Zeitraum wurde die Prüfung durchgeführt? (Bitte um eine Chronologie des Prüfverlaufs)

a.    welche Finanzbehörde war für die Durchführung dieser verantwortlich?

b.    Welche Abteilung war für den Fall zuständig?

c.    Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?

d.    Wurden die Akten und Unterlagen dem Untersuchungsausschuss übermittelt?

                                          i.    Wenn nein, mit welcher Begründung?

3.    Hat ein Kabinettsmitarbeiter oder eine Kabinettsmitarbeiterin mit Beamten der zuständigen Steuerbehörde der Erwin-Pröll Stiftung Kontakt aufgenommen?

a.    Wenn ja, was war der Anlass?

b.    Wurden Wünsche an die Steuerbehörde formuliert, ob oder wie die Prüfung erfolgen soll?

4.    Hat ein Sektionschef mit Beamten der zuständigen Steuerbehörde der Erwin-Pröll Stiftung Kontakt aufgenommen?

a.    Wenn ja, was war der Anlass?

b.    Wurden Wünsche an die Steuerbehörde formuliert, ob oder wie die Prüfung erfolgen soll?

5.    Gab es andere Fälle bei welchen das Kabinett oder Sektionschefs Wünsche zum Verlauf von Steuerprüfungen an die zuständigen Mitarbeiter*innen kommuniziert wurden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wurden die Akten und Unterlagen dem Untersuchungsausschuss übermittelt? 

                                          i.    Wenn nein, mit welcher Begründung?