12808/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend der ehemaligen Hauptstelle der AUVA in der Adalbert-Stifter-Straße Nr. 65-67
Unwirtschaftlich und veraltet, energietechnisch nicht auf dem neuesten Stand, ein Brandschutz der nicht auf dem Stand der neuesten Technik ist und in diesen Millionen investiert werden hätten müssen – aus diesen Gründen suchte die AUVA ein neues Gebäude für die Mitarbeiter die in der ehemaligen Hauptstelle der AUVA in der Adalbert-Stifter-Straße Nr. 65-67 untergebracht waren.
Mit den Twin Towers am Wienerberg wurde mittlerweile ein neues Haus für die AUVA gefunden. Die alte Hauptstelle in der Adalbert-Stifter-Straße sollte verkauft werden. Ein Käufer wurde offensichtlich bis dato allerdings nicht gefunden.
Aufgrund der komplizierten Beschaffenheit des Hauses – das Bürogebäude ist eine Art Brückenkonstruktion, in diese sind als Verbindungselement mittels Stahlhängesäulen drei- beziehungsweise zwölfgeschossige Bürokomplexe aufgehängt - dürfte sich nicht nur der Verkauf der Liegenschaft als schwierig erweisen, sondern auch weiterhin – nicht zuletzt aufgrund des enormen Energiepreisanstiegs - massive Kosten verursachen.
Denn die Stahlhängesäulen in denen das Bürogebäude eingehängt ist, müssen trotzdem das Gebäude leer steht, im Sommer gekühlt und im Winter beheizt werden, damit sich diese nicht verformen und eine ordentliche Statik des Gebäudes weiterhin gegeben ist. Internen Informationen zur Folge schlagen sich diese Vorgänge mit massiven laufende Kosten für alle Versicherten zu Buche.
Da das Gesundheitsministerium über die Allgemeine Unfallversicherung aufsichtspflichtig ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wurden Sie über mögliche Interessenten hinsichtlich des Kaufes der Liegenschaft der AUVA an der Adalbert-Stifter-Straße 65-67 seitens der Verantwortlichen der AUVA in Kenntnis gesetzt? Wieviele interessierte Käufer haben sich bis dato gemeldet?
2. Welche Pläne für die Nachnutzung des Gebäudes sind Ihnen bis dato bekannt?
3. Stimmt es, dass das Haus weiterhin geheizt bzw. gekühlt werden muss, damit eine entsprechend sichere Statik weiterhin gegeben bleibt?
4. Wenn ja, welche Kosten sind seit der Übersiedlung in die Twin Towers für die notwendige Kühlung bzw. Heizung des Hauses in der Adalbert-Stifter-Straße angefallen?
5. Was würde passieren, wenn man die Kühlung bzw. Heizung die für die Aufrechterhaltung der Statik notwendig ist, unterlässt?
6. Wurden Ihnen bzw. Ihrem Ministerium im Vorfeld dargelegt, dass derartige Kosten anfallen werden, bzw. hat es diesbezüglich im Vorfeld eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit seitens der AUVA gegeben?
7. Wenn ja ist diese Wirtschaftlichkeitsberechnung im Nachhinein nachvollziehbar?
8. Wenn nein, warum gab es keine derartige Wirtschaftlichkeitsberechnung und warum hat Ihr Ministerium nicht darauf bestanden?
9. Wie hoch wären die Kosten gewesen, die seinerzeit in den Brandschutz der ehemaligen Hauptstelle investiert werden hätten müssen?
10. Ist aus Ihrer Sicht der Auszug aus der ehemaligen Hauptstelle unter diesen kolportierten Voraussetzungen immer noch als wirtschaftlich anzusehen?