12813/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Vienna International School

 

Die Vienna International School wurde gegründet, als Wien ein UNO Sitz und Österreich ein beliebter Standort für internationale Unternehmen wurde. Die VIS wurde von der Republik Österreich erbaut, bleibt aber weiterhin mit den Vereinten Nationen verbunden. Heute sind etwa die Hälfte der knapp 1.400 Schüler:innen Kinder von Eltern im diplomatischen Corps und stammen aus 111 Ländern. Andererseits stellen österreichische Schüler:innen mit 224 das Hauptkontingent der Studierenden, gefolgt von den USA mit 166 und Großbritannien mit 130 (Stand 2021/22). Die VIS bleibt also ein wichtiger Bestandteil der Attraktivität des Amtssitzes Wien, hat sich aber gleichzeitig auch außerhalb des diplomatischen Corps' als Bildungseinrichtung etabliert. Dabei sind die Studiengebühren für ein Land, in dem Bildung gratis ist, extrem hoch – zwischen 20.000 und 24.000 Euro jährlich, zuzüglich mehrerer Einmalzahlungen.

Die Erhaltung der Schule wurde bis vor kurzem durch einen Staatsvertrag geregelt. Nach dessen Auslaufen 2014 ist die Schule nun ein Verein, der sich um die Erhaltung der Gebäude kümmern muss. Diese und andere Veränderungen führen zu Besorgnis. Zur gleichen Zeit, zu der staatliche Unterstützung reduziert wird, muss die Schule beginnen, Miete (leasehold payments) in Höhe von 1,5 Millionen Euro zu entrichten. Da fast die Gesamtheit der Einnahmen der VIS aus Schulgebühren stammen (30,2 von 32,8 Millionen) und die UNO die Schulgebühren für Kinder von Mitarbeiter:innen deckelt, sind diesen Einnahmen Limits auferlegt. Es besteht die Befürchtung, dass die Schule wichtige bauliche Verbesserungen und Erhaltungsarbeiten nicht ausreichend finanzieren kann. So entsteht bereits jetzt trotz eines positiven Betriebsergebnisses ein negativer Cash Flow. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welches vertragliche Verhältnis besteht derzeit zwischen der Republik Österreich und der VIS?
    1. Welche zeitlichen Limitierungen gibt es für dieses Verhältnis, und welche Arrangements bestehen für die Zeit nach dem Auslaufen des Abkommens?
  1. Welche finanzielle Zuwendungen gab es vonseiten der Republik Österreich für die VIE in der Vergangenheit seit deren Gründung? 
  2. Welche finanziellen Zuwendungen gibt es vonseiten der Republik Österreich derzeit für der VIE? Für wie lange bestehen die gegenwärtigen Abmachungen, und welche Arrangements bestehen für die Zeit danach?
  3. Ist es zutreffend, dass: 
    1. Die Gebäude der VIE dem Verein gehören und von diesem erhalten werden müssen?
    2. Das Grundstück im Besitz der Republik Österreich ist?
    3. Die VIE ab 2024 Miete für das Grundstück, auf dem die Gebäude stehen, zahlen muss? Wenn ja, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum?
  1. Unter welchen Umständen wäre es möglich, das Grundstück, auf dem die VIE ansässig ist, ganz oder teilweise zu veräußern? 
    1. Was würde in so einem Fall aus der VIS?
  1. Im Falle einer finanziellen Schieflage der VIE aufgrund gedeckelter Einnahmen einerseits, höherer Kosten andererseits, welche Verantwortung hätte die Republik Österreich für die Fortführung der VIE?
  2. Ist der Fortbestand der VIE mit dem UNO Amtssitz Wien verknüpft? Wenn ja, in welcher Weise?