12815/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Folgeanfrage zum ausständigen Klimaschutzgesetz

Das im Jahr 2011 beschlossene Klimaschutzgesetz (KSG) hat bis 2020 gemäß europäischer Vorgaben die österreichischen Klimaziele definiert und pro Sektor festgeschrieben. Durch das Ausbleiben der Novelle des KSG fehlt seit Januar 2021 dementsprechend ein gesetzlich definierter Emissionsreduktionspfad für die Republik Österreich, sowie auch für die einzelnen Sektoren. Das bedeutet, dass sich sowohl die Klimapolitik als auch die Berichterstattung darüber gemäß §6 des KSG im Blindflug befindet.

Zusätzlich soll das neue KSG einige wichtige klimapolitische Innovationen enthalten, welche für den langfristigen Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung dringend notwendig sind. Wie etwa die Einführung eines Klimachecks, sowie eines jährlichen Emissionsbudgets. Ebenso sollen klare Verantwortlichkeiten für Maßnahmen und Sanktionsmechanismen für mangelnde Fortschritte festgelegt werden. Das Fehlen des KSG verzögert auch diese wichtigen klimapolitischen Instrumente.

In der Anfragebeantwortung 11721/AB gibt die Bundesministerin an, dass der Entwurf für das Klimaschutzgesetz schon länger hausintern fertig sei, aber "regierungsintern" diskutiert werde. Weitere Details werden nicht genannt. Gerade aufgrund der Tatsache, dass die Regierung bei Antritt die Priorisierung von Klimaschutz großspurig verkündet hat, ist das Fehlen des Klimaschutzgesetzes inakzeptabel.



 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Seit welchem genauen Zeitpunkt liegt ein konkreter Entwurf des KSG im BMK vor und seit wann wird dieser regierungsintern diskutiert?
  2. Wie genau laufen hier die Verhandlungen ab?
    1. Welche Akteur:innen sind involviert?
    2. Gibt es laufende Verhandlungen, oder liegt der Entwurf nur beim Koalitionspartner?
  1. Bei welchen genauen inhaltlichen Fragen ist sich die Regierung uneinig? (Bitte um eine genaue Auflistung)
  2. Hat es, seitdem der unsprünglicher Entwurf vorliegt, aufgrund von regierungsinternen Verhandlungen konkrete Anpassungen gegeben, oder wurden die Anpassung ausschließlich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, wie dem Krieg in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise, vorgenommen?
  3. Gibt es eine Deadline für eine regierungsinterne Einigung?
    1. Wenn nein, wieso?
    2. Wenn ja, wann?
  1. Was wären aus Sicht des BMK die klimapolitischen Konsequenzen, wenn keine Einigung zustandekommt?