12815/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Folgeanfrage zum ausständigen Klimaschutzgesetz
Das im Jahr 2011 beschlossene Klimaschutzgesetz (KSG) hat bis 2020 gemäß europäischer Vorgaben die österreichischen Klimaziele definiert und pro Sektor festgeschrieben. Durch das Ausbleiben der Novelle des KSG fehlt seit Januar 2021 dementsprechend ein gesetzlich definierter Emissionsreduktionspfad für die Republik Österreich, sowie auch für die einzelnen Sektoren. Das bedeutet, dass sich sowohl die Klimapolitik als auch die Berichterstattung darüber gemäß §6 des KSG im Blindflug befindet.
Zusätzlich soll das neue KSG einige wichtige klimapolitische Innovationen enthalten, welche für den langfristigen Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung dringend notwendig sind. Wie etwa die Einführung eines Klimachecks, sowie eines jährlichen Emissionsbudgets. Ebenso sollen klare Verantwortlichkeiten für Maßnahmen und Sanktionsmechanismen für mangelnde Fortschritte festgelegt werden. Das Fehlen des KSG verzögert auch diese wichtigen klimapolitischen Instrumente.
In der Anfragebeantwortung 11721/AB gibt die Bundesministerin an, dass der Entwurf für das Klimaschutzgesetz schon länger hausintern fertig sei, aber "regierungsintern" diskutiert werde. Weitere Details werden nicht genannt. Gerade aufgrund der Tatsache, dass die Regierung bei Antritt die Priorisierung von Klimaschutz großspurig verkündet hat, ist das Fehlen des Klimaschutzgesetzes inakzeptabel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende