12817/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Umsetzung der Entschließung 2474/A(E) betreffend Grenzgänger und Unternehmen (Rechtsicherheit für Arbeit im Homeoffice)
Seit der Corona-Krise hat sich das Arbeiten im Homeoffice weiter verstärkt. Althergebrachte Regelungen für das grenzüberschreitende Arbeiten werden daher den neuen Realitäten nicht mehr gerecht. So gilt nicht nur im Sozialversicherungs-recht eine 25%-Grenze für Arbeiten im Homeoffice. Auch steuerrechtlich bestehen Hindernisse für österreichische Arbeitnehmer, die beispielsweise bei einem Arbeit-geber in Deutschland beschäftigt sind. Wegen der recht komplizierten Steuer-regelung, die das Pendeln zwischen zwei Ländern nach sich zieht, haben Deutsch-land und Österreich ein eigens Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Demnach muss ein Grenzgänger seinen Lohn im Wohnort-Staat besteuern – sofern er die Grenze passiert und nicht mehr als 45 Tage zu Hause bleibt. Wird diese Anzahl überschritten, wären in beiden Ländern Steuern fällig. (1)
Nach dem Auslaufen der "Homeoffice-Betriebsstätten-Regelung" drängen zahlreiche deutsche Unternehmen ihre österreichischen Dienstnehmer wegen dem "Betriebs-stättenrisiko" den Homeoffice-Anteil - wieder wie vor der Pandemie - unter 25% zu halten. Dieses Problem gibt es auch mit anderen Nachbarstaaten. (2)
Andere Länder
schaffen es vor diesem Hintergrund, kurzfristig neue Konsultations-vereinbarungen
zu schließen. So wurden erst im Juli Homeoffice-Tage für Grenz-gänger im
DBA Deutschland-Schweiz als nicht-schädliche Tage definiert (3),
wie
dies auch bereits seit längerem im DBA Deutschland-Frankreich der Fall
ist. (4)
Es liegt also nicht an der Bundesrepublik Deutschland, wenn hier im Verhältnis Deutschland - Österreich bürokratische Regeln gelten.
Am 6. Juli 2022 hat
der Nationalrat den Entschließungsantrag "Grenzgänger und
Unternehmen brauchen Rechtssicherheit für das Arbeiten im Homeoffice/2474/A(E)"
einstimmig angenommen. (5)
Es stellt sich nun die Frage, welche konkreten Schritte das Bundesministerium
für Finanzen bisher eingeleitet und durchgeführt hat um
entsprechende Lösungen umzusetzen, bzw. wann Grenzgänger mit einer
Regelung rechnen können, die Rechtsicherheit für Arbeit im Homeoffice
schafft.
(1) https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=59e4849a-cb02-4137-9ec6-86cab64ef8e8 und www.merkur.de/politik/bayern-pocht-auf-regelung-fuer-grenzgaenger-zr-91718166.html und www.diepresse.com/6167828/pendeln-nur-aus-steuergruenden
(2) www.derstandard.at/story/2000137457898/aus-fuer-homeoffice-beschaeftigte-muessen-wieder-nach-deutschland-pendeln
(3) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2022-07-26-konsultationsvereinbarung-betreffend-der-grenzgaengerregelung-artikel-15a-des-deutsch-schweizerischen-DBS.html
(4) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2021-12-28-DBA-Frankreich-zweifelsfragen-bei-der-steuerlichen-behandlung-der-einkuenfte.html, Absatz 18
(5) www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01609/index.shtml
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende