12817/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umsetzung der Entschließung 2474/A(E) betreffend Grenzgänger und Unternehmen (Rechtsicherheit für Arbeit im Homeoffice)

 

Seit der Corona-Krise hat sich das Arbeiten im Homeoffice weiter verstärkt. Althergebrachte Regelungen für das grenzüberschreitende Arbeiten werden daher den neuen Realitäten nicht mehr gerecht. So gilt nicht nur im Sozialversicherungs-recht eine 25%-Grenze für Arbeiten im Homeoffice. Auch steuerrechtlich bestehen Hindernisse für österreichische Arbeitnehmer, die beispielsweise bei einem Arbeit-geber in Deutschland beschäftigt sind. Wegen der recht komplizierten Steuer-regelung, die das Pendeln zwischen zwei Ländern nach sich zieht, haben Deutsch-land und Österreich ein eigens Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Demnach muss ein Grenzgänger seinen Lohn im Wohnort-Staat besteuern – sofern er die Grenze passiert und nicht mehr als 45 Tage zu Hause bleibt. Wird diese Anzahl überschritten, wären in beiden Ländern Steuern fällig. (1)

Nach dem Auslaufen der "Homeoffice-Betriebsstätten-Regelung" drängen zahlreiche deutsche Unternehmen ihre österreichischen Dienstnehmer wegen dem "Betriebs-stättenrisiko" den Homeoffice-Anteil - wieder wie vor der Pandemie - unter 25% zu halten. Dieses Problem gibt es auch mit anderen Nachbarstaaten. (2)

Andere Länder schaffen es vor diesem Hintergrund, kurzfristig neue Konsultations-vereinbarungen zu schließen. So wurden erst im Juli Homeoffice-Tage für Grenz-gänger im DBA Deutschland-Schweiz als nicht-schädliche Tage definiert (3), wie
dies auch bereits seit längerem im DBA Deutschland-Frankreich der Fall ist. (4)

Es liegt also nicht an der Bundesrepublik Deutschland, wenn hier im Verhältnis Deutschland - Österreich bürokratische Regeln gelten.

Am 6. Juli 2022  hat der Nationalrat den Entschließungsantrag "Grenzgänger und Unternehmen brauchen Rechtssicherheit für das Arbeiten im Homeoffice/2474/A(E)" einstimmig angenommen. (5) 
Es stellt sich nun die Frage, welche konkreten Schritte das Bundesministerium für Finanzen bisher eingeleitet und durchgeführt hat um entsprechende Lösungen umzusetzen, bzw. wann Grenzgänger mit einer Regelung rechnen können, die Rechtsicherheit für Arbeit im Homeoffice schafft. 

(1) https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=59e4849a-cb02-4137-9ec6-86cab64ef8e8 und www.merkur.de/politik/bayern-pocht-auf-regelung-fuer-grenzgaenger-zr-91718166.html und www.diepresse.com/6167828/pendeln-nur-aus-steuergruenden 

(2) www.derstandard.at/story/2000137457898/aus-fuer-homeoffice-beschaeftigte-muessen-wieder-nach-deutschland-pendeln

(3) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2022-07-26-konsultationsvereinbarung-betreffend-der-grenzgaengerregelung-artikel-15a-des-deutsch-schweizerischen-DBS.html  

(4) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2021-12-28-DBA-Frankreich-zweifelsfragen-bei-der-steuerlichen-behandlung-der-einkuenfte.html, Absatz 18

(5) www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01609/index.shtml

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Welche konkreten Schritte wurden seit der 167. Sitzung des Nationalrats (6. Juli 2022) geplant und umgesetzt, um langfristig Rechtssicherheit für Grenzgänger (bezüglich Arbeit im Homeoffice), im Sinne des oben genannten Entschließungsantrags zu schaffen?
  2. Wurden bereits mit den zuständigen Behörden bzw. Ministerien in den Nachbarstaaten entsprechende Gespräche geführt bzw. Vereinbarungen gemäß der Entschließung in die Wege geleitet?
    - Wenn ja: mit welchen Nachbarstaaten?
    - Wenn ja: wann ist mit konkreten Vereinbarungen mit diesen Nachbarstaaten zu rechnen?
  3. Gibt es Bestrebungen Ihres Ministeriums neue "Homeoffice-Betriebsstätten-Regelungen" mit Nachbarstaaten unbefristet zu vereinbaren, damit höhere Homeoffice-Anteile bei Grenzgänger wieder möglich sind und es kein "Betriebstättenrisiko" seitens derer Dienstgeber mehr gibt?
    - Wenn ja: welche dahingehenden Schritte wurden bereits unternommen?
    - Wenn nein: warum nicht?
  4. Ist in Doppelbesteuerungsabkommen mit Nachbarstaaten eine Anhebung der Toleranzgrenze (wie z.B. die derzeit geltende 45-Tage-Regelung mit Deutschland) geplant?
  5. Welchen Zeitplan hat das Bundesministerium für Finanzen für die Umsetzung bzw. ab wann können Grenzgänger in Österreich mit Rechtssicherheit für Arbeit im Homeoffice, im Sinne des oben genannten Entschließungsantrags rechnen?