Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Schwarz-grünes Scheinprojekt „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut“
Auf der Grundlage des Antrags der Abgeordneten Peter Weidinger (ÖVP), Mag. Ulrike Fischer (Grüne), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut“ wurde folgender Beschluss gefasst:[1]
Entschließung
des Nationalrates vom 24. März 2022
betreffend „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut“
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden ersucht, ein niederschwelliges Angebot zur Energieberatung zusammen mit begleitenden Maßnahmen gegen Energiearmut auszuarbeiten und sicherzustellen.
Nachdem die Österreicher schon seit 2020 gewohnt sind, dass die schwarz-grüne Bundesregierung bei nahezu jedem ihrer „Projekte“ den „Ankündigungskaiser und Umsetzungszwerg“ gibt, steht auch im Zusammenhang mit der am 10. März bzw. 24. März 2022 gefassten Entschließung der begründete sachpolitischen Verdacht im Raum, dass hier wieder einmal sprichwörtlich nichts passiert ist.
Tatsächlich haben die Österreicherinnen und Österreicher „niederschwellig“ vor allem eine noch nie dagewesene Teuerungswelle, hervorgerufen durch die Nachwirkungen unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen aber vor allem einer falschen Sanktions-politik und eines fortgesetzten internationalen Wirtschaftskriegs im Zuge der Ukraine-Krise, zu beklagen. Hauptverantwortlich dafür sind vor allem die Energiepreise bei Strom, Gas, Fernwärme, Pellets, Brennholz usw.
„Begleitende Maßnahmen“ haben hier meist nur einen Placebo-Effekt, können aber die bereits in breiten Schichten des „Mittelstandes“ angekommene Energiearmut nicht stoppen. Es wäre daher interessant zu erfahren, ob der im März durch die Regierungsparteien eingebrachten und verabschiedeten Entschließung tatsächlich auch konkrete sachpolitische Taten gefolgt sind, die eine Energie-Preiseende eingeleitet haben.“
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Welche konkreten „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut wurden seit dem 24. März 2022 durch das BMSGPK geschaffen und auch tatsächlich gestartet, um die Konsumenten zu unterstützen?
2. Mit welchen Projektpartnern wurden diese „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut seit dem 24. März 2022 durch das BMSGPK gestartet?
3. Kam es in diesem Zusammenhang zu Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, um Projektpartner für diese „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut zu gewinnen?
4. Welche Projekte für diese „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut sind im April 2022, im Mai 2022, im Juni 2022, im Juli 2022, im August 2022, im September 2022 und im Oktober 2022 gestartet worden?
5. Wurden beim Start dieser „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut die Fakten zur Preisentwicklung bei Strom, Gas, Fernwärme, Pellets, Brennholz usw. jeweils in den Monaten April 2022, Mai 2022, Juni 2022, Juli 2022, August 2022, September 2022 und Oktober 2022 berücksichtigt?
6. Kam es im Zusammenhang mit der geänderten Faktenlage zu einer Abänderung der Projekte für diese „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut und wenn ja, in welcher Art und Weise?
7. Welche Gesamtkosten wurden bisher für diese „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut durch das BMSGPK aufgewendet?
8. Aus welchen Budgetansätzen 2022 wurden diese „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut bisher finanziell bedeckt?
9. Aus welchen Budgetansätzen 2023 sollen diese „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut zukünftig finanziell bedeckt werden?
10. Welche konkreten „begleitenden Maßnahmen“ gegen Energiearmut wurden seit dem 24. März 2022 durch das BMSGPK geschaffen und auch tatsächlich gestartet, um die Konsumenten zu unterstützen?
11. Mit welchen Projektpartner wurden diese „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut seit dem 24. März 2022 durch das BMSGPK gestartet?
12. Kam es in diesem Zusammenhang zu Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, um Projektpartner für diese „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut zu gewinnen?
13. Welche Projekte für diese „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut sind im April 2022, im Mai 2022, im Juni 2022, im Juli 2022, im August 2022, im September 2022 und im Oktober 2022 gestartet?
14. Wurden beim Start dieser „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut die Fakten zur Preisentwicklung bei Strom, Gas, Fernwärme, Pellets, Brennholz usw. jeweils in den Monaten April 2022, Mai 2022, Juni 2022, Juli 2022, August 2022, September 2022 und Oktober 2022 berücksichtigt?
15. Kam es im Zusammenhang mit der geänderten Faktenlage zu einer Abänderung der Projekte für diese „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut und wenn ja, in welcher Art und Weise?
16. Welche Gesamtkosten wurden bisher für diese „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut durch das BMSGPK aufgewendet?
17. Aus welchen Budgetansätzen 2022 wurden diese „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung gegen die Energiearmut bisher finanziell bedeckt?
18. Aus welchen Budgetansätzen 2023 sollen diese „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut zukünftig finanziell bedeckt werden?
19. Werden Sie dem Ausschuss für Konsumentenschutz einen Statusbericht über die „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung und die „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut vorlegen?
20. Wenn ja, bis wann soll dieser Statusbericht über die „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung und die „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut an den Ausschuss für Konsumentenschutz übermittelt werden?
21. Wenn nein, warum werden Sie keinen Statusbericht über die „niederschwelligen Angebote“ in der Beratung und die „begleitenden Maßnahmen“ gegen die Energiearmut an den Ausschuss für Konsumentenschutz übermitteln?