12860/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Vollzug des Verbraucherschutzkooperationsgesetz und der Ver-braucherschutzkooperationsverordnung
Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden, wurden am 11. November (Ausschuss für Konsumentenschutz) bzw. am 24. November 2020 (Nationalrat) die Kompetenzen bei der Verbraucherbehörden-Kooperation in Österreich mit folgenden Schwerpunkten neu geregelt:[1]
· Festlegung der Behördenzuständigkeit im Hinblick auf den geänderten und erweiterten Anwendungsbereich der Verbraucherbehördenkooperationsver-ordnung
· Durchführung des erweiterten Befugniskatalogs der Verbraucherbehörden-kooperationsverordnung unter Berücksichtigung grundrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsvorgaben
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Welche konkreten Schritte haben das BMAW (vormals BMDW) bzw. das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen seit dem 1. 1. 2021 gesetzt, um das Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden, im Vollzug umzusetzen?
2. Wie viele Geschäftsfälle auf Grund des novellierten Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz wurden seit dem 1. 1. 2021 durch das BMAW (vormals BMDW) bzw. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen abgewickelt?
3. Hat sich die legistische Neuregelung aus dem November 2020 aus Sicht des BMAW (vormals BMDW) bewährt?
a. Wenn ja, aus welchen Gründen?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Sehen Sie als Wirtschaftsminister in den Jahren 2023 bis 2025 einen neuerlichen Novellierungsbedarf?
5. Lassen Sie sich bzw. lässt sich das BMAW (vormals BMDW) über den Vollzug des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, regelmäßig berichten?