12862/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Schwarz-grünes Scheinprojekt „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“
Auf der Grundlage des Antrags der Abgeordneten Peter Weidinger (ÖVP), Mag. Ulrike Fischer (Grüne), Kolleginnen und Kollegen betreffend wurde folgender Beschluss gefasst:[1]
Entschließung
des Nationalrates vom 15. Dezember 2021
betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht eine Erstanlaufstelle für Betroffene und Stakeholder zu schaffen mit einem klaren Fokus auf umfassende Beratung betroffener VerbraucherInnen mit Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten.
Nachdem die Österreicher schon seit 2020 gewohnt sind, dass die schwarz-grüne Bundesregierung bei nahezu jedem ihrer „Projekte“ den „Ankündigungskaiser und Umsetzungszwerg“ gibt, steht auch im Zusammenhang mit der am 10. März bzw. 24. März 2022 gefassten Entschließung der begründete sachpolitischen Verdacht im Raum, dass hier wieder einmal sprichwörtlich nichts passiert ist.
Tatsächlich haben die Österreicherinnen und Österreicher eine noch nie da gewesene Teuerungswelle, hervorgerufen durch die Nachwirkungen unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen, aber vor allem einer falschen Sanktionspolitik und eines fortgesetzten internationalen Wirtschaftskriegs im Zuge der Ukraine-Krise zu beklagen. Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten werden seitdem auch für breite Schichten zum ständigen Begleiter.
Placebo-Maßnahmen können die bereits in breiten Schichten des „Mittelstandes“ angekommene „Kreditklemme“ und den anschwellenden Zahlungsverzug nicht stoppen. Es wäre daher interessant zu erfahren, ob der im März durch die Regierungsparteien eingebrachten und verabschiedeten Entschließung tatsächlich auch konkrete sachpolitische Taten gefolgt sind, die eine Wende beim ökonomischen Niedergang breiter Bevölkerungsschichten eingeleitet haben.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wann wurde die in der Entschließung erwähnte Erstanlaufstelle für Betroffene und Stakeholder nach der Beschlussfassung am 15. Dezember 2021 im BMSGPK eingerichtet?
2. Mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist diese Erstanlaufstelle im BMSGPK ausgestattet?
3. In welcher Sektion und Abteilung ist diese Erstanlaufstelle eingerichtet?
4. Wie viele Fälle wurden seit der Beschlussfassung am 15. Dezember 2021 in dieser bearbeitet?
5. Wie verteilen sich diese Fälle auf die Monate Jänner bis Oktober 2022?
6. Wie erfahren die Betroffenen, dass es diese Erstanlaufstelle überhaupt gibt?
7. Wer wird durch das BMSGPK als „Stakeholder“ im Zusammenhang mit dieser Erstanlaufstelle definiert?
8. Definieren Sie als „Stakeholder“ insbesondere Banken und Kreditinstitute, die in Österreich tätig sind?
9. Mit welchen dieser „Stakeholder“ hat es in den Monaten Jänner bis Oktober 2022 jeweils Kontakt gegeben?
10. Wie viele Fälle konnten gemeinsam mit „Betroffenen und Stakeholdern“ final geregelt werden?
11. Mit welchen Gesamtkreditsummen bzw. Gesamtverbindlichkeiten war die Erstanlaufstelle insgesamt und jeweils in den Monaten Jänner bis Oktober 2022 bei ihrer Tätigkeit befasst?
12. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Erstanlaufstelle mit Ombudsstellen im Sektor der Banken und Kreditinstituten und den Institutionen der Schuldnerberatung in Österreich?
13. Fließen die Ergebnisse dieser Tätigkeit insbesondere auch in konsumenten-schutzpolitische und sozialpolitische Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die kurz-, mittel- und langfristige Ausrichtung des BMSGPK ein?
a. Wenn ja, in welcher inhaltlichen Art und Weise?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Werden Sie dem Ausschuss für Konsumentenschutz einen entsprechenden „Jahresbericht“ betreffend die Tätigkeit der „Erstanlaufstelle für Betroffene und Stakeholder im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten“ vorlegen?
a. Wenn ja, bis wann?