12864/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Schwarz-grünes Scheinprojekt „Durchführung einer Haltbarkeits-analyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“

 

 

Auf der Grundlage des Antrags der Abgeordneten Peter Weidinger (ÖVP), Mag. Ulrike Fischer (Grüne), Kolleginnen und Kollegen betreffend wurde folgender Beschluss gefasst:[1]

 

Entschließung

des Nationalrates vom 15. Juni 2022

 

betreffend „Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“

 

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, einen Rahmen in Abstimmung mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zu schaffen, dass Haltbarkeitsanalysen im Wege von Studien und Evaluierungen durch die Branche und Fachstellen für eine sachlich rechtfertigbare Verlängerung von Haltbarkeitsangaben bei Frischeiern erstellt werden. Basierend auf den Ergebnissen werden darüber hinaus die jeweiligen Bundesminister ersucht, sich auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung der verpflichtenden Verkaufsfrist von 21 Tagen bei Eiern auf bis zu 28 Tage einzusetzen, damit nicht Eier, deren Mindesthaltbarkeit nicht erreicht ist, aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

 

Nachdem die Österreicher schon seit 2020 gewohnt sind, dass die schwarz-grüne Bundesregierung bei nahezu jedem ihrer „Projekte“ den „Ankündigungskaiser und Umsetzungszwerg“ gibt, steht auch im Zusammenhang mit der am 10. März bzw. 24. März 2022 gefassten Entschließung der begründete sachpolitischen Verdacht im Raum, dass hier wieder einmal sprichwörtlich nichts passiert ist.

 

Tatsächlich haben die Österreicherinnen und Österreicher eine noch nie da gewesene Teuerungswelle, hervorgerufen durch die Nachwirkungen unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen, aber vor allem einer falschen Sanktionspolitik und eines fortgesetzten internationalen Wirtschaftskriegs im Zuge der Ukraine-Krise zu beklagen. Das trifft vor allem den Nahrungsmittelbereich.

 

Gleichzeitig kommt es immer noch zu Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelvernichtung durch unverhältnismäßige und bürokratische Vorschriften in der Europäischen Union und in Österreich. Bisherige Maßnahmen hatten nur einen Placebo-Effekt, ohne das Problem an der Wurzel zu packen und für Produzenten, Groß- und Einzelhandel sowie die Endverbraucher endlich sachgerecht und lebensnah zu regeln.

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Maßnahmen wurden zur „Durchführung einer Haltbarkeits-analyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“ seit dem 15. Juni 2022 in Ihrem Bundesministerium bereits gesetzt?

2.    Welcher „Rahmen“ wurde seit dem 15. Juni 2022 insbesondere gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium erstellt, damit „Haltbarkeitsanalysen im Wege von Studien und Evaluierungen durch die Branche und Fachstellen für eine sachlich rechtfertigbare Verlängerung von Haltbarkeitsangaben bei Frischeiern erstellt werden“?

a.    Wenn kein solcher „Rahmen“ festgelegt wurde, warum nicht?

3.    Welche Termine fanden zur Umsetzung gemeinsam mit dem Landwirtschafts-ministerium seit dem 15. Juni 2022 statt?

a.    Wenn keine Termine stattfanden, warum nicht?

4.    Welche Termine fanden zur Umsetzung gemeinsam mit der „Branche“ und den „Fachstellen“ seit dem 15. Juni 2022 statt?

a.    Wenn keine Termine stattfanden, warum nicht??

5.    Wurde insbesondere seit dem 15. Juni 2022 eine „sachlich rechtfertigbare Verlängerung von Haltbarkeitsangaben bei Frischeiern“ gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium festgelegt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Haben Sie sich als Konsumentenschutz- und Gesundheitsminister seit dem 15. Juni 2022 „auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung der verpflichtenden Verkaufsfrist von 21 Tagen bei Eiern auf bis zu 28 Tage eingesetzt, damit nicht Eier, deren Mindesthaltbarkeit nicht erreicht ist, aus dem Verkehr gezogen werden müssen“?

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

 

 



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/E/E_00254/fnameorig_1453594.html