12873/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Hausdurchsuchungen bei Herstellern und Händlern von Pellets

 

 

Die Bundeswettbewerbsbehörde veröffentlichte am 20. Oktober 2022 folgende Pressemitteilung:[1]

 

Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt Hausdurchsuchungen in Markt für Pellets

 

Die BWB führte Hausdurchsuchungen im Markt für Pellets seit Dienstag, den 18.10.2022 durch. Es besteht der Verdacht, dass Pellethersteller und Pellethändler die Preise abgesprochen, Kunden aufgeteilt sowie den Absatz gemeinsam eingeschränkt bzw. kontrolliert haben. Von den laufenden Ermittlungen sind eine Reihe von Unternehmen und ein Verband in den Bundesländern Wien, Kärnten und Tirol betroffen. Die Hausdurchsuchungen wurden am 20.10.2022 abgeschlossen.

 

Zum betroffenen Markt

 

Holzpellets werden als biogener Brennstoff genutzt. Sie bilden einen notwendigen Bestandteil der Energieversorgung in Österreich. 4 % aller Haushalte in Österreich heizen mit Pellets. Im Jahr 2021 wurden 1,6 Millionen Tonnen Pellets in Österreich produziert. Davon wurden 1,2 Millionen Tonnen in Österreich verbraucht. Laut Statistik Austria ist im Vergleich zu 2021 ein leichter Rückgang von Pellets Exporten im Jahr 2022 zu entnehmen. Die Importe gingen ebenfalls leicht zurück. Pellets aus Russland oder der Ukraine machten nur 1 % der österreichischen Importe aus.

 

„Heizen ist ein Grundbedürfnis. Die gegenwärtige Krisensituation darf nicht durch Absprachen weiter verzerrt werden. Wir gehen allen Hinweisen mit höchster Priorität nach…“, so die interimistische Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch der BWB.

 

Kartellverbot

 

Nach § 1 Kartellgesetz sind alle Vereinbarungen verboten die den Wettbewerb verhindern oder beschränken. Insbesondere sind Absprachen über Preise, Einschränkungen der Kontrolle oder der Erzeugung des Absatzes, die Aufteilung von Märkten verboten. Bei Verstößen gegen das Kartellgesetz kann eine Geldbuße bis zu 10 % des Gesamtumsatzes eines Unternehmens durch das Kartellgericht verhängt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Sind Sie als zuständiger Wirtschaftsminister über die Hausdurchsuchungen bei Pelletsherstellern und Pelletshändlern in Österreich durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vom 18.Oktober 2022 informiert?

a.    Wenn ja, seit wann und durch wen?

2.    Sind Sie vom Vorhalt der BWB gegenüber den Pelletsherstellern und Pelletshändlern in Österreich bezüglich Preisabsprachen, Aufteilung der Kunden sowie Einschränkung und Kontrolle des Absatzes informiert?

a.    Wenn ja, seit wann und durch wen?

3.    Welche wettbewerbspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Schlüsse ziehen Sie als zuständiger Wirtschaftsminister aus dieser mutmaßlichen Wettbewerbsbeeinträchtigung durch Pelletshersteller und Pelletshändler in Österreich?

4.    Wie beurteilen Sie die Chancen für das Führen eines Kartellverfahrens gegen die im Fokus des BWB stehenden Pelletshersteller und Pelletshändler in Österreich bezüglich Preisabsprachen, Aufteilung der Kunden sowie Einschränkung und Kontrolle des Absatzes?

 

 

 



[1] https://www.bwb.gv.at/news/detail/bundeswettbewerbsbehoerde-bestaetigt-hausdurchsuchungen-in-markt-fuer-pellets-1