12877/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Direktvergaben gemäß § 46 BVergG 2018 und Beauftragung von Subunternehmern – Folgeanfrage zu 10287/AB

 

 

Arbeits- und Wirtschaftsminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher hat am 3. Juni 2022 in der Anfragebeantwortung 10287/AB[1] zu 10511/J[2] zur Vergabe des Projekts „Analyse Gleichstellungsmaßnahmen“ an das Institut für Höhere Studien (IHS) festgehalten, dass diese als „Direktvergabe gemäß § 46 BVergG 2018“ erfolgt sei und die dafür nötigen telefonischen Befragungen „durch ein von SORA beauftragtes Erhebungsinstitut, nämlich IPR Umfrageforschung Dr. Költringer“ – also durch einen Subunternehmer – durchgeführt worden seien.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Bei wie vielen Projekten bzw. Aufträge des Bundesministeriums für Arbeit, Jugend und Familie (BMAFJ) bzw. Bundesministeriums für Arbeit (BMA) bzw. Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bzw. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), die seit dem 1. Jänner 2020 gemäß § 46 BVergG an Auftragnehmer vergeben wurden, gab es „Subunternehmer“ bzw. „Kooperationspartner“, die eingebunden waren?

2.    Welche Projekte bzw. Aufträge waren das?

3.    Wer waren die Auftragnehmer?

4.    Wer waren die jeweiligen „Subunternehmer“ bzw. Kooperationspartner?

5.    Welche Organisationseinheiten (z.B. Kabinett, Generalsekretariat, einzelne Sektionen) im Bundesministerium für Arbeit, Jugend und Familie (BMAFJ) bzw. Bundesministeriums für Arbeit (BMA) bzw. Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bzw. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) haben Projekte bzw. Aufträge seit dem 1. Jänner 2020 gemäß § 46 BVergG an Auftragnehmer vergeben, bei denen „Subunternehmer“ bzw. „Kooperationspartner“ eingebunden waren?

6.    Wurden Projekte bzw. Aufträge des Bundesministeriums für Arbeit, Jugend und Familie (BMAFJ) bzw. Bundesministeriums für Arbeit (BMA) bzw. Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bzw. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), die seit dem 1. Jänner 2020 gemäß § 46 BVergG an Auftragnehmer vergeben wurden und bei denen „ Subunternehmer“ bzw. „Kooperationspartner“ eingebunden waren, von der jeweiligen Internen Revision des BMAFJ, des BMA, des BMDW oder des BMAW geprüft bzw. kam es diesbezüglich zur begleitenden Kontrolle dieser Projekte bzw. Aufträge?

a.    Wenn ja, um welche Projekte bzw. Aufträge handelte es sich?

7.    Musste im Zusammenhang mit Projekten bzw. Aufträgen des Bundesministeriums für Arbeit, Jugend und Familie (BMAFJ) bzw. Bundesministeriums für Arbeit (BMA) bzw. Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bzw. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), die seit dem 1. Jänner 2020 gemäß § 46 BVergG an Auftragnehmer vergeben wurden und bei denen „Subunternehmer“ bzw. „Kooperationspartner“ eingebunden waren, die Finanzprokuratur eingeschaltet werden?

a.    Wenn ja, um welche Projekte bzw. Aufträge handelte es sich?

8.    Kam es zu irgendeinem Zeitpunkt zu Auftragsvergaben an Frau Bundesministerin a.D. Dr. Sophie Karmasin bzw. Frau  Sabine Beinschab bzw. eine einer dieser beiden Damen zuzuordnende Firma bei Projekten bzw. Aufträge des Bundesministeriums für Arbeit, Jugend und Familie (BMAFJ) bzw. Bundesministeriums für Arbeit (BMA) bzw. Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bzw. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), die seit dem 1. Jänner 2020 gemäß § 46 BVergG an Auftragnehmer vergeben wurden oder die öffentlich ausgeschrieben worden sind?

a.    Wenn ja, um welche Projekte und Aufträge handelte es sich?

 

 

 

 



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_10287/index.shtml

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_10513/index.shtml