12881/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Weltspartag - VSV warnt vor Generali-Fehlkonstrukt

 

 

Der Verbraucherschutzverein hat am 28. Oktober 2022 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:[1]

 

VSV/Kolba: Weltspartag - VSV warnt vor Generali-Fehlkonstrukt

Strukturvertriebe werben mit Vermögensaufbau und Teilauszahlungen wie beim Bausparvertrag

 

Am Weltspartag am 31.10.2022 wird idR die Spargesinnung gefördert. Bei einer Inflation um 10 Prozent suchen Verbraucher nach Alternativen zum Sparbuch um Vorzusorgen; ideale Zeiten für schwindelige Finanzprodukte. Der Verbraucherschutzverein (VSV) warnt daher vor unüberlegten Abschlüssen.

 

Die Generali Versicherung etwa bietet fondsgebundene Lebensversicherungen an, die beides versprechen: Langfristigen Vermögensaufbau und gleichzeitig - wie bei einem Bausparvertrag - die Möglichkeit zu bestimmten Zeiten Teilauszahlungen abzurufen.

 

"Lebensversicherungen mit Teilauszahlungen sind für langfristigen Vermögensaufbau schlicht ungeeignet," sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. "Diese Fehlkonstrukte werden vor allem von Strukturvertrieben an die Leute gebracht. Der Verdacht drängt sich auf, dass Generali dieses Produkt extra für Strukturvertriebe ins Programm genommen hat."

 

Fondsgebundene Lebensversicherungen wurden bereits vor der Finanzkrise 2008 als Tilgungsträger für Fremdwährungskredite wie warme Semmeln verkauft. Heute erleben viele die große Überraschung: Der große Vermögensaufbau blieb aus - in vielen Fällen kann man froh sein, das über Jahre einbezahlte Geld wieder herauszubekommen.

 

"Das liegt vor allem auch am intransparenten Provisionssystem. Während die Kunden glauben, dass ihre Prämien vom ersten Tag an veranlagt werden, werden in den ersten fünf Jahren hohe Provisionen abgezogen und gar nicht veranlagt," weiß Kolba.

 

"Damit sich das nicht wiederholt, empfiehlt der VSV Honorarberater - wie etwa das Unternehmen Fynup - zu konsultieren und lieber ein transparentes moderates Honorar zu zahlen, das sich als erheblich günstiger erweist, vergleicht man es mit den intransparenten hohen Provisionen etwa bei Strukturvertrieben."

 

Der VSV betreibt eine Sammelaktion gegen Fehlkonstrukte - wie bei Generali - bei denen man zwar ein Leben lang zahlt, aber kein Vermögen aufbaut. Der erste Musterprozess gegen Generali startet im Feburuar 2023 am Bezirksgericht für Handelssachen Wien.

 

"Generali lehnt Vergleichsgespräche ab, also werden wir Musterprozesse und letztlich - für nicht rechtsschutzversicherte Opfer - auch eine Sammelklage organisieren und die Gerichte entscheiden lassen," kündigt Kolba an. "Doch noch besser ist es, präventiv zu warnen, als in Jahrzehnten Prozesse führen zu müssen."

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach-stehende

 

Anfrage

 

1.    Kennen Sie als Konsumentenschutzminister bzw. kennt Ihr BMSGPK das von Versicherungsgesellschaften angebotene Modell von fondsgebundenen Lebensversicherungen, bei denen zwei Dinge versprochen werden: langfristiger Vermögensaufbau und gleichzeitig - wie bei einem Bausparvertrag - die Möglichkeit zu bestimmten Zeiten Teilauszahlungen abzurufen?

2.    Wie beurteilen Sie als Konsumentenschutzminister bzw. wie beurteilt das BMSGPK diese angebotenen Modelle?

3.    Wie beurteilen Sie als Konsumentenschutzminister bzw. wie beurteilt das BMSGPK diese von Konsumentenschützern als „Fehlkonstruktionen“ bewerteten Modelle fondsgebundener Lebensversicherungen, insbesondere unter dem verbraucherschutzrechtlichen Aspekt, dass diese vor allem von Strukturvertrieben an die Kunden gebracht werden?

4.    Sind Sie als Konsumentenschutzminister bzw. ist Ihr BMSGPK auch der Überzeugung, dass Lebensversicherungen mit Teilauszahlungen für den langfristigen Vermögensaufbau schlicht ungeeignet sind?

5.    Wie beurteilen Sie als Konsumentenschutzminister bzw. wie beurteilt Ihr BMSGPK das Alternativmodell der sogenannten „Honorarberatung“ im Vergleich zum „Provisionsmodell“ beim Abschluss fondsgebundener Lebensversicherungen?

6.    Sehen Sie insgesamt aus Sicht des Verbraucherschutzes die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Regelungen, um die Verbraucher vor Vermögensverlust bzw. zu hohen Provisionen zu schützen?

7.    Werden Sie als Konsumentenschutzminister bzw. wird das BMSGPK den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einem Rechtsverfahren im Zusammenhang mit diesen, von Konsumentenschützern als „Fehlkonstruktionen“ bewerteten Modellen fondsgebundener Lebensversicherungen beauftragen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221028_OTS0004/vsvkolba-weltspartag-vsv-warnt-vor-generali-fehlkonstrukt