12882/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Sicherstellung der Besoldung der AMS-Beamten

 

 

Folgende Ziele und Maßnahmen wurden im Bundesvoranschlag 2023 Detailbudget 20.01.04 Arbeitsmarktadministration AMS formuliert:

 

Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten

 

Wie werden die Ziele verfolgt?
Maßnahmen:

Anweisung der Gehälter.

 

Wie sieht Erfolg aus?

Meilensteine/Kennzahlen für 2023:

Monatliche Auszahlungen: 12

 

Istzustand (Ausgangspunkt der Planung für 2023)

Monatliche Auszahlungen: 12 (2021)

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Seit welchem Budgetjahr existiert das Ziel 1: „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ in der UG 20 Arbeit?

2.    War das Ziel der „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ seit 1945 jemals gefährdet oder in Frage gestellt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ausmaß?

3.    Wird dieses Ziel der „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ zukünftig gefährdet sein oder in Frage gestellt werden?

a.    Wenn ja, wer gefährdet es oder stellt es in Frage?

4.    Wurden die Gehälter für die „Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarkt-Beamten“ seit 1945 zu irgendeinem Zeitpunkt nicht 12-mal ausbezahlt?

a.    Wenn ja, wann?

5.    Wann wird den Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarkt-Beamten“ das 13. und 14. Monatsgehalt (Weihnachts- und Urlaubsgeld) ausbezahlt?

6.    Wie steht es um die Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Vertragsbediensteten, Arbeitsmarktservice-Angestellten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in anderen Beschäftigungsverhältnissen (Praktikanten, Arbeitsleihkräfte usw.)?

7.    Warum ist die Sicherstellung der Besoldung dieser Mitarbeiter nicht als Ziel ausgewiesen?

8.    Handelt es sich bei diesen Mitarbeitern nach den Vorstellungen und Entscheidungen des amtierenden Arbeits- und Wirtschaftsministers Dr. Martin Kocher und/oder seines Ministerkabinetts und/oder seiner Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger und/oder der AMS-Vorstände Dr. Johannes Kopf (ÖVP) und Dr. Herbert Buchinger um „Beschäftigte zweiter Klasse“?

9.    Wer aus der Verwaltungsorganisations-Hierarchie des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft hat das Budget-Ziel in der UG 21 Arbeit „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“  im verwaltungsmäßigen Aktenlauf „vor Genehmigung“ gesehen und genehmigt oder „vor Hinterlegung“ nur gesehen und zur Kenntnis genommen?

10. Haben die AMS-Vorstände Dr. Johannes Kopf (ÖVP) und Dr. Herbert Buchinger (SPÖ) das Budget-Ziel in der UG 21 Arbeit „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ im verwaltungsmäßigen Aktenlauf „vor Genehmigung“ gesehen und genehmigt oder „vor Hinterlegung“ nur gesehen und zur Kenntnis genommen?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

11. Hat der Leiter der Sektion III Arbeitsmarkt, Mag. Roland Sauer, das Budget-Ziel in der UG 21 Arbeit „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ im verwaltungsmäßigen Aktenlauf „vor Genehmigung“ gesehen und genehmigt oder „vor Hinterlegung“ nur gesehen und zur Kenntnis genommen?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

12. Hat die Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger das Budget-Ziel in der UG 21 Arbeit „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ im verwaltungsmäßigen Aktenlauf „vor Genehmigung“ gesehen und genehmigt oder „vor Hinterlegung“ nur gesehen und zur Kenntnis genommen?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

13. Hat der Kabinettchef des Herrn Bundesministers, Dipl.-Ing. Paul Rockenbauer BSc., das Budget-Ziel in der UG 21 Arbeit „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ im verwaltungsmäßigen Aktenlauf „vor Genehmigung“ gesehen und genehmigt oder „vor Hinterlegung“ nur gesehen und zur Kenntnis genommen?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

14. Hat der Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher das Budget-Ziel in der UG 21 Arbeit „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ im verwaltungsmäßigen Aktenlauf „vor Genehmigung“ gesehen und genehmigt oder „vor Hinterlegung“ nur gesehen und zur Kenntnis genommen?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

15. Wie viele „Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ gibt es aktuell mit Stand 31. Oktober 2022 im AMS als Beschäftigte?

16. Wie hat sich die Anzahl der „Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ seit 1945 entwickelt?

17. In welcher Altersstruktur (Jugendliche unter 25 Jahre, Haupterwerbsalter 25 bis 49 Jahre, Ältere 50 Jahre und älter) befinden sich die „Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ aktuell mit Stand 31. Oktober 2022 im AMS als Beschäftigte?

18. Wie haben sich diese Altersgruppen (Jugendliche unter 25 Jahre, Haupterwerbsalter 25 bis 49 Jahre, Ältere 50 Jahre und älter) bei den „Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ seit 1945 zahlenmäßig entwickelt?

19. Wie hat sich budgetär die Besoldung für die „Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ seit 1945 entwickelt?

20. Wie hoch waren und sind die Durchschnittsgehälter für die „Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ jeweils seit 1945?

21. Wie viele „Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ sind in der AMS-Zentrale in Wien und wie viele in den jeweiligen AMS-Landesgeschäftsstellen und AMS-Regionalgeschäftsstellen jeweils beschäftigt?

22. Wie hat sich die Anzahl der „Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ in der AMS-Zentrale in Wien und in den jeweiligen AMS-Landesgeschäftsstellen und AMS-Regionalgeschäftsstellen seit 1945 jeweils entwickelt?

23. Wie viele „Arbeitsmarktservice-Vertragsbediensteten“, „Arbeitsmarktservice-Angestellte“ und „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ in anderen Beschäftigungsverhältnissen (Praktikanten, Arbeitsleihkräfte usw.) gibt es jeweils aktuell mit Stand 31. Oktober 2022 im AMS als Beschäftigte?

24. Wie hat sich die Anzahl der „Arbeitsmarktservice-Vertragsbediensteten“, „Arbeitsmarktservice-Angestellte“ und „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ in anderen Beschäftigungsverhältnissen (Praktikanten, Arbeitsleihkräfte usw.) jeweils seit 1945 entwickelt?

25. In welcher Altersstruktur (Jugendliche unter 25 Jahre, Haupterwerbsalter 25 bis 49 Jahre, Ältere 50 Jahre und älter) befinden sich die „Arbeitsmarktservice-Vertragsbediensteten“, „Arbeitsmarktservice-Angestellte“ und „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ in anderen Beschäftigungsverhältnissen (Praktikanten, Arbeitsleihkräfte usw.) aktuell mit Stand 31. Oktober 2022 im AMS als Beschäftigte?

26. Wie haben sich diese Altersgruppen (Jugendliche unter 25 Jahre, Haupterwerbsalter 25 bis 49 Jahre, Ältere 50 Jahre und älter) bei den „Arbeitsmarktservice-Vertragsbediensteten“, „Arbeitsmarktservice-Angestellte“ und „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ in anderen Beschäftigungsverhältnissen (Praktikanten, Arbeitsleihkräfte usw.) seit 1945 jeweils entwickelt?

27. Wie hat sich budgetär die Besoldung für die „Arbeitsmarktservice-Vertragsbediensteten“, „Arbeitsmarktservice-Angestellte“ und „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ in anderen Beschäftigungsverhältnissen (Praktikanten, Arbeitsleihkräfte usw.)  jeweils seit 1945 entwickelt?

28. Wie hoch waren und sind die Durchschnittsgehälter für die „Arbeitsmarktservice-Vertragsbediensteten“, „Arbeitsmarktservice-Angestellten“ und „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ in anderen Beschäftigungsverhältnissen (Praktikanten, Arbeitsleihkräfte usw.) jeweils seit 1945?

29. Wie viele „Arbeitsmarktservice-Vertragsbedienstete“, „Arbeitsmarktservice-Angestellte“ und „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ in anderen Beschäftigungsverhältnissen (Praktikanten, Arbeitsleihkräfte usw.) sind in der AMS-Zentrale in Wien und wie viele in den jeweiligen AMS-Landesgeschäftsstellen und AMS-Regionalgeschäftsstellen jeweils beschäftigt?

30. Wie hat sich die Anzahl der „Arbeitsmarktservice-Vertragsbediensteten“, „Arbeitsmarktservice-Angestellten“ und „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ in anderen Beschäftigungsverhältnissen (Praktikanten, Arbeitsleihkräfte usw.)  in der AMS-Zentrale in Wien und in den jeweiligen AMS-Landesgeschäftsstellen und AMS-Regionalgeschäftsstellen jeweils seit 1945 entwickelt?

31. Zählt AMS-Vorstand Dr. Johannes Kopf (ÖVP) im Personalstand zu den „Arbeitsmarkt-Beamten“?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.     Wenn nein, zu welcher Gruppe von Beschäftigten zählt er sonst und seit wann?

32. In welcher Dienst- und Gehaltsklasse bzw. einer vergleichbaren Einstufung befindet sich aktuell Herr AMS-Vorstand Dr. Johannes Kopf (ÖVP)?

33. Zählt Herr AMS-Vorstand Dr. Herbert Buchinger (SPÖ) im Personalstand zu den „Arbeitsmarkt-Beamten“?

a.    Wenn ja seit wann?

b.    Wenn nein, zu welcher Gruppe von Beschäftigten zählt er sonst und seit wann?

34. In welcher Dienst- und Gehaltsklasse bzw. einer vergleichbaren Einstufung befindet sich aktuell Herr AMS-Vorstand Dr. Herbert Buchinger (ÖVP)?

35. Werden Sie das das Budget-Ziel in der UG 21 Arbeit „Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Arbeitsmarktservice-Beamten“ im Budgetentwurf 2024 wieder vorsehen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?