12887/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Offenlegung der Verträge mit COVID-Impfstoffherstellern -Folgeanfrage zu 10537/AB

 

 

Gesundheitsminister Johannes Rauch hat in der Anfragebeantwortung 10537/AB[1]
vom 27.06.2022 zu 10879/J[2] (XXVII. GP) folgendes geantwortet:

 

Fragen 1 und 2:

·         Aus welchen Gründen unterliegen diese Verträge der Geheimhaltung?

·         Aus welchen Gründen sind diese Informationen nicht für die Bevölkerung bestimmt?

Auch nach Abschluss eines Vertrags mit den durch die Europäische Kommission vertretenen Mitgliedsstaaten haben die Hersteller ein Interesse daran, ihre Impfstoffe auf dem Weltmarkt zu vermarkten. Daher besteht ein berechtigtes Interesse der Unternehmen, dass nicht alle Bedingungen der Verträge öffentlich zugänglich sind. Daher waren und sind Vertraulichkeitsklauseln für die Hersteller notwendige Vertragsbestandteile von denen nicht abgerückt werden konnte.

 

Frage 3:

·         Besteht die Gefahr einer öffentlichen Irritation durch diese Informationen?

 

Nein.

 

Fragen 4 und 5:

·         Inwiefern ist diese Vorgangsweise mit einem transparenten Umgang mit der Pandemie vereinbar?

·         Inwiefern ist diese Vorgangsweise der Nachvollziehbarkeit der Politik der Bundesregierung zuträglich?

 

Die Europäische Kommission, der als Herrin der Verträge, im Einvernehmen mit den Impfstoffherstellern die Veröffentlichung der Verträge obliegt, ist der Ansicht, dass die vollständige Offenlegung der COVID-19-Impfstoffverträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Gründen der Vertraulichkeit und mit Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Impfstoffhersteller nicht möglich ist. Dennoch arbeitet die Europäische Kommission bereits daran, der Öffentlichkeit zusätzliche Vertragsbestandteile zugänglich zu machen.

Der Bundesregierung ist transparente und nachvollziehbare Politik ein großes Anliegen. Die Vertraulichkeit der Verträge war aus Sicht der Hersteller allerdings ein notwendiger Vertragsbestandteil und da sich die Bundesregierung zum gemeinsamen COVID-19- Impfstoff-Beschaffungsprogramm der EU bekennt, werden auch in Zukunft alle vertraglichen Vereinbarungen und (europa-)rechtlichen Vorgaben eingehalten.

 

Fragen 6 und 7:

·         Welche Stellungnahme geben Sie in Hinblick auf das vermeintliche Aufkommen und die Förderungen der Bildung von Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit Geheimverträgen ab?

·         Wie wollen Sie dem entgegenwirken und Aufklärungsarbeit leisten?

 

Die vertraglichen Pflichten gegenüber Geschäftspartnern sowie die europarechtlichen und nationalrechtlichen Verpflichtungen können nicht aufgrund potenzieller Verschwörungstheorien vernachlässigt oder gar verletzt werden. Darüber hinaus wurden große Teile der Verträge bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und sind auf der Homepage der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/public-health/eu-vaccines-strategy_en#documents abrufbar.

 

In Sachen „Vertraulichkeit“ und „Geheimhaltung“ rund um das gemeinsame COVID-19-Impfstoffbeschaffungsprogramm der EU treten jetzt aber immer mehr Ungereimtheiten und Korruptionsverdachtsmomente gegen die EU-Kommission, an der Spitze EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, hervor. So berichtet etwa die Internetplattform „express.at“ am 29. Oktober 2022 folgendes:[3]

 

Impfstoff-Deals: Diese Korruptions-Jägerin ermittelt gegen Von der Leyen & Co.

 

Es wird eng für Ursula von der Leyen. Europas oberste Korruptionsjägerin Laura Kövesi macht Jagd auf alle, die bei den milliardenschweren Pharma-Deals rund um die Corona-Impfung mitgeschnitten haben.

 

Unerschrocken und furchtlos. So wird Kövesi beschrieben. Und das muss auch so sein, angesichts der mächtigen Gegner, auf die sie die Jagd eröffnet hat. „Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) bestätigt, dass sie eine laufende Untersuchung zum Erwerb von Covid-19-Impfstoffen in der Europäischen Union führt. Diese außergewöhnliche Bestätigung erfolgt wegen des extrem hohen öffentlichen Interesses. Zu diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Details veröffentlicht“, heißt es von der Behörde. Was sich hinter dieser Meldung verbirgt, bringt wohl auch Ursula von der Leyen zum Zittern.

 

Textnachrichten waren verschwunden

In der EU-Kommission herrscht wegen der Ermittlungen große Nervosität, berichtet das Magazin Politico. Klar, waren die Verhandlungen um die Covid-Impfstoffe doch Chefsache. Von der Leyen selbst hatte die 71 Milliarden Euro schweren Deals mit Pfizer-Chef Albert Bourla an Land gezogen. Kövesi ist nicht die erste, die sich mit der Impfstoffbeschaffung befasst: Bereits vor einem Jahr wollte die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly wissen, was in den Verträgen mit den Pharmaunternehmen stehe. Doch von der Leyen konnte die Textnachrichten, die sie mit Bourla zu dem Thema ausgetauscht hatte, nicht finden. Man ließ die Ombudsfrau wissen, dass man Textnachrichten mit „belanglosem Inhalt“ grundsätzlich nicht archiviere. Solche Spielchen werden die EU-Granden mit Kövesi wohl nicht spielen können.

 

Rumänische Antikorruptions-Ikone

Mit Laura Codruța Kövesi sieht sich von der Leyen jetzt allerdings einem anderem Kaliber gegenüber: Die ehemalige Basketballerin hatte sich in Rumänien mit der dortigen Mafia angelegt, um die EU-Werte zu vertreten. Die Deutsche Welle bezeichnete Kövesi einmal als „Antikorruptions-Ikone“, weil sie mit hohem persönlichen Risiko gegen dunkle Machenschaften in ihrer Heimat vorgegangen war. Sie schreckte auch vor radikalen Allianzen nicht zurück: So warfen ihr ihre Gegner in Rumänien vor, mit dem Inlandsgeheimdienst SRI kooperiert zu haben, um Verbrecher zu jagen, berichtet die Berliner Zeitung.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Bewerten Sie als Gesundheitsminister, der auf die österreichische Bundesverfassung vereidigt ist und den österreichischen Bürgern und Steuerzahlern verpflichtet ist, die Interessen der Covid-19-Impfstoffhersteller aktuell immer noch höher als das legitime Recht der Bürger und Steuerzahler, „barrierefrei“ alle Informationen über die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der EU-Kommission und diesen Pharmakonzernen zu erhalten?

a.    Wenn ja, wie begründen Sie als Gesundheitsminister dies auf der Grundlage Ihrer verfassungsrechtlich festgelegten Minister-verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich?

2.    Wie weit geht für Sie als Gesundheitsminister das „berechtigte Interesse der Unternehmen, dass nicht alle Bedingungen der Verträge öffentlich zugänglich sind“ gegenüber den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich?

3.    Steht dieses Interesse“ für Sie als Gesundheitsminister auch über dem in Österreich bzw. in der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten geltenden Zivil- und Strafrecht?

a.    Wenn ja, wie begründen Sie dies auf der Grundlage Ihrer verfassungsrechtlich festgelegten Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich?

4.    Waren und sindVertraulichkeitsklauseln für die Hersteller notwendige Vertragsbestandteile“, von denen nicht abgerückt werden konnte, für Sie als Gesundheitsminister bindend?

a.    Wenn ja, wie begründen Sie dies auf der Grundlage Ihrer verfassungsrechtlich festgelegten Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich?

5.    Kann von diesen „Vertraulichkeitsklauseln“ als „für die Hersteller notwendige Vertragsbestandteile“ für Sie als Gesundheitsminister auch aktuell nicht abgerückt werden?

a.    Wenn ja, wie begründen Sie dies auf der Grundlage Ihrer verfassungsrechtlich festgelegten Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich?

6.    Warum besteht für Sie „keine Gefahr einer öffentlichen Irritation durch diese Informationen“ aus den Vertragsbestandteilen in den Beschaffungsverträgen mit den Covid-19-Impfstoffherstellern, die den „Vertraulichkeitsklauseln“ unterliegen?

7.    Über welchen konkreten Wissensstand verfügen Sie als Gesundheitsminister im Zusammenhang mit „vertraulichen Vertragsinhalten“, dass Sie dies in einer Anfragebeantwortung an den Nationalrat einfach behaupten können?

8.    Gehören Sie zu einem exklusiven Kreis von „Eingeweihten“ bzw. „Wissenden“ aus dem Kreis der Gesundheitsminister aus den Reihen der EU-Mitgliedsstaaten, die diese „vertraulichen Vertragsinhalte“ sehr wohl kennen, aber die „Interessen der Unternehmen, dass nicht alle Bedingungen der Verträge öffentlich zugänglich sind“, als „berechtigt“ und damit „höher“ einschätzen als Ihre verfassungsrechtlich festgelegten Minister-verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich?

9.    Wie stehen Sie zu Ihrer Mitteilung in der Anfragebeantwortung, wonach die „Europäische Kommission“ die „Herrin der Verträge“ sei?

10. Was bedeutet dies aus Ihrer Sicht im Konkreten für die Rechtsstellung und Souveränität Österreichs, die Sie als Gesundheitsminister im Rahmen der EU-Gesundheitsminister zu vertreten haben, da Sie ja einer verfassungsrechtlich festgelegten Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich unterliegen?

11. Warum haben Ihre Vorgänger und grünen Parteigenossen Rudolf Anschober und Dr. Wolfgang Mückstein als Gesundheitsminister diese von der Europäischen Kommission „okkupierte Stellung“, als „Herrin der Verträge“ im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung nicht in Frage gestellt, um die Rechtstellung der Republik Österreich zu wahren?

12. Warum zweifeln Sie als österreichischer Gesundheitsminister die „Ansicht der Europäischen Kommission“, wonach Sie die „Herrin der Verträge“ ist und ihr ausschließlich „im Einvernehmen mit den Impfstoffherstellern die Veröffentlichung der Verträge obliegt“, nicht an?

13. Verabschieden Sie sich als österreichischer Gesundheitsminister in diesem Zusammenhang  von Ihrer verfassungsrechtlich festgelegten Minister-verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich?

14. Warum zweifeln Sie als österreichischer Gesundheitsminister die „Ansicht der Europäischen Kommission“ nicht an, dass „zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Gründen der Vertraulichkeit und mit Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Impfstoffhersteller eine Veröffentlichung der Verträge nicht möglich“ ist?

15. Verabschieden Sie sich als österreichischer Gesundheitsminister in diesem Zusammenhang von Ihrer verfassungsrechtlich festgelegten Minister-verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich?

16. Wie weit ist die Europäische Kommission in ihrer „Arbeit“, „der Öffentlichkeit zusätzliche Vertragsbestandteile zugänglich zu machen“, fortgeschritten?

17. Welche „Vertragsbestandteile sind der Öffentlichkeit“ durch die Europäischen Kommission „bereits zugänglich gemacht“?

18. Wie wurden diese „Vertragsbestandteile“ „der Öffentlichkeit“ durch die österreichische Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz „bereits zugänglich gemacht“ und zu welchem Zeitpunkt?

19. Wie können Sie als Gesundheitsminister im Zusammenhang mit den „vertraulichen Vertragsinhalten“ bei der Covid-19-Impfstoffbeschaffung insgesamt behaupten, dass „der Bundesregierung die transparente und nachvollziehbare Politik ein großes Anliegen“ ist?

20. Welche Daten und Fakten können Sie dafür als Beweise vorlegen?

21. Was berechtigte Sie als Gesundheitsminister zu behaupten, dass „die vertraglichen Pflichten gegenüber Geschäftspartnern sowie die europa-rechtlichen und nationalrechtlichen Verpflichtungen nicht aufgrund potenzieller Verschwörungstheorien vernachlässigt oder gar verletzt werden können?

22. Welche „europarechtlichen Verpflichtungen“ können Sie im EU-Beitrittsvertrag Österreichs und den Folgedokumenten nennen, die eine „Vertraulichkeits-klausel“ bzw. „Vertraulichkeitsklauseln“ im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung festgelegt haben?

23. Welche „nationalrechtlichen Verpflichtungen“ können Sie nennen, die eine „Vertraulichkeitsklausel“ bzw. „Vertraulichkeitsklauseln“ im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung festgelegt haben?

24. Sehen Sie in der berechtigten Forderung, dass eine Offenlegung der Vertragsinhalte im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung erfolgen soll, eine „potenzielle Verschwörungstheorie“?

a.    Wenn ja, wie begründen Sie dies?

25. Was berechtigte Sie als Gesundheitsminister zu behaupten, dass „große Teile der Verträge bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und auf der Homepage der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/public-health/eu-vaccines-strategy_en#documents abrufbar seien?

26. Sind Sie als österreichischer Gesundheitsminister darüber informiert, dass die reguläre Amtssprache in der Republik Österreich Deutsch ist und es daher auch jedem Bürger in unserem Land rechtlich unbedingt möglich sein muss, in der deutschen Amtssprache Dokumente von einer so hohen Relevanz wie die Verträge über die Covid-19-Impfstoffbeschaffung auch in dieser deutschen Amtssprache lesen und verstehen zu können?

27. Sind Sie als österreichischer Gesundheitsminister darüber informiert, dass „Europas oberste Korruptionsjägerin Laura Kövesi“ als EU-General-staatsanwältin Ermittlungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfstoff-beschaffung aufgenommen hat?

a.    Wenn ja, welche Schlüsse ziehen Sie im Zusammenhang mit den „Vertraulichkeitsklauseln“ betreffend der Covid-19-Impfstoff-beschaffung?

b.    Sehen Sie als österreichischer Gesundheitsminister in Ihrer Ministerverantwortlichkeit Handlungsbedarf?

28. Sind Sie als österreichischer Gesundheitsminister darüber informiert, dass betreffend der Covid-19-Impfstoffbeschaffungin der EU-Kommission wegen der Ermittlungen große Nervosität herrscht“?

a.    Wenn ja, welche Schlüsse ziehen Sie im Zusammenhang mit den „Vertraulichkeitsklauseln“ betreffend der Covid-19-Impfstoffbeschaffung?

b.    Sehen Sie als österreichischer Gesundheitsminister in Ihrer Ministerverantwortlichkeit Handlungsbedarf?

29. Wie beurteilen Sie als österreichischer Gesundheitsminister die Tatsache, dass EU-Kommissionpräsidentin „Von der Leyen selbst die 71 Milliarden Euro schweren Deals mit Pfizer-Chef Albert Bourla an Land gezogen hatte“?

a.    Welche Schlüsse ziehen Sie daraus im Zusammenhang mit den „Vertraulichkeitsklauseln“ betreffend der Covid-19-Impfstoffbeschaffung?

b.    Sehen Sie als österreichischer Gesundheitsminister in Ihrer Ministerverantwortlichkeit Handlungsbedarf?

30. Wie beurteilen Sie als österreichischer Gesundheitsminister die Tatsache, dass „bereits vor einem Jahr die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly wissen wollte, was in den Verträgen mit den Pharmaunternehmen stehe“?

a.    Welche Schlüsse ziehen Sie daraus im Zusammenhang mit den „Vertraulichkeitsklauseln“ betreffend der Covid-19-Impfstoffbeschaffung?

b.    Sehen Sie als österreichischer Gesundheitsminister in Ihrer Ministerverantwortlichkeit Handlungsbedarf?

31. Wie beurteilen Sie als österreichischer Gesundheitsminister die Tatsache, dass „Von der Leyen die Textnachrichten, die sie mit Bourla (Pfizer-Chef) zum Thema Covid-19-Impfstoffbeschaffung ausgetauscht hatte, nicht finden konnte“?

a.    Welche Schlüsse ziehen Sie daraus im Zusammenhang mit den „Vertraulichkeitsklauseln“ betreffend der Covid-19-Impfstoffbeschaffung?

b.    Sehen Sie als österreichischer Gesundheitsminister in Ihrer Ministerverantwortlichkeit Handlungsbedarf?

32. Wie beurteilen Sie als österreichischer Gesundheitsminister die Tatsache, dass „man die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly wissen ließ, dass man Textnachrichten mit ‚belanglosem Inhalt‘ grundsätzlich nicht archiviere“?

a.    Welche Schlüsse ziehen Sie daraus im Zusammenhang mit den „Vertraulichkeitsklauseln“ betreffend der Covid-19-Impfstoffbeschaffung?

b.    Sehen Sie als österreichischer Gesundheitsminister in Ihrer Ministerverantwortlichkeit Handlungsbedarf?

33. Erkennen Sie im Zusammenhang mit den „Vertraulichkeitsklauseln“ betreffend der Covid-19-Impfstoffbeschaffung und der mutmaßlichen Vernichtung von Beweismitteln den Versuch durch Vertreter der EU-Kommission, die Aufklärung des strafrechtlichen Vorwurfs der Urkundenunterdrückung und der Strafvereitelung sowie der Untreue gegenüber den österreichischen Bürgern und Steuerzahlern zu verhindern?

34. Erkennen Sie im Zusammenhang mit den „Vertraulichkeitsklauseln“ betreffend der Covid-19-Impfstoffbeschaffung und der mutmaßlichen Vernichtung von Beweismitteln bzw. der Verhinderung, den strafrechtlichen Vorwurf der Urkundenunterdrückung und der Strafvereitelung sowie der Untreue gegenüber den österreichischen Bürgern und Steuerzahlern zu untersuchen, eine Bestimmungs- und/oder Beitragstäterschaft oder diesbezügliche mutmaßliche Versuchshandlungen durch Ihre Vorgänger und grünen Parteigenossen Rudolf Anschober und Dr. Wolfgang Mückstein, aber auch durch Sie als amtierender Gesundheitsminister verwirklicht?

35. Werden Sie als österreichischer Gesundheitsminister mit Europas oberster Korruptionsjägerin Laura Kövesi“ als EU-Generalstaatsanwältin zusammenarbeiten bzw. die Ihnen weisungsgebundenen Organwalter im BMSPGK auffordern, diese bei ihren Ermittlungshandlungen vollumfänglich zu unterstützen?



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_10537/index.shtml

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_10879/index.shtml

[3] https://exxpress.at/impfstoff-deals-diese-korruptions-jaegerin-ermittelt-gegen-von-der-leyen-co/