12893/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Neuorganisation der Finanzverwaltung

 

 

Mit 1. Jänner 2021 wurde die lang geplante Neuorganisation der Finanzverwaltung umgesetzt. Ziel dieser Reorganisation war es, die Abläufe in der Finanzverwaltung künftig besser, schneller und effizienter zu gestalten. Einer der Kernpunkte der Reform war die Zusammenlegung aller bisherigen Finanzämter in ein Finanzamt Österreich und ein Finanzamt für Großbetriebe. So waren vor der Reform der Finanzverwaltung dem Bundesministerium für Finanzen 40 Finanz- und 9 Zollämter, die Großbetriebsprüfung, die Finanzpolizei sowie die Steuerfahndung als Dienststellen untergeordnet. Seit 1. Jänner 2021 sind dies nur noch fünf Ämter, nämlich die beiden Finanzämter (Finanzamt Österreich und Finanzamt für Großbetriebe), das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämpfung sowie der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge.

 

Mit der Neuorganisation entfällt auch die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter. Sowohl das Finanzamt Österreich als auch das Finanzamt für Großbetriebe agieren bundesweit. Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende und bundesweite Zuständigkeit für alle Aufgaben, die weder dem Bundesminister für Finanzen (BMF), noch dem Finanzamt für Großbetriebe (FAG), noch dem Zollamt Österreich (ZAÖ) übertragen sind. Die Zuteilung ergibt sich somit nur noch nach der sachlichen Zuständigkeit.

 

Diese Änderung wurde medial präsentiert, über die Ergebnisse bzw. über den Erfolg dieser Änderung wurde die Öffentlichkeit noch nicht informiert.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch beziffern Sie das durch die Reorganisation der Finanzverwaltung entstandene Einsparungspotenzial?

a.    Wie hoch sind die Einsparungen bei den Personalkosten?

b.    Wie hoch sind die Einsparungen bei den betrieblichen Kosten?

2.    Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand dieser Reorganisation?

a.    Sofern diese Umsetzung noch nicht zur Gänze umgesetzt ist, bis wann ist mit einer planmäßigen Umsetzung zu rechnen?

3.    Welche konkreten Vorteile ergeben sich für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger durch die Reorganisation der Finanzverwaltung?

4.    Wie viele Planstellen wurden durch die Reform der Finanzverwaltung eingespart?

5.    Wie viele neue Planstellen wurden geschaffen und wie erfolgten konkret die Besetzungen der neugeschaffenen leitenden Funktionen?

6.    Wie viele neue Führungsposten wurden geschaffen und mit welchen besoldungsrechtlichen Wertigkeiten?

a.    Wie wurden diese Führungsposten besetzt?

b.    Gab es öffentliche oder lediglich amtsinterne Ausschreibungen?

7.    Finden derzeit Definitivstellungen in Ihrem Ressort statt?

a.    Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

b.    Werden alle Bedienstete definitiv gestellt?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht und aus welchen Gründen?

                                        ii.    Wann erfolgte die letzte Definitivstellung in Ihrem Ressort?

8.    In Ihrem Ressort werden bewaffnete Betrugsbekämpfungseinheiten (Zollfahndung, Observationseinheit Zoll, Abteilung Mobile Kontrolle/ Reiseverkehr), welche (kriminal-) polizeiliche Tätigkeiten inklusive dem Führen einer Dienstwaffe, verbunden mit der ständigen Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt, eingesetzt. Die Voraussetzungen, um in diesen Abteilungen zu arbeiten, ist die positive körperliche und geistige Eignung sowie das Bestehen eines Sporttests, welcher an jenem der Polizei angelehnt ist. Die körperliche und geistige Eignung zum Dienst an der Waffe wird in Kooperation mit dem BMI durch den jeweils zuständigen Polizeiarzt(!) vorgenommen. Die sportliche Leistungsfeststellung erfolgt durch die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer des BMF. Auch müssen diese Bediensteten regelmäßig an Einsatztrainings (Taktik/Technik/Schießen) teilnehmen, welche quartalsweise erfolgen sowie einmal jährlich bei „Standardübungen“ deren Leistungen unter Beweis stellen. Besteht für diese Bediensteten, sollten sie derzeit in einem öffentlich-privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen, die Möglichkeit, in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aufgenommen zu werden bzw. ist angedacht, diese Bediensteten zu übernehmen?

a.    Wenn ja, wie sehen die Kriterien konkret aus?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, warum werden diese Bediensteten nicht in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernommen?

9.    Kommt es derzeit zu Schließungen von Standorten/Abteilungen des Finanzamtes bzw. Zollamtes Österreich?

a.    Wenn ja, welche Standorte/Dienststellen/Abteilungen werden geschlossen?

b.    Wenn nein, sind Schließungen angedacht?

10. Sind derzeit Bedienstete von zwangsweisen Versetzungen betroffen?

a.    Wenn ja, um wie viele Bedienstete handelt es sich?

b.    Wenn ja, wo verrichten diese Bediensteten konkret ihren Dienst und wo sollen diese zukünftig ihren Dienst versehen?

c.    Erfolgen diese örtlichen Versetzungen im Einklang oder gegen den Willen der Bediensteten?

11. Können bei den zwangsweise durchgeführten Versetzungen soziale Härtefälle ausgeschlossen werden?