12902/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Pädophiler Arzt in Klinik: Spitalsführung nach Prüfung wieder im Dienst

 

 

Am 21. Oktober 2022 berichtete der „Kurier“ folgendes:[1]

 

Pädophiler Arzt in Klinik: Spitalsführung nach Prüfung wieder im Dienst

Klinikleitung wusste von der kriminellen Vorgeschichte, behielt es aber für sich.

 

Eine Sonderkommission sollte an der Uniklinik Krems die skandalösen Umstände rund um einen pädophilen Mediziner untersuchen. Am Freitag hat die NÖ Landesgesundheitsagentur (LGA) das Ergebnis dieser Prüfung präsentiert.

 

Die vorläufige Suspendierung des ärztlichen und kaufmännischen Direktors wurde wieder aufgehoben. Sie dürfen mit sofortiger Wirkung ihre Funktionen an der Klinik wieder ausüben, heißt es vonseiten der LGA. Allerdings soll der Spitalsführung ein Jahr lang auf Probe ein "Beobachter" zur Seite gestellt werden, wissen Insider.

 

Wie vom KURIER berichtet, hatte ein Anästhesist als Jugendleiter und Feuerwehrarzt junge Mädchen sexuell missbraucht. Vom Wiener AKH wurde er wegen der Verdachtslage sofort entlassen. Während gegen ihn ermittelt wurde, konnte er allerdings im März 2021 an der Uniklinik Krems als Notfallmediziner unbehelligt anheuern. Die Karl Landsteiner Privatuniversität betraute ihn sogar mit einem Lehrauftrag.

 

Drei Jahre Haft

Beim Land NÖ und der Ärztekammer wusste man seit April 2021 von dem laufenden Verfahren gegen den Arzt. Im Dezember 2021 wurde der Mann am Landesgericht Korneuburg zu drei Jahren Haft verurteilt, legte aber Berufung ein, weshalb er nicht sofort ins Gefängnis kam. Durch einen anonymen Hinweis erfuhr die Klinik Krems im heurigen Mai von seinem kriminellen Vorleben. Aber auch das Spital behielt die Infos für sich und gab sie nicht an die Direktion der Landesgesundheitsagentur weiter. Erst nach Medienberichten im September zog man dort die Notbremse, ließ den Fall intern prüfen und suspendierte die Klinikleitung. Das Urteil von drei Jahren Haft gegen den Mediziner ist seit September rechtskräftig.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen der oben geschilderte Vorfall bekannt?

2.    Wie kann es in Österreich möglich sein, dass ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Arzt weiterhin praktizieren kann?

3.    Wieso hat man sich dazu entschiede, die Suspendierung wieder aufzuheben?

a.    Wie ist dies in Anbetracht des Deliktes zu rechtfertigen?

4.    Wie soll der Arzt in der einjährigen Probezeit konkret „beobachtet“ werden?

a.    Soll dem Arzt tatsächlich ein Beobachter beiseitegestellt werden und falls ja, wie soll das konkret ablaufen?

b.    Wie rechtfertigen Sie den diesbezüglichen personellen Mehraufwand durch das Beiseitestellen eines Beobachters, nur um einen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Arzt weiterhin im Krankenhaus anzustellen?

5.    Welche Folgen hat die unterlassene Weiterleitung nach Bekanntwerden der Vorwürfe durch die Klinikleitung?

a.    Wurde hier die Suspendierung ebenfalls aufgehoben?

                                          i.    Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?

                                        ii.    Falls nein, welche konkreten Folgen gab es für die Klinikleitung?

6.    Haben Sie als Gesundheitsminister vor, im vorliegenden Fall einzuschreiten, um zu verhindern, dass ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Arzt weiterhin tätig sein kann?

7.    Welche Maßnahmen setzen Sie generell, damit künftig Ärzte, welche wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurden, nicht mehr praktizieren dürfen?

 



[1] https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/krems/paedophiler-arzt-spitalsfuehrung-nach-pruefung-wieder-im-dienst/402190863