12906/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.11.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Rechnungshof ortet Überförderung und empfiehlt Auflösung der COFAG
Am 28.10.2022 berichtete das Online-Medium des „Kurier“ folgendes:[1]
Die Covid-19-Finanzierungsagentur wäre laut dem Endbericht nicht nötig gewesen. Kritik gibt es neben den Kosten auch an der Postenbesetzung.
Der Endbericht des Rechnungshofs (RH) geht mit der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) hart ins Gericht. Die Prüfer kritisieren die Ausgestaltung der Corona-Hilfen, von "beträchtlichem Überförderungspotenzial" ist hier die Rede. Allein das Förderdesign des Fixkostenzuschusses I habe bis zu 117 Mio. Euro Mehrauszahlungen verursacht. Massive Kritik gibt es auch an der Errichtung und Besetzung der Leitungs- und Kontrollorgane. Der RH empfiehlt die COFAG aufzulösen.
Für die Abwicklung der Corona-Hilfen wurde im Auftrag des damaligen Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) binnen weniger Tage die COFAG gegründet. Für die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofs ist unklar, wozu es mit der COFAG überhaupt eine neue Abwicklungsstelle gebraucht habe. Immerhin hätte das Finanzministerium auf bereits vorhandene Strukturen zurückgreifen können, wie Finanzämter, die bereits über alle Unternehmensdaten verfügen oder die staatliche Förderbank AWS. Die zuständige Finanzabteilung im Ministerium sei kaum eingebunden worden.
Der Rechnungshof kritisiert zudem, dass die neue Förderinstitution eingerichtet wurde, "ohne die Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium nachvollziehbar zu dokumentieren und ohne Alternativen abzuwägen."
Mit Stand Juni 2021 sei für die COFAG umgerechnet eine Arbeitskapazität von deutlich mehr als 200 Vollzeitstellen tätig gewesen. Das lag hauptsächlich an Externen, denn die Finanzierungsagentur kam damals inklusive der beiden Geschäftsführer nur auf etwa 16 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente). Für den Zukauf von Beratungsleistungen fielen von März 2020 bis Mitte 2021 rund 21 Mio. Euro an, bis Jahresende 2021 knapp 36 Mio. Euro. Die COFAG kaufte Expertise im Förder- und Beihilfenrecht zu, über die professionelle Förderstellen üblicherweise selbst verfügen, heißt es dazu im Bericht.
Einer Simulation des Rechnungshofes zufolge verursachte das Förderdesign des Fixkostenzuschusses I im Zeitraum September 2020 bis Ende Juni 2021 Mehrauszahlungen von 101 Mio. bis 117 Mio. Euro. "Vermeidbares Überförderungspotenzial" orten die Prüferinnen und Prüfer beim Lockdown-Umsatzersatz für November und Dezember 2020.
Dieses Instrument habe Unternehmen bei Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche ermöglicht, Zuschüsse zu erlangen, ohne einen finanziellen Schaden nachweisen zu müssen. "Beträchtliches Überförderungspotenzial" habe bei Konzernen bestanden, weil mangels Konzernbetrachtung jede Filiale als einzelnes Unternehmen Zuschüsse bis zum Höchstbetrag beanspruchen konnte. Dies habe die Treffsicherheit der Zuschüsse beeinträchtigt und potenziell zu Wettbewerbsverzerrungen geführt.
Die unkomplizierte Gewährung von Zuschüssen sei bei Kleinst- und Kleinunternehmen wegen ihrer geringeren Widerstandsfähigkeit in Krisen gerechtfertigt, heißt es im Bericht. Für mittlere und große Unternehmen hingegen wäre es laut Rechnungshof zumutbar und auch zweckmäßig gewesen, die finanziellen Einbußen konkret nachweisen zu lassen. "Dies hätte die Treffsicherheit der Zuschüsse verbessert und mögliche Überkompensationen verhindert."
Weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes sind die Verflechtungen der COFAG und ihrer Muttergesellschaft ABBAG. Der frühere COFAG-Geschäftsführer, Bernhard Perner, war gleichzeitig Geschäftsführer der ABBAG. Das führte zu praktischen Problemen: Bei der ersten Generalversammlung der COFAG im März 2021 durfte er als Eigentümervertreter der ABBAG seine eigene Entlastung als Geschäftsführer, die Entlastung seines Aufsichtsrates und die Höhe der Vergütung für Aufsichtsräte nicht beschließen. Schlussendlich habe es vier Rechtsgutachten gebraucht, um den Jahresabschluss für 2020 rechtmäßig fertigzubringen. Kürzlich kündigte Perner auch seinen Rückzug aus der ABBAG an, um in die Privatwirtschaft zu wechseln.
Fehler gab es auch bei Ausschreibung und Bestellung der Geschäftsführung der COFAG: Diese entsprachen nicht dem Stellenbesetzungsgesetz. Zudem sei Perner auf doppelter Gehaltsschiene gefahren. Das sei geschehen, obwohl Perner laut Arbeitsvertrag mit der ABBAG Dienste bei Töchtern - wie eben der COFAG - ohne zusätzliches Entgelt leisten müsste. Perners Arbeitszeiten in den Gesellschaften seien darüber hinaus nicht aufeinander abgestimmt gewesen. Die Doppelbezüge seien mittlerweile aber zurückgezahlt worden, hieß es aus dem Finanzministerium.
Außerdem sei der Umgang mit Interessenskonflikten im COFAG-Aufsichtsrat nicht ausreichend geregelt gewesen, etwa bei den Aufsichtsratsmitgliedern, die gleichzeitig Führungspositionen in Immobilienunternehmen bekleideten. Bereits im Vorfeld der Gründung nahmen Personen, die später Positionen in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat der COFAG innehatten, maßgeblich Einfluss auf die Gestaltung ihrer späteren Rahmenbedingungen, heißt es im Rechnungshofbericht.
Um die Höhe der Jahresvergütung des Aufsichtsrates zu ermitteln, beauftragte die ABBAG eine Studie, die als Vergleichsgruppe österreichische Banken mit einer Bilanzsumme von acht bis 20 Mrd. Euro heranzog. Aus Sicht des Rechnungshofes hinkt der Vergleich aber. Denn: Die COFAG war weder auf dem Markt tätig, noch hatte sie finanzielle Risiken zu tragen. Folglich sei die Vergütung des Aufsichtsrates zu hoch angesetzt worden. Kritisch beurteilt der Rechnungshof auch, dass ein externer Protokollführer für die Sitzungen des Aufsichtsrates beauftragt wurde und damit von April bis September 2020 mit 125.000 Euro zu Buche schlug.
Die COFAG-Geschäftsführung genehmigte bis Ende Juni 2021 fast 700.000 Anträge. Nur 221 Anträge mussten vom Aufsichtsrat genehmigt werden, weil sie über 800.000 Euro lagen. Da keine Konzernbetrachtung erfolgte, hatte die Geschäftsführung nur für diese geringe Anzahl von Fällen, vor Genehmigung der Anträge, die Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen. Insgesamt 79 Prozent der Anträge führten zu einer Auszahlung von Zuschüssen. Der höchste bis Ende Juni 2021 an ein Unternehmen ausbezahlte Zuschuss betrug 13,94 Mio. Euro.
Für die Finanzierungsagentur, die es nach Ansicht des Rechnungshofes nicht gebraucht hätte, lautet nun die nüchterne, aber deutliche Empfehlung an das Finanzministerium: "Bei Auslaufen der finanziellen Maßnahmen zu prüfen, welche Leistungen (...) von der COFAG noch zu erbringen sind und die Gesellschaft nach Abschluss der Aufgaben aufzulösen." Der Rechnungshof prüfte den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021.
Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jüngst Bedenken gegenüber der Abwicklung der Corona-Hilfen geäußert und daher Mitte Oktober ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Das Höchstgericht bezweifelt, dass die Auszahlung der Hilfen über einen privaten Rechtsträger - wie der COFAG - zulässig ist. Aus Sicht der Richterinnen und Richter gehören derartige Finanzhilfen zu den Aufgaben der staatlichen Hoheitsverwaltung. Mehrere verfassungsrechtliche Grundsätze könnten demnach verletzt worden sein. Mitunter problematisch sei, dass die COFAG bei ihrer Tätigkeit nicht unmittelbar Weisungen des Finanzministers unterliegt.
Die Bundesregierung hatte die Corona-Hilfen unter dem Slogan "Koste es was es wolle" gestartet, wie es der damalige Bundeskanzler und Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz formuliert hatte. 1.475 Euro Steuergeld pro Österreicherin und Österreicher sind 2020 für Corona-Wirtschaftshilfen ausgegeben worden, geht aus Eurostat-Daten hervor. Demnach war die Alpenrepublik Spitzenreiterin in Europa. Im EU-Durchschnitt waren es nur 325 Euro.
Die Oppositionsparteien sehen sich in ihrer Kritik durch den Endbericht des Rechnungshofs zur COFAG bestärkt. Geht es nach SPÖ und FPÖ, soll nun ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss rund um die Vorgänge bei der Covid-19-Finanzierungsagentur eingerichtet werden. Auch die NEOS reagierten neuerlich mit Kritik.
"Der Bericht des Rechnungshofs bestätigt, dass die COFAG eine unnötige und höchst undurchsichtige Konstruktion ist und offensichtlich nur als Selbstbedienungsladen für türkise Günstlinge und VP-nahe Berater eingerichtet wurde", sagte SPÖ-Rechnungshofsprecherin Karin Greiner in einer Aussendung. Eine parlamentarische Aufarbeitung sei daher nun unumgänglich. Einen großen wirtschaftlichen Schaden durch die COFAG ortet auch der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Wiens.
Die FPÖ sieht die "Blackbox" COFAG als "heißen Kandidaten für den nächsten parlamentarischen Untersuchungsausschuss". "Der heute präsentierte Endbericht des Rechnungshofs zur COFAG bestätigt alle unsere Vorwürfe, die wir von Anfang an zu diesem Geldverteilungs-Konstrukt außerhalb jeder parlamentarischen Kontrolle geäußert haben", meinte der FPÖ-Abgeordnete Christian Hafenecker.
Für NEOS-Finanzsprecherin Karin Doppelbauer ist die COFAG "eine groteske Fehlkonstruktion der türkis-grünen Bundesregierung". Mit der COFAG sei "zukunftsvergessen und verantwortungslos Steuergeld in Milliardenhöhe beim Fenster hinausgeworfen" worden - Geld das zur Entlastung in der jetzigen Krise fehle.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Welche Stellungnahme geben Sie zur massiven Kritik des Rechnungshofes zur Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) ab?
2. Sehen Sie sich als Finanzminister Ihrer verfassungsrechtlich festgelegten Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und den Bürgern und Steuerzahlern in Österreich zu sofortigen Maßnahmen betreffend die COFAG angehalten?
a. Wenn ja, welche sind das?
b. Wenn ja, wann leiten Sie die Auflösung der COFAG ein?
c. Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Stellungnahme geben Sie hinsichtlich „beträchtlichem Überförderungspotenzial“ im Zusammenhang mit dem Förderdesign des Fixkostenzuschusses I ab?
4. Welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
5. Welche Stellungnahme geben Sie hinsichtlich der massiven Kritik „an der Errichtung und Besetzung der Leitungs- und Kontrollorgane“ ab?
6. Welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
7. Welche Stellungnahme geben Sie hinsichtlich der Empfehlung des Rechnungshofes ab, die COFAG aufzulösen?
8. Werden Sie dieser Empfehlung nachkommen?
a. Wenn ja, wann?
9. Welche Unterlagen, Protokolle und Weisungen liegen Ihrem Ministerium zur Gründung der COFAG vor?
10. Welchen Aufschluss geben diese Unterlagen, Protokolle und Weisungen über die rasche Gründung der COFAG „binnen weniger Tage“?
11. Welchen Aufschluss geben diese Unterlagen, Protokolle und Weisungen über die Notwendigkeit einer neuen Abwicklungsstelle von Förderungen?
12. Laut Bericht hätte „das Finanzministerium auf bereits vorhandene Strukturen zurückgreifen können, wie Finanzämter, die bereits über alle Unternehmensdaten verfügen oder die staatliche Förderbank AWS“. Warum ist das nicht geschehen?
13. Welche Unterlagen, Protokolle und Weisungen liegen Ihrem Ministerium dazu vor?
14. Warum war „die zuständige Finanzabteilung im Ministerium […] kaum eingebunden worden“?
15. Welche Unterlagen, Protokolle und Weisungen liegen Ihrem Ministerium dazu vor?
16. Welche Stellungnahme geben Sie zur Kritik des Rechnungshofes ab, wonach „die neue Förderinstitution eingerichtet wurde, ‚ohne die Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium nachvollziehbar zu dokumentieren und ohne Alternativen abzuwägen.‘“?
17. Welche Unterlagen, Protokolle und Weisungen liegen Ihrem Ministerium dazu vor?
18. Hätte das Finanzministerium die Arbeitskapazitäten „von deutlich mehr als 200 Vollzeitstellen“ stellen können?
19. Welche „Externen“ verrichteten dieses Arbeitspensum?
20. Warum kaufte die COFAG „Expertise im Förder- und Beihilfenrecht zu“, obwohl man über „professionelle Förderstellen üblicherweise selbst verfügen“ sollte?
21. Welche Stellungnahme geben Sie zum Zukauf von Beratungsleistungen (von März 2020 bis Mitte 2021 rund 21 Mio. Euro […], bis Jahresende 2021 knapp 36 Mio. Euro) ab?
22. Welche dieser Beratungsleistungen hätte auch das Finanzministerium erbringen können?
23. Welches Einsparungspotenzial hätte sich in diesem Zusammenhang ergeben?
24. Welche Stellungnahme geben Sie hinsichtlich „Mehrauszahlungen von 101 Mio. bis 117 Mio. Euro“ ab, welche laut Prüfern als „vermeidbares Überförderungspotenzial" […] beim Lockdown-Umsatzersatz für November und Dezember 2020“ orten?
25. Welche Stellungnahme geben Sie bezüglich der Tatsache ab, wonach der Fixkostenzuschuss I für „Unternehmen bei Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche ermöglicht [habe], Zuschüsse zu erlangen, ohne einen finanziellen Schaden nachweisen zu müssen“?
26. Welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
27. Welche Stellungnahme geben Sie zu Vorwurf ab, wonach ein „beträchtliches Überförderungspotenzial […] bei Konzernen bestanden [habe], weil mangels Konzernbetrachtung jede Filiale als einzelnes Unternehmen Zuschüsse bis zum Höchstbetrag beanspruchen konnte [und] dies […] die Treffsicherheit der Zuschüsse beeinträchtigt und potenziell zu Wettbewerbsverzerrungen geführt“ habe?
28. Welchen Einfluss machten dabei das Finanzministerium in welcher Form geltend?
29. Warum wurden mittleren und großen Unternehmen ohne Einbußennachweis Zuschüsse gewährt, obwohl dieser Nachweis laut Rechnungshof „zumutbar und auch zweckmäßig gewesen“ wäre?
30. Welchen Einfluss machte dabei das Finanzministerium in welcher Form geltend?
31. Warum wurden in diesem Zusammenhang keine Mechanismen geschaffen, um „die Treffsicherheit der Zuschüsse“ zu verbessern und „mögliche Überkompensationen“ zu verhindern"?
32. Welchen Einfluss machten dabei das Finanzministerium in welcher Form geltend?
33. Welche personalen Verflechtungen der COFAG und ihrer Muttergesellschaft ABBAG bestehen und sind dem Finanzministerium bekannt?
34. Welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
35. Welche Stellungnahme geben Sie zur betreffenden Kritik des Rechnungshofes zu Problemen mit den Aufsichtsräten ab?
36. Welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
37. Welche Konsequenzen wollen Sie im Zusammenhang mit Fehlern bei der Ausschreibung und Bestellung der Geschäftsführung der COFAG setzen?
38. Gibt es weitere Fälle von Doppelbezahlungen in diesem Zusammenhang?
39. Welche Wahrnehmung bzw. Kenntnisnahme hatten Sie mit dem Umgang mit Interessenskonflikten im COFAG-Aufsichtsrat?
40. Welche Stellungnahme geben Sie ab, wonach „Personen, die später Positionen in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat der COFAG innehatten, maßgeblich Einfluss auf die Gestaltung ihrer späteren Rahmenbedingungen“ hatten?
41. Welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
42. Welche Stellungnahme geben Sie zur Höhe der Jahresvergütung des Aufsichtsrates der COFAG ab sowie zur diesbezüglichen Kritik des Rechnungshofes?
43. Womit war diese Jahresvergütung gerechtfertigt?
44. Womit war die Vergütung des Protokollführers in Höhe von 125.000 Euro gerechtfertigt?
45. Warum wurde dieser Protokollführer extern besetzt?
46. Haben Sie Zugriff zu den Protokollen des Aufsichtsrats?
a. Wenn ja, gibt es in diesen Protokollen Auffälligkeiten?
i. Wenn ja, welche?
47. Welche Stellungnahme geben Sie zu den jüngsten Bedenken des Verfassungsgerichtshofes gegenüber der Abwicklung der Corona-Hilfen ab?
48. Welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
49. Welche Stellungnahme geben Sie dazu ab, dass bezweifelt wird, dass eine „Auszahlung der Hilfen über einen privaten Rechtsträger - wie der COFAG - zulässig ist [und] aus Sicht der Richterinnen und Richter derartige Finanzhilfen zu den Aufgaben der staatlichen Hoheitsverwaltung“ gehören?
50. Sind dem Finanzministerium im Zusammenhang mit der Gründung der COFAG demnach Fehler passiert?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
51. Welche Stellungnahme geben Sie dazu ab, dass „mehrere verfassungsrechtliche Grundsätze […] demnach verletzt worden sein“ könnten?
52. Welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
53. Warum war die Tätigkeit der COFAG nicht unmittelbar Weisungen des Finanzministers unterworfen?
54. Erkennen Sie dies als Fehler?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, welche Konsequenzen wollen Sie in diesem Zusammenhang setzen?
55. Warum wurden 2022 „1.475 Euro Steuergeld pro Österreicherin und Österreicher […] für Corona-Wirtschaftshilfen ausgegeben“, was weit über dem EU-Durchschnitt lag?
56. Inwiefern hatten diese hohen Wirtschaftshilfen höheren Nutzen als in anderen EU-Ländern?
57. Welche Statistiken und Evaluierungen gibt es in diesem Zusammenhang?
58. Wie viele Unternehmen – unter Berücksichtigung einer möglichen Überförderung – konnten demnach durch die Tätigkeit der COFAG „gerettet“ werden?
59. Hätten bestehende Strukturen wie Finanzministerium und Finanzämter ähnliche Resultate liefern können?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, warum wurde dann die COFAG gegründet?
[1] https://kurier.at/wirtschaft/rechnungshof-ortet-ueberfoerderung-und-empfiehlt-aufloesung-der-cofag/402198255