12908/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bundesland Tirol: Jede sechste Person ist armutsgefährdet

 

 

Am 17.10.2022 wurde auf „orf.at“ folgendes berichtet:[1]

 

Jede sechste Person ist armutsgefährdet

 

Nach Berechnungen der Statistik Austria gelten etwa 16 Prozent der Tiroler Bevölkerung – das sind mehr als 120.000 Menschen – als armutsgefährdet. Unter den älteren Menschen ist der Anteil noch höher, darauf macht die Volkshilfe Tirol zum internationalen Tag gegen Armut am Montag aufmerksam.

 

Kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Menschen mit einer geringen Ausbildung gehören zu den Bevölkerungsgruppen, die stärker als andere von Armut betroffen oder gefährdet sind. In Tirol gelten 16 Prozent der Menschen als armutsgefährdet. Der Anteil ist höher als in den anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Wien.

 

Armut wirkt sich in vielen Bereichen aus

 

Betroffene können unerwartete Ausgaben nicht bewältigen oder auch kein Geld ausgeben, um sich selbst einmal etwas zu gönnen. Zwölf Prozent der Bevölkerung in Tirol können sich aus finanziellen Gründen auch keinen Urlaub leisten, so die Statistik Austria.

 

Sozialleistungen würden verhindern, dass noch mehr von Armut betroffen sind. Ohne Förderungen der öffentlichen Hand wären in Tirol um die 26 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht, das wären fast 200.000 Menschen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Verfügt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über aktuelle Daten, die die Armutsgefährdung im Bundesland Tirol belegen?

a.    Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Daten?

2)    Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesen Daten?

3)    Wie lautet das „Armuts-Ranking“ im Bundesländervergleich für das Bundesland Tirol?

4)    Welche Bundes-Sozialleistungen - etwa im Rahmen der Covid-Maßnahmen oder anderer Leistungen, die vom BMSGK verwaltet und ausgeschüttet werden - sind den Bewohnern des Bundeslandes Tirols in den Jahren 2020, 2021 und 2020 jeweils zugeflossen und um welche Summen handelt es sich dabei, jeweils aufgeschlüsselt nach den Förderungsinstrumenten und dem Begünstigtenkreis (Ältere Generation, Familien mit Kindern, Jugend, Behinderte, Pflegebedürftige usw.)?

5)    Wie setzt sich in Tirol der Begünstigtenkreis bei den Bundes-Sozialleistungen in den Jahren 2020, 2021 und 2020, jeweils aufgeschlüsselt nach den Förderungsinstrumenten und den Kategorien Österreicher, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte, zusammen?

6)    Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um 2023 die Armutsgefährdung für die Bewohner des Bundeslandes Tirol zu senken?

7)    Welche Mittel sind in diesem Zusammenhang im Budget UG 21 Soziales und Konsumentenschutz vorgesehen?



[1] https://tirol.orf.at/stories/3178168/