12923/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Umsetzung der Vereinbarung gem. § 16 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) betreffend Modalitäten der Akontierung und Abrechnung der finanziellen Bedeckung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation. Sicherstellung termingerechter Abrechnung zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherung.

 

 

Folgendes Ziel 1 wurde in der UG 20 Arbeit formuliert: 

 

Umsetzung der Vereinbarung gem. § 16 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) betreffend Modalitäten der Akontierung und Abrechnung der finanziellen Bedeckung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation. Sicherstellung termingerechter Abrechnung zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherung.

 

Wie werden die Ziele verfolgt?

Maßnahmen:

Akontierung und Abrechnung gem. § 16 AMPFG in den Regelbetrieb überführen

 

Wie sieht Erfolg aus?

Meilensteine/Kennzahlen für 2023:

Fünfte Abrechnung ist termingerecht erfolgt; Akontierungs- u. Abrechnungs-Regelbetrieb ist eingerichtet (31.12.2023).

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1)    Seit welchem Budgetjahr existiert das Ziel 1: „Umsetzung der Vereinbarung gem. § 16 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) betreffend Modalitäten der Akontierung und Abrechnung der finanziellen Bedeckung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation. Sicherstellung termingerechter Abrechnung zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherung“, in der UG 20 Arbeit?

2)    Auf welcher Grundlage wurde dieses Ziel 1 seinerzeit formuliert?

3)    Gab es zu diesem Ziel 1 seinerzeit Alternativ-Ziele?

4)    Wenn ja, wie lauteten diese Alternativ-Ziele?

5)    Wird dieses Ziel 1 jährlich durch das BMAW bzw. die Arbeitsmarktsektion evaluiert und werden jährlich Alternativ-Ziele formuliert und in die Auswahlkonkurrenz bei der Entscheidung herangezogen?

6)    Seit wann existiert die Maßnahme: „Akontierung und Abrechnung gem. § 16 AMPFG in den Regelbetrieb überführen“?

7)    Auf welcher Grundlage wurde diese Maßnahme seinerzeit formuliert?

8)    Gab es zu dieser Maßnahme seinerzeit Alternativ-Maßnahmen?

9)    Wird diese Maßnahme jährlich durch das BMAW bzw. die Arbeitsmarktsektion evaluiert und werden jährlich Alternativ-Maßnahmen formuliert und in die Auswahlkonkurrenz bei der Entscheidung herangezogen?

10) Seit wann existiert der Meilenstein bzw. die Kennzahl „Fünfte Abrechnung ist termingerecht erfolgt; Akontierungs- u. Abrechnungs-Regelbetrieb ist eingerichtet (31.12.2023).“?

11) Auf welcher Grundlage wurde dieser Meilenstein bzw. diese Kennzahl seinerzeit formuliert?

12) Gab es zu dieser diesem Meilenstein bzw. dieser Kennzahl seinerzeit Alternativ-Maßnahmen?

13) Wird dieser Meilenstein bzw. diese Kennzahl jährlich durch das BMAW bzw. die Arbeitsmarktsektion evaluiert und werden jährlich Alternativen formuliert und in die Auswahlkonkurrenz bei der Entscheidung herangezogen?