12940/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Hohe Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit, eine steigende Anzahl an Sozialhilfebeziehern und eine zunehmende Verarmung breiter Bevölkerungsschichten sind nicht zuletzt ein Resultat unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen dieser türkis-grünen Bundes-regierung. Dazu kommen gestörte Lieferketten und explodierende Weltmarktpreise im Zuge der aktuellen Ukraine-Krise, die zu stark steigenden Preisen auf dem Energiesektor und bei Ver- und Gebrauchsartikeln des täglichen Bedarfs geführt haben. Immer weniger Personen finden so ein Auskommen mit ihrem Einkommen. Dies führt im Resultat sehr oft auch zu Zahlungsverzug, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.
In diesem Zusammenhang sollte man daher auch das Instrument der „Offenkundigen Zahlungsunfähigkeit“ aus justiz-, vor allem aber auch aus sozial- und konsumentenpolitischer Sicht genau beobachten.
Fragen
1 bis 3:
· Wie bewerten Sie als Sozial- und Konsumentenschutzminister das Instrument der „Delogierung"?
· Sehen Sie als Sozial- und Konsumentenschutzminister insbesondere auch weiteren Handlungsbedarf in der Konsumenten- und Schuldnerberatung, um die Anzahl der „Delogierungen" reduzieren zu können?
·
Wenn ja, in welcher Art und Weise und mit
welchen Mitteln in personeller,
organisatorischer und finanzieller Hinsicht?
Delogierungen haben für die Betroffenen höchst problematische Folgen und sind, sowohl auf individueller als auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene, mit hohen Kosten verbunden. Expert:innen rechnen aufgrund der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid- 19-Pandemie mit einer steigenden Zahl von Menschen, die von Delogierung bedroht sind. Um dem entgegenzuwirken, wurde vom BMSGPK - basierend auf dem Covid-19-Gesetz-Armut sowie der Richtlinie Covid-19-bedingte Delogierungsprävention und Wohnungssicherung - das Unterstützungsprogramm WOHNSCHIRM ins Leben gerufen. Ziel des Programms ist es, bestehende Mietverhältnisse zu sichern und Wohnungslosigkeit zu verhindern. Mit der Umsetzung wurde eine Abwicklungsstelle beauftragt. Es stehen bis Ende 2023 Mittel i.H.v. bis zu EUR 24 Mio. zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Kennen Sie die Gesamtzahlen der Delogierungen seit dem 1. 1. 2020 in Österreich?
2. Wie viele Delogierungen konnten Sie mit dem von Ihnen genannten Maßnahmen „Covid-19-Gesetz-Armut“ sowie der Richtlinie „Covid-19-bedingte Delogierungsprävention und Wohnungssicherung - das Unterstützungs-programm WOHNSCHIRM“ seit dem Inkrafttreten verhindern?
3. Welche Delogierungen wurden trotz der von Ihnen genannten Maßnahmen „Covid-19-Gesetz-Armut“ sowie der Richtlinie „Covid-19-bedingte Delogierungsprävention und Wohnungssicherung - das Unterstützungs-programm WOHNSCHIRM“ durchgeführt?
4. Wie wurden die von Ihnen genannten Mittel von 24 Millionen Euro in den einzelnen Bundesländern und in den Monaten ab Jänner 2022 eingesetzt?
5. Wird dieser finanzielle Rahmen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 auf der Grundlage der steigenden „Energiearmut“ und anderer einschlägiger Entwicklungen wie einer extrem steigenden Teuerung bei Lebensmitteln sowie Gebrauchsgegenständen und Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs aufgestockt?
a. Wenn ja, auf welchen Betrag?
b. Wenn nein warum nicht?