12949/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Wann verzichtet auch das Arbeits- und Wirtschaftsministerium auf einen Generalsekretär?

 

Am 25. Oktober 2022 erschien in der Tageszeitung „Die Presse“ folgender Bericht:[1]

 

Gesundheits- und Sozialministerium verzichten ebenfalls auf Generalsekretär

 

Die Abkehr von den unter Sebastian Kurz (ÖVP) und Heinz-Christian Strache (FPÖ) mit großer Machtfülle ausgestatteten Generalsekretären in den Ministerien geht weiter. Nach dem Justiz-, Innen- und Finanzressort - in letzterem war Kurz-Intimus Thomas Schmid tätig, seine Chats beschäftigen bis heute die Justiz - verabschiedet sich nun auch das Gesundheits- und Sozialministerium davon, wurde am Dienstag bekannt gegeben.

 

Der Posten von Generalsekretärin Ines Stilling, Ex-Frauenministerin im Expertenkabinett von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, die demnächst in die Arbeiterkammer wechselt, werde "bis auf Weiteres" nicht nachbesetzt, hieß es in einer Aussendung. Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sehe das Ministerium für die aktuellen Herausforderungen "gut aufgestellt". Die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb des Ressorts liefen effizient und professionell, die Stelle könne deshalb eingespart werden.

 

Entgegen diesem Trend geht das Verteidigungsministerium unter Klaudia Tanner (ÖVP) vor. Dort wurde kürzlich als Ersatz für Dieter Kandlhofer der bisherige Kabinettschef Arnold Kammel als neuer Generalsekretär installiert. Auch im Kunst-, Beamten- und Sportressort von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) gibt es mit Eva Wildfellner weiter eine Generalsekretärin.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie als Arbeits- und Wirtschaftsminister die Tatsache, dass das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMGPK) ab sofort ohne der Leitungsfunktion einer Generalsekretärin/eines Generalsekretärs auskommen wird?

2.    Warum halten Sie als Arbeits- und Wirtschaftsminister an der Funktion einer Generalsekretärin im BMAW (aktuell mit Frau Mag. Eva Landrichtinger besetzt) weiterhin fest, obwohl der Umfang der Kompetenzen und Aufgaben jenen des BMSGPK entspricht?

3.    Warum bedarf es der Funktion einer Generalsekretärin (aktuell mit Frau Mag. Eva Landrichtinger besetzt), die laut Homepage des BMAW für folgende Bereiche zuständig zeichnet?

-      Zusammenfassende Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Ressorts gehörenden Geschäfte, insbesondere strategische Planungs- und Steuerungsaufgaben

-      Unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleitungen der Zentralstelle

4.    Wie hat man sich eine solche „zusammenfassende Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Ressorts gehörenden Geschäfte, insbesondere strategische Planungs- und Steuerungsaufgaben“ vorzustellen und können Sie für die Jahre 2020 (im Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend) 2021 und 2022 (im Bundesministerium für Arbeit bzw. im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft) in einem Tätigkeitsbericht bzw. Leistungsverzeichnis gegenüber dem österreichischen Parlament ausweisen, welche Projekte und Verwaltungshandlungen durch eine „zusammenfassende Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Ressorts gehörenden Geschäfte, insbesondere strategische Planungs- und Steuerungsaufgaben“ durch die Generalsekretärinnen Mag. Bernadette Humer (BMAFJ) bzw. Mag. Eva Landrichtinger (BMA bzw. BMAW) umgesetzt worden sind?

5.    Welche „Geschäfte“ wurden durch die Generalsekretärinnen Mag. Bernadette Humer (BMAFJ) bzw. Mag. Eva Landrichtinger (BMA bzw. BMAW) „zusammenfassend behandelt“? (Nennen Sie bitte die für die jeweiligen Ressorts relevantesten „Geschäfte“ aus den Jahren 2020, 2021 und 2022!)

6.    Welche „strategische Planungs- und Steuerungsaufgaben“ wurden durch die Generalsekretärinnen Mag. Bernadette Humer (BMAFJ) bzw. Mag. Eva Landrichtinger (BMA bzw. BMAW) „zusammenfassend behandelt“? (Nennen Sie bitte die für die jeweiligen Ressorts relevantesten „strategische Planungs- und Steuerungsaufgaben“ aus den Jahren 2020, 2021 und 2022!)

7.    In welcher Art und Weise übt Frau Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger die Funktion einer „unmittelbaren Vorgesetzten aller Sektionsleitungen der Zentralstelle“ aus?

8.    Welche Bedeutung hat dies insbesondere für die Stellung des amtierenden Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, Herrn Univ. Prof. Dr. Martin Kocher? -ist dieser laut Behördenorganisation des BMAW nur mehr „mittelbarer Vorgesetzter aller Sektionsleitungen der Zentralstelle“?

9.    Welche Bedeutung hat dies insbesondere auf die Ministerverantwortlichkeit des amtierenden Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, Herrn Univ. Prof. Dr. Martin Kocher?

10. Welche Sach- und Personalkosten sind in den Jahren 2020, 2021 und 2022 durch die Einrichtung eines Generalsekretariats und die Bestellung der Generalsekretärinnen Mag. Bernadette Humer (BMAFJ) bzw. Mag. Eva Landrichtinger (BMA bzw. BMAW) bis heute entstanden?

11. Welche Sach- und Personalkosten würden durch die Auflösung des Generalsekretariats und der Abberufung von Frau Mag. Eva Landrichtinger für 2023 eingespart werden können?



[1] https://www.diepresse.com/6207381/gesundheits-und-sozialministerium-verzichten-ebenfalls-auf-generalsekretaer