12955/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend VfGH-Einsicht in Strafakt Thomas Schmid

 

Im Zuge der Befragung der Auskunftsperson Thomas Schmid im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss kam es im Vorfeld zu keiner Einigung zwischen den Fraktionen im Rahmen des Konsultationsverfahrens betreffend einer von der WKStA vorgelegten Liste an Themengebieten, aus der befragt hätte werden sollen. In Ihrer Funktion als Justizministerin schalteten Sie sich in diesen Disput ein und brachten einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, um die „strafrechtlichen Ermittlungen“ im Zuge der Befragungen nicht zu gefährden und die „Interessen der Strafverfolgungsbehörden zu schützen“. Als Grundlage gaben Sie § 56 VfGG an. Daraus ergibt sich in weiterer Folge, dass nun der VfGH am Zug ist und eine Entscheidung betreffend der Themenliste für die Befragung fällen muss. Das geht nicht ohne Einsicht des VfGH in den gesamten Strafakt von Thomas Schmid, somit auch die unter Verschluss gehaltenen Akten, die von der Akteneinsicht ausgenommen sind, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

 

Nun muss angemerkt werden, dass mit Werner Suppan der derzeitige Anwalt der ÖVP auch Ersatzmitglied des VfGH ist. Durch dieses Faktum ist es sehr wahrscheinlich, dass Herr Suppan Einsicht in den vollständigen, ungeschwärzten Strafakt von Thomas Schmid bekommt, somit auch belastende Informationen gegen die ÖVP sammeln und weiterleiten könnte. Immerhin pocht die ÖVP seit geraumer Zeit im Rahmen des Untersuchungsausschusses und der Konsultationsverfahren darauf, Einsicht in den Strafakt und die laufenden Verfahren gegen sie zu erhalten. Durch diesen Umstand wären die Ermittlungen der Justizbehörden in der Causa Schmid erst recht gefährdet.


 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete Christian Hafenecker an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Erhält der VfGH den vollständigen, ungeschwärzten Strafakt „Thomas Schmid“?
  2. Ist ihnen bekannt, wer im VfGH Einsicht in den Strafakt „Thomas Schmid“ erlangen wird oder erlangt?
  3. Gibt es mögliche Ausschluss-/Befangenheitsgründe für eine Einsicht?
  4. Wenn nicht, gibt es eine Art Konsultationsverfahren mit Ihnen und dem VfGH-Präsidenten, wer von den Richtern und Ersatzmitgliedern Einsicht nehmen kann und darf?
  5. Werden Sie den Präsidenten des VfGH darauf hinweisen, dass die Strafverfahren gegen Thomas Schmid, gegen die ÖVP und gegen als  Beschuldigende geführte ÖVP-Mitglieder gefährdet sein könnten, wenn das Ersatzmitglied Werner Suppan in die Akte „Thomas Schmid“ einsehen kann?
  6. Können sie ausschließen, dass das VfGH-Ersatzmitglied Werner Suppan Einsicht in den vollständigen Strafakt „Thomas Schmid“ erhält?