12959/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzungsstand Konversionstherapien stoppen

 

Bereits vor rund eineinhalb Jahren, nämlich am 02. Juli 2019, hat der Nationalrat eine einstimmige Entschließung gefasst (82/E), die dezidiert die unverzügliche Ausarbeitung einer Regierungsvorlage fordert, die die Ausübung von sog. Konversions- und vergleichbaren "reparativen Therapieformen" an Minderjährigen verbietet (1). Diese Regierungsvorlage sei dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Obwohl es sich hierbei um eine einstimmige Entschließung aller damals im Parlament vertretenen Parteien (2019 exklusive Grüne) handelt, wurden bis heute in dieser Hinsicht keine weiteren Schritte gesetzt. Lediglich ein informatives Rundschreiben ohne unmittelbar rechtsverbindliche Wirkung erging am 29. Oktober 2019 an Behörden, Kammern und Berufsverbände, in dem der Sachverhalt noch einmal erläutert und als bereits jetzt gesetzlich ausreichend geregelt beschrieben wurde.

Hintergrund der Initiative ist die mangelhafte Rechtslage zum Thema in Österreich, wo aktive Umpolungsversuche anders als in Deutschland immer noch nicht per Gesetz verboten sind und insbesondere bei LGBTIQ-Jugendlichen ein massives Problem darstellen. Diese "Konversionstherapien" sind vermeintlich medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung zu unterdrücken und werden von Ärzt_innen, Psychotherapeut_innen, Heilpraktiker_innen oder gewerblichen Anbieter_innen, Seelsorger_innen und Familienangehörigen an Jugendlichen durchgeführt. Den Betroffenen wird eingeredet, ihre sexuelle Orientierung sei falsch oder krankhaft und könne therapiert werden, was nicht nur gänzlich falsch ist, sondern bei den Betroffenen zu massiven psychischen Belastungen, Depressionen, Selbsthass bis hin zu Suizidversuchen führen kann. Viele Betroffene leiden ihr Leben lang unter den psychischen und physischen Folgen. Ein rasches gesetzliches Verbot ist daher dringend notwendig - auch wenn frühere Anträge dieser Gesetzgebungsperiode zu einer raschen Umsetzung abgelehnt wurden (2, 3)

Tatsächlich ist die aktuelle Rechtslage nämlich bei Weitem nicht ausreichend, um Minderjährige vollumfassend vor sog. Konversions- und vergleichbaren "reparativen Therapieformen" zu schützen. Weder sind Berufsgesetze unter dem Aspekt des "Arbeitens nach bestem Wissen und Gewissen" ausreichend, da solche sog. Therapien häufig außerhalb eines beruflichen/therapeutischen Kontexts stattfinden, z.B. im erzkatholischen Umfeld(4). Auch sind bereits bestehende Schadensersatzansprüche, die ja erst im Nachhinein greifen, wenn es bereits zu spät ist, kein ausreichendes Mittel, um Minderjährige vor potentiell massiv psychisch und physisch schädigenden Behandlungen zu schützen. Genauso gibt es Minderjährige, die durch Druck von außen ihre Sexualität und sexuelle Orientierung selbst als falsch empfinden und sich freiwillig solchen sog. Konversions- und vergleichbaren "reparativen Therapieformen" unterziehen - auch hierfür gibt es zurzeit keine angemessene gesetzliche Grundlage, um den Schutz von Minderjährigen zuverlässig und vollumfänglich zu garantieren. Es gilt daher nach wie vor, die einstimmige Entschließung  umzusetzen, um unverzüglich den notwendigen, angemessenen und vollständigen Schutz von Minderjährigen vor solchen sog. Konversions- und vergleichbaren "reparativen Therapieformen" zu garantieren. 

Da eine Umsetzung bereits mehrfach angekündigt wurde - zuletzt für den Frühling 2022 (5) - und dennoch auch dieser Zieltermin wieder aufgrund von Verzögerungen verschoben wurde(6), ist es dringend überfällig, einen aktuellen Umsetzungsstand zu kommunizieren.

  1. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/E/E_00082/index.shtml
  2. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01311/fnameorig_1339402.html
  3. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00898/fnameorig_982584.html
  4. https://kurier.at/politik/inland/konversionstherapien-gehirnwaesche-im-namen-gottes/401439892
  5. https://www.diepresse.com/6103493/zadic-will-konversionstherapien-fuer-homosexuelle-noch-vor-dem-sommer-verbieten
  6. https://orf.at/stories/3277621/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Arbeitstreffen zur Erarbeitung der angekündigten Regierungsvorlage haben seit 18.11.2021 stattgefunden? (Bitte um Angabe der einzelnen Treffen inklusive Agabe der Teilnehmer)
    1. Welche Arbeitstreffen sind zum Thema noch geplant und wie sieht der zeitliche Rahmen hierzu aus?
    2. Gibt es Zwischenergebnisse bisheriger Arbeitstreffen und wenn ja, wie sehen diese aus?
  1. Handelt es sich bei der Gesetzesvorlage um eine Verortung im Verwaltungs- oder im gerichtlichen Strafrecht?
  2. Wann wird die Gesetzesvorlage dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt?