12962/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Informationskampagne zur Prozessbegleitung
Gewalt im sozialen Nahraum und Hass im Netz sind in Österreich drängende Probleme, gegen die verschiedenste Maßnahmen – von gesetzlichen Regelungen bis zu öffentlicher Bewusstseinsbildung – notwendig sind. In beiden Bereichen sind Frauen ganz besonders betroffen und müssen alle Möglichkeiten, um Gewalt, Druck, Hassbotschaften etc. zu verhindern, ausgeschöpft werden. Gewalt im sozialen Nahraum umfasst dabei einerseits Gewalt innerhalb der Familie im realen Umfeld aber auch Gewalt innerhalb des digitalen sozialen Nahumfeldes im Internet (Hass im Netz).
In der Anfragebeantwortung 11701/AB ist von einer Informationskampagne zur „juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung“ die Rede. Damit soll dieses Angebot für Opfer von Gewalt im sozialen Nahraum oder Hass im Netz bekannt gemacht sowie die Opfernotruf-Helpline 0800 112 112 als Vermittlung zu den jeweiligen Prozessbegleitungseinrichtungen beworben werden.
Zu lesen ist in der Anfragebeantwortung weiters: „Die Kampagne umfasst mehrere zielgruppenorientierte Maßnahmen, insbesondere eine Landing Page, einen Social Media Auftritt, eine Beilage im bundesweiten „Kuvert“ der Post, Anzeige auf Infoscreens in öffentlichen Verkehrsmitteln, Anzeige auf Infoscreens in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern, eine Influencer:innen Kampagne etc.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende:
Anfrage
1. Seit wann gibt es die Informationskampagne zur juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung?
2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für die Informationskampagne zur juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung bisher aufgewendet wurden?
3. Auf welche Positionen schlüsseln sich diese Mittel auf?
4. Sind weitere finanzielle Mittel für die Informationskampagne zur juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung budgetiert?
5. Wenn ja, in welcher Höhe und wofür? Wenn nein, warum nicht?
6. Wurde oder wird die Informationskampagne evaluiert?
7. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
8. Warum wurde diese Kampagne notwendig?
9. Warum war das Angebot der Prozessbegleitung bisher nicht bekannt genug?
10. Haben Sie bereits im Vorfeld der Kampagne Schritte gesetzt, um die Prozessbegleitung bekannter zu machen?
11. Wie viele Personen haben seit Bestehen der Prozessbegleitung dieses Angebot in Anspruch genommen? Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Geschlecht?
12. Welche Kosten sind durch die Prozessbegleitung in den jeweiligen Jahren entstanden?
13. Planen Sie weitere Verbesserungen im Bereich der Prozessbegleitung?