Eingelangt am 11.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für
Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Erste Hilfe an Schulen
Schule ist nicht nur ein Arbeitsplatz, sondern
wie das Ministerium selbst es formuliert, "Lernumgebung,
Raum für Sport und Bewegung oder Pausengestaltung sowie mitunter genutztes
Angebot für örtliche Sport- oder Kulturaktivitäten."
Dadurch gibt es aber auch weitaus mehr Spielraum für Sondersituationen,
auch gesundheitliche Ausnahmesituationen können jederzeit auftreten. Grundsätzlich
sind ohnedies alle Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, in
solchen Fällen Erste Hilfe zu leisten. Damit dies auch in Schulen
kompetent erfolgt, empfiehlt das BMBWF allen Lehrerinnen und Lehrern
"regelmäßige" Auffrischungskurse, Lehrerinnen und Lehrer
für "Sport und Bewegung" sind verpflichtet, diesen Kurs alle
vier Jahre zu besuchen, Lehrkräfte, die Ausflüge zum
Schwimmunterricht vornehmen, müssen ebenso eine Ausbildung als
Rettungsschwimmer absolviert haben (1). Was genau für alle anderen Lehrerinnen
und Lehrer unter regelmäßig zu verstehen ist, ist allerdings nicht
klargestellt.
Durch den wachsenden
Anteil von Kindern mit chronischen Krankheiten wachsen zusätzlich die
Aufgaben für Lehrkräfte, so sollten Lehrerinnen und Lehrer
mittlerweile beispielsweise betroffene Kinder an die Medikamenteneinnahme
erinnern. Nur im Sonderfall gibt es auch übertragene ärztliche
Aufgaben, da diese auf der freiwilligen Übernahme durch Lehrkräfte
basieren, sollte es in diesen Situationen ausreichende Einschulungen geben. Da
aber in Notfällen von Lehrkräften auch die Gabe von
Notfallmedikamenten (beispielsweise bei allergischen Reaktionen, massiver
Unterzuckerung oder Epilepsie) vorgeschrieben und Teil der dienstrechtlichen
Vorschriften ist (2), gehört es auch zu den Aufgaben der Behörden, den
nötigen Zugang zu dieser Kompetenz zu garantieren - wie
beispielsweise durch den bezahlten Besuch von Erste Hilfe Kursen, die aus
genau diesem Grund auch an pädagogischen Hochschulen als
Weiterbildungskurse angeboten werden (bspw. 3). Da die Pädagogischen
Hochschulen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen (4),
könnte es so aber immerhin nachvollziehbar sein, welche Lehrkräfte
aller Erste Hilfe Kurse absolvieren und wie häufig dies der Fall ist.
- https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=736
- https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=813
- https://www.ph-online.ac.at/ph-ktn/wblvangebot.wbshowlvoffer?ppersonnr=50281
- https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/document?dswid=4847&ref=7ec07eb2-f141-4576-b27e-0d3e542c18e0
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele dieser Lehrerinnen und Lehrer
haben die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs vor Dienstbeginn
nachgewiesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und
Schularten, in absoluten Zahlen und in Prozent der aktiven
Lehrkräfte)
- Wie wird sichergestellt, dass Lehrkräfte
regelmäßig Erste Hilfe Kurse besuchen?
- Wie wird überprüft, ob oder wann
Lehrkräfte Erste Hilfe Kurse besuchen?
- Werden regelmäßig Informationen
über Erste Hilfe Kurse an Pädagogischen Hochschulen an
Schulleiter oder Lehrkräfte verteilt, um eine Teilnahme an Erste
Hilfe Kursen zu gewährleisten?
- Werden Lehrkräfte beispielsweise durch
die Pädagogischen Hochschulen im jeweiligen Bundesland an die
Teilnahme an Erste Hilfe Kursen erinnert?
- Kann beispielsweise über die
Pädagogischen Hochschulen nachvollzogen werden, welche
Lehrkräfte Erste Hilfe Kurse besucht haben?
- Wie viele Erste Hilfe Kurse wurden in den
vergangenen fünf Jahren für Lehrkräfte angeboten?
(Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern, Schularten und
durchführender Einrichtung)
- Wie viele Lehrkräfte haben in den
vergangenen fünf Jahren an Erste Hilfe Kursen teilgenommen? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Bundesländern und Schularten, in absoluten
Zahlen und in Prozent der aktiven Lehrkräfte, sowie Angabe der
durchführenden Einrichtung)
- Wie viele Lehrkräfte unterrichten
Bewegung und Sport? (Bitte um Aufschlüsselung nach
Bundesländern und Schularten)
- Wie viele dieser Lehrkräfte haben in
den vergangenen vier Jahren einen Auffrischungskurs Erste Hilfe
besucht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und
Schularten, in absoluten Zahlen und in Prozent der aktiven
Lehrkräfte, sowie Angabe der durchführenden Einrichtung)
- Falls es keine Datenerhebung dazu gibt:
Wieso sind für diese Lehrkräfte verpflichtende Erste Hilfe
Kurse vorgesehen, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Teilnahme zu
kontrollieren?
- Welche Konsequenzen gibt es, sollten
Sportlehrerinnen und Sportlehrer nicht alle vier Jahre einen Erste Hilfe
Kurs besuchen?
- Wie viele Lehrkräfte haben die
Berechtigung mit Kindern Schwimmunterricht abzuhalten? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Bundesländern, Schularten, in absoluten
Zahlen und in Prozent der aktiven Lehrkräfte)
- Wie viele dieser Lehrkräfte haben die
Ausbildung zum Rettungsschwimmer absolviert? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Bundesländern, Schularten, in
absoluten Zahlen und in Prozent der aktiven Lehrkräfte, sowie Angabe
der durchführenden Einrichtung)
- Welche Maßnahmen sind geplant, um in
Zukunft sicherzustellen, dass alle Lehrkräfte regelmäßig
Erste Hilfe Kurse besuchen?
- Ist vorgesehen, Lehrkräfte in Zukunft
zu einer regelmäßigen Teilnahme an Erste Hilfe Kursen zu
verpflichten?
- Falls ja: Wann und wie soll diese
kontrolliert werden?
- Falls nein: Warum nicht?
- Da die Vorgaben des Rundschreibens sich nur
auf Lehrkräfte konzentrieren: Welche Vorgaben zu Erste Hilfe Kursen
gibt es beispielsweise für das Personal der Nachmittagsbetreuung und
wie kann eine ausreichende Weiterbildung dieser Personen sichergestellt
werden?