12987/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.11.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Erste Hilfe an Schulen

 

Schule ist nicht nur ein Arbeitsplatz, sondern wie das Ministerium selbst es formuliert, "Lernumgebung, Raum für Sport und Bewegung oder Pausengestaltung sowie mitunter genutztes Angebot für örtliche Sport- oder Kulturaktivitäten." Dadurch gibt es aber auch weitaus mehr Spielraum für Sondersituationen, auch gesundheitliche Ausnahmesituationen können jederzeit auftreten. Grundsätzlich sind ohnedies alle Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, in solchen Fällen Erste Hilfe zu leisten. Damit dies auch in Schulen kompetent erfolgt, empfiehlt das BMBWF allen Lehrerinnen und Lehrern "regelmäßige" Auffrischungskurse, Lehrerinnen und Lehrer für "Sport und Bewegung" sind verpflichtet, diesen Kurs alle vier Jahre zu besuchen, Lehrkräfte, die Ausflüge zum Schwimmunterricht vornehmen, müssen ebenso eine Ausbildung als Rettungsschwimmer absolviert haben (1). Was genau für alle anderen Lehrerinnen und Lehrer unter regelmäßig zu verstehen ist, ist allerdings nicht klargestellt.

Durch den wachsenden Anteil von Kindern mit chronischen Krankheiten wachsen zusätzlich die Aufgaben für Lehrkräfte, so sollten Lehrerinnen und Lehrer mittlerweile beispielsweise betroffene Kinder an die Medikamenteneinnahme erinnern. Nur im Sonderfall gibt es auch übertragene ärztliche Aufgaben, da diese auf der freiwilligen Übernahme durch Lehrkräfte basieren, sollte es in diesen Situationen ausreichende Einschulungen geben. Da aber in Notfällen von Lehrkräften auch die Gabe von Notfallmedikamenten (beispielsweise bei allergischen Reaktionen, massiver Unterzuckerung oder Epilepsie) vorgeschrieben und Teil der dienstrechtlichen Vorschriften ist (2), gehört es auch zu den Aufgaben der Behörden, den nötigen Zugang zu dieser Kompetenz zu garantieren - wie beispielsweise  durch den bezahlten Besuch von Erste Hilfe Kursen, die aus genau diesem Grund auch an pädagogischen Hochschulen als Weiterbildungskurse angeboten werden (bspw. 3). Da die Pädagogischen Hochschulen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen (4), könnte es so aber immerhin nachvollziehbar sein, welche Lehrkräfte aller Erste Hilfe Kurse absolvieren und wie häufig dies der Fall ist.

  1. https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=736
  2. https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=813
  3. https://www.ph-online.ac.at/ph-ktn/wblvangebot.wbshowlvoffer?ppersonnr=50281
  4. https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/document?dswid=4847&ref=7ec07eb2-f141-4576-b27e-0d3e542c18e0

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele dieser Lehrerinnen und Lehrer haben die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs vor Dienstbeginn nachgewiesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Schularten, in absoluten Zahlen und in Prozent der aktiven Lehrkräfte)
  2. Wie wird sichergestellt, dass Lehrkräfte regelmäßig Erste Hilfe Kurse besuchen?
  3. Wie wird überprüft, ob oder wann Lehrkräfte Erste Hilfe Kurse besuchen?
  4. Werden regelmäßig Informationen über Erste Hilfe Kurse an Pädagogischen Hochschulen an Schulleiter oder Lehrkräfte verteilt, um eine Teilnahme an Erste Hilfe Kursen zu gewährleisten?
  5. Werden Lehrkräfte beispielsweise durch die Pädagogischen Hochschulen im jeweiligen Bundesland an die Teilnahme an Erste Hilfe Kursen erinnert?
  6. Kann beispielsweise über die Pädagogischen Hochschulen nachvollzogen werden, welche Lehrkräfte Erste Hilfe Kurse besucht haben?
  7. Wie viele Erste Hilfe Kurse wurden in den vergangenen fünf Jahren für Lehrkräfte angeboten?  (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern, Schularten und durchführender Einrichtung)
  8. Wie viele Lehrkräfte haben in den vergangenen fünf Jahren an Erste Hilfe Kursen teilgenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Schularten, in absoluten Zahlen und in Prozent der aktiven Lehrkräfte, sowie Angabe der durchführenden Einrichtung)
  9. Wie viele Lehrkräfte unterrichten Bewegung und Sport?  (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Schularten)
  10. Wie viele dieser Lehrkräfte haben in den vergangenen vier Jahren einen Auffrischungskurs Erste Hilfe besucht?  (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Schularten, in absoluten Zahlen und in Prozent der aktiven Lehrkräfte, sowie Angabe der durchführenden Einrichtung)
    1. Falls es keine Datenerhebung dazu gibt: Wieso sind für diese Lehrkräfte verpflichtende Erste Hilfe Kurse vorgesehen, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Teilnahme zu kontrollieren?
  1. Welche Konsequenzen gibt es, sollten Sportlehrerinnen und Sportlehrer nicht alle vier Jahre einen Erste Hilfe Kurs besuchen?
  2. Wie viele Lehrkräfte haben die Berechtigung mit Kindern Schwimmunterricht abzuhalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern, Schularten, in absoluten Zahlen und in Prozent der aktiven Lehrkräfte)
  3. Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Ausbildung zum Rettungsschwimmer absolviert?  (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern, Schularten,  in absoluten Zahlen und in Prozent der aktiven Lehrkräfte, sowie Angabe der durchführenden Einrichtung)
  4. Welche Maßnahmen sind geplant, um in Zukunft sicherzustellen, dass alle Lehrkräfte regelmäßig Erste Hilfe Kurse besuchen?
  5. Ist vorgesehen, Lehrkräfte in Zukunft zu einer regelmäßigen Teilnahme an Erste Hilfe Kursen zu verpflichten?
    1. Falls ja: Wann und wie soll diese kontrolliert werden?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Da die Vorgaben des Rundschreibens sich nur auf Lehrkräfte konzentrieren: Welche Vorgaben zu Erste Hilfe Kursen gibt es beispielsweise für das Personal der Nachmittagsbetreuung und wie kann eine ausreichende Weiterbildung dieser Personen sichergestellt werden?