12988/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.11.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Soldat in SS-Uniform

 

Ein am 13.10.2022 im Kurier erschienener Artikel sorgt seit Veröffentlichung für Aufregung. Demnach darf ein Unteroffizier des ÖBH, der eine SS-Uniform getragen und den Hitlergruß gezeigt hat, weiter im österreichischen Bundesheer, dessen Aufgabe die Verteidigung der Republik und ihrer Werte sein sollte, seinen Dienst versehen (https://kurier.at/chronik/oesterreich/soldat-in-ss-uniform-kann-man-nazi-und-beamter-sein/402179892).

Während in der deutschen Bundeswehr die Null-Toleranz-Politik gegenüber Rechtsextremismus gilt, können demnach österreichische Soldaten SS-Uniformen basteln, mit dieser spazieren gehen, am Sportplatz den Hitlergruß zeigen und Knallkörper des Heeres mit nach Hause nehmen, ohne weitreichende dienstrechtliche Konsequenzen zu erfahren. Der Soldat wurde lediglich vor einem Geschworenengericht zu zehn Monaten bedingt und von der Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.968 Euro verurteilt. 

Dass der Soldat nun weiterhin im Dienst bleibt und bloß versetzt wurde, sorgte für harsche Kritik. Der Sprecher des ÖBH erklärte noch am selben Tag, dass weder das Gericht noch die dafür zuständige Disziplinarbehörde eine Entlassung erwirkte. Als Reaktion kündigte Ministerin Tanner im Nationalrat am 13.10.2022 an, dass sie eine Kommission zur Bekämpfung von "staatsfeindlichen Tendenzen" einrichten wolle. Diese solle gesetzliche Maßnahmen im Beamtendienstrecht und im Strafgesetz erarbeiten, um derartige Fälle künftig zu vermeiden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Ist der hier genannte der erste Fall von Wiederbetätigung im österreichischen Bundesheer?
    1. Wenn nein, wie viele andere Fälle hat es gegeben, und wann?
    2. Wenn nein, welche Sanktionen wurden gegen die anderen Täter ausgesprochen?
    3. Wenn nein, warum wurde in den vorherigen Fällen keine Kommission eingerichtet?
  1. Wenn es schon Vorfälle dieser Art gab, wieso wird erst jetzt über die vorhandenen Gesetze reflektiert und die Kommission einberufen?
  2. Gibt es Fälle, in denen ähnliche Tatbestände zu Entlassung geführt haben? 
    1. Wenn ja, was waren die Unterschiede, die eine Entlassung aus dem Dienst gerechtfertigt haben?
  1. In der Darstellung des BMLV ist aus dienstrechtlichen Gründen die Entlassung eines Unteroffiziers nicht möglich, der von einem Gericht zu einer Haftstrafe wegen Wiederbetätigung verurteilt wurde, obwohl das zugrundeliegende Vergehen dem Auftrag des Bundesheeres – Schutz und Verteidigung der verfassungsrechtlichen Ordnung – zuwiderläuft. Welche Tatbestände bzw. welches Strafmaß wäre vonnöten, um einen Offizier wegen derartiger Vergehen aus dem Dienst zu entlassen?
  2. Wann wird die von Ministerin Tanner erwähnte Kommission eingerichtet?
  3. Wie setzt sich diese Kommission zusammen und welche Befugnisse soll diese haben?
  4. Gibt es neben dem Beamtendienstrecht und dem Strafgesetz weitere Lücken in diversen rechtlichen Rahmenbedingungen, welche eine Entlassung in derartigen Fällen unmöglich machen?
  5. Welche konkreten Punkte müsste eine Novellierung der jeweiligen Gesetze beinhalten, um das ÖBH vor künftigen Gefährder:innen zu schützen?