12988/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Soldat in SS-Uniform
Ein am 13.10.2022 im Kurier erschienener Artikel sorgt seit Veröffentlichung für Aufregung. Demnach darf ein Unteroffizier des ÖBH, der eine SS-Uniform getragen und den Hitlergruß gezeigt hat, weiter im österreichischen Bundesheer, dessen Aufgabe die Verteidigung der Republik und ihrer Werte sein sollte, seinen Dienst versehen (https://kurier.at/chronik/oesterreich/soldat-in-ss-uniform-kann-man-nazi-und-beamter-sein/402179892).
Während in der deutschen Bundeswehr die Null-Toleranz-Politik gegenüber Rechtsextremismus gilt, können demnach österreichische Soldaten SS-Uniformen basteln, mit dieser spazieren gehen, am Sportplatz den Hitlergruß zeigen und Knallkörper des Heeres mit nach Hause nehmen, ohne weitreichende dienstrechtliche Konsequenzen zu erfahren. Der Soldat wurde lediglich vor einem Geschworenengericht zu zehn Monaten bedingt und von der Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.968 Euro verurteilt.
Dass der Soldat nun weiterhin im Dienst bleibt und bloß versetzt wurde, sorgte für harsche Kritik. Der Sprecher des ÖBH erklärte noch am selben Tag, dass weder das Gericht noch die dafür zuständige Disziplinarbehörde eine Entlassung erwirkte. Als Reaktion kündigte Ministerin Tanner im Nationalrat am 13.10.2022 an, dass sie eine Kommission zur Bekämpfung von "staatsfeindlichen Tendenzen" einrichten wolle. Diese solle gesetzliche Maßnahmen im Beamtendienstrecht und im Strafgesetz erarbeiten, um derartige Fälle künftig zu vermeiden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende