12992/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wahlfreiheit statt Routerzwang: Was machen der Digitalisierungsminister und sein Staatssekretär dazu?
Bürger:innen sollen frei entscheiden dürfen, ob sie den Router ihres Telekomanbieters verwenden wollen oder selbst ein Gerät beschaffen. Der Zugang zum Internet sollte nicht nur neutral sein, sondern auch möglichst frei. Mit der Einführung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG 2021) wurde der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) als Telekom-Regulierungsbehörde die Befugnis übertragen, den Verbraucher:innen in Österreich die freie Wahl des Endgeräts zu geben. Die Regulierungsbehörde kann gemäß § 49 TKG 2021 per Verordnung den sog. Netzabschlusspunkt festlegen, also jener Punkt, bis zu welchem der Internetprovider das Sagen hat. Laut einer Umfrage des Routerherstellers AVM wollen 62% der Internetnutzer:innen in Österreich selbst wählen können, mit welchem Gerät sie sich mit dem Internet verbinden. Das Gesetz lässt die Entscheidung bei der Regulierungsbehörde, statt den Erlass einer solchen Verordnung verpflichtend vorzusehen. Angesichts des Stillstands sowie der Berichte, um eine Verschärfung des Routerzwangs bei österreichischen Anbietern, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen in diesem Bereich vom zuständigen Bundesminister oder seines vor kurzem eingesetzten Staatssekretärs für Digitales gesetzt wurden bzw. vorbereitet werden.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende