13001/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Sonderverträge im BMKÖS

 

 

Es gibt die gesetzliche Möglichkeit, mit Beamten sowie Vertragsbediensteten Sonderverträge sowie sondervertragliche Vereinbarungen zu schließen.

 

§36 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 regelt in Bezug auf Sonderverträge folgendes:

 

(1)  In Ausnahmefällen können im Dienstvertrag Regelungen getroffen werden, die von diesem Bundesgesetz abweichen. Solche Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen und bedürfen der Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

(2)  Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport kann bei Bedarf verbindliche Richtlinien für die einheitliche Gestaltung bestimmter Arten von Sonderverträgen festlegen. Für den Abschluß solcher Sonderverträge kann von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport eine generelle Genehmigung erteilt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Sonderverträge existierten in Ihrem Ressort zu Beginn der Legislaturperiode? (Bitte um konkrete Angabe der Funktion der jeweiligen Person, ob ein befristeter Sondervertrag vorliegt, Kategorisierung in Beamte sowie Vertragsbedienstete sowie um Angabe des jeweiligen Bruttomonatsgehaltes.)

2.    Wie viele Sonderverträge wurden in Ihrem Ressort seit Beginn der Legislaturperiode bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage abgeschlossen?

3.    In welchen Beschäftigungsverhältnissen wurden diese Sonderverträge abgeschlossen? (Bitte auch um konkrete Begründung, warum hier ein Sondervertrag abgeschlossen wurde, um die Funktion der jeweiligen Person, Kategorisierung in Beamte sowie Vertragsbedienstete, ob es sich um einen befristeten Sondervertrag handelt sowie um Angabe des jeweiligen Bruttomonatsgehaltes samt etwaiger Zulagen.)

4.    Warum reichte das normale Dienstrecht in diesen Fällen nicht aus?

5.    Welchen anderen Regierungskollegen haben Sie eine Genehmigung für den Abschluss von Sonderverträgen erteilt?

6.    Wann wurden diese Genehmigungen jeweils konkret erteilt?

7.    Sind die Genehmigungen in irgendeiner Form eingeschränkt oder ermächtigen diese für den Abschluss sämtlicher Sonderverträge?

a.    Falls es Einschränkungen gibt, bitte um konkrete Angabe welche sowie den Grund für die Einschränkung aufgegliedert nach den einzelnen Ressorts.

8.    Für wie viele Anfragen in Bezug auf den Abschluss von Sonderverträgen haben Sie seit Beginn der Legislaturperiode bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage keine Genehmigung zum Abschluss von Sonderverträgen erteilt? (Bitte um konkrete Sachverhaltsdarstellung sowie den jeweiligen Grund für die Ablehnung.)

9.    Wurden in diesen Fällen die Konditionen im Sondervertrag nochmals „nachgebessert“, wodurch im Anschluss doch noch eine Genehmigung zum Abschluss erteilt wurde? (Bitte um konkrete Sachverhaltsdarstellung sowie Bekanntgabe, inwiefern der Sondervertrag geändert wurde, um Ihre Zustimmung zu erhalten.)