13004/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Sonderverträge im BMF 

 

 

Es gibt die gesetzliche Möglichkeit, mit Beamten sowie Vertragsbediensteten Sonderverträge sowie sondervertragliche Vereinbarungen zu schließen.

 

§36 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 regelt in Bezug auf Sonderverträge folgendes:

 

(1)  In Ausnahmefällen können im Dienstvertrag Regelungen getroffen werden, die von diesem Bundesgesetz abweichen. Solche Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen und bedürfen der Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

(2)  Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport kann bei Bedarf verbindliche Richtlinien für die einheitliche Gestaltung bestimmter Arten von Sonderverträgen festlegen. Für den Abschluß solcher Sonderverträge kann von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport eine generelle Genehmigung erteilt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Sonderverträge existierten in Ihrem Ressort zu Beginn der Legislaturperiode? (Bitte um konkrete Angabe der Funktion der jeweiligen Person, ob ein befristeter Sondervertrag vorliegt, Kategorisierung in Beamte sowie Vertragsbedienstete sowie um Angabe des jeweiligen Bruttomonatsgehaltes.)

2.    Wie viele Sonderverträge wurden in Ihrem Ressort seit Beginn der Legislaturperiode bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage abgeschlossen?

3.    In welchen Beschäftigungsverhältnissen wurden diese Sonderverträge abgeschlossen? (Bitte auch um konkrete Begründung, warum hier ein Sondervertrag abgeschlossen wurde, um die Funktion der jeweiligen Person, Kategorisierung in Beamte sowie Vertragsbedienstete, ob es sich um einen befristeten Sondervertrag handelt sowie um Angabe des jeweiligen Bruttomonatsgehaltes samt etwaiger Zulagen.)

4.    Warum reichte das normale Dienstrecht in diesen Fällen nicht aus?

5.    Verfügen Sie über eine generelle Genehmigung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport für den Abschluss von Sonderverträgen?

a.    Wenn ja, ist diese in irgendeiner Form eingeschränkt oder ermächtigt dieser Sie für den Abschluss sämtlicher Sonderverträge?

6.    Für wie viele und für welche der abgeschlossenen Sonderverträge mussten Sie eine Genehmigung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport einholen?

7.    Gab es seit Beginn der Legislaturperiode bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage auch Fälle, in denen Sie keine Genehmigung zum Abschluss von Sonderverträgen erteilt bekommen haben?

a.    Wenn ja, bitte um konkrete Sachverhaltsdarstellung.