13015/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.11.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Fragen zur UG 24 Gesundheit nach dem Chaos im Budgetausschuss vom 10. November 2022 und den mangelnden Antworten durch den grünen Bundesminister Rauch - Teil 1
Die Befragung des grünen Sozial-, Gesundheits- und Konsumentenschutzministers Johannes Rauch im Budgetausschuss am 10. November 2022 geriet zu einem einzigen Chaos. Sowohl Bundesminister Rauch als auch sein Kabinett bzw. die zugezogenen Sektionschefs Dr. Brigitte Zarfl (Präsidialangelegenheiten, Support-funktionen, IT), Mag. Annemarie Masilko (Sozialversicherung); Dr. Ulrich Herzog (Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit), Mag. Manfred Pallinger (Pflege-vorsorge, Behinderten- und Versorgungsangelegenheiten), Mag. Edeltraud Glettler (Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen), DDr. Meinhild Hausreither (Humanmedizinrecht und Gesundheitstelematik) und Dr. Katharina Reich (Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem) schienen das eigene Budget tatsächlich in der Übersicht, aber noch mehr in Detailfragen und den Untergliederungen nicht oder zumindest nicht ausreichend zu kennen. Es war ein tatsächlicher „Wissenstransfer“ des zuständigen Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegenüber den um Antwort ersuchenden Abgeordneten nicht möglich.
Die FPÖ-Fraktion bzw. die Fachbereichssprecher für Soziales, Gesundheit, Pensionsversicherung und Konsumentenschutz werden daher die nur zum Teil oder gar nicht bzw. in nicht ausreichendem Ausmaß gestellten Fragen in schriftlicher Form hier noch einmal stellen, aber auch zu erfahren versuchen, warum der zuständige Bundesminister uns sein Kabinett bzw. die Spitzenbeamten des BMSGPK nicht in ausreichendem Ausmaß willens und in der Lage waren, im Budgetausschuss Rede und Antwort zu den sachpolitischen Fragestellungen zu geben.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Die Budgetmittel des DB 24.01.01-„e-Health und Gesundheitsgesetze“ beinhalten den erforderlichen Betriebsaufwand sowie den Aufwand für die Maßnahmen im Bereich E-Health. Über dieses Detailbudget werden der Transfer im Rahmen des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes an die Länder sowie die Ersätze gemäß Epidemiegesetz abgewickelt. Im BVA-E 2023 werden für das gesamte Detailbudget 622,0 Mio. EUR (2022: 1.009,1 Mio. EUR) veranschlagt. - Warum gibt es hier kein Budget für die Stärkung des niedergelassenen Bereichs, außer für Primärversorgungszentren?
2. Die Kostenersätze nach dem Epidemiegesetz, für die insgesamt iHv 400 Mio. EUR (2022: 200 Mio. EUR) veranschlagt wurden, werden als betrieblicher Sachaufwand verbucht. Davon entfallen 295 Mio. EUR auf Werkleistungen durch Dritte und 100 Mio. EUR auf Schadensvergütungen. - Warum erhöhen sich hier die „Werkleistungen durch Dritte“ auf 295 Mio. Euro und wer sollen hier die „Begünstigten“ sein?
3. Wer soll 2023 100 Mio. EUR für Schadensvergütungen erhalten? Hängt das mit weiteren Betriebsschließungen usw. zusammen?
4. Im Transferaufwand befinden sich die COVID-19-Zweckzuschüsse an die Länder, die im BVA 2022 iHv 791,1 Mio. EUR und im BVA-E 2023 iHv 200,0 Mio. EUR budgetiert sind. - Für welche Leistungen werden hier neuerlich „Zweckzuschüsse“ gegeben?
5. Weitere Auszahlungen aus diesem Detailbudget iHv 22,0 Mio. EUR betreffen insbesondere die „Sicherstellung bzw. Neuregelung des laufenden Produktionsbetriebes der elektronischen Gesundheitsakte – ELGA sowie funktional-inhaltliche Weiterentwicklungen (z. B. Patientenverfügung)“ und den elektronischen Impfpass. Dem Projekt elektronischer Impfpass kommt im Rahmen der COVID-19-Pandemie und einer möglichen zukünftigen Impfung neue Bedeutung zu – ebenso wie auch der Implementierung des elektronischen Mutter-Kind-Passes, für den zusätzliche Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU stammen (2023: 3,0 Mio. EUR). - Was ist der Stand der aktuelle ELGA-Projekts und wer sind die neuen ELGA-Geschäftsführer?
6. Wann funktioniert endlich das Tool für die Patientenverfügung?
7. Für das DB 24.01.02-„Beteiligungen und Überweisungen (AGES und GÖG)“ werden im BVA-E 2023 Auszahlungen iHv 64,0 Mio. EUR (2022: 70,2 Mio. EUR) veranschlagt. Die Zuwendung für die AGES beträgt im BVA-E 2023 49,9 Mio. EUR. Die Budgetmittel für die AGES wurden 2021 und 2022 um jeweils 6 Mio. EUR für notwendige Investitionen und Bauvorhaben zur Sicherstellung einer effektiven COVID-19-Pandemiebekämpfung erhöht. Im Jahr 2023 werden sie gleich hoch veranschlagt wie vor der COVID-19-Krise. - Welche Leistungen der AGES und GÖG werden hier wieder zurückgefahren?
8. Im DB 24.02.01-„Krankenanstaltenfinanzierung nach dem KAKuG, variabel“ werden die Beiträge des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung in Verbindung mit der Zielsteuerung- Gesundheit veranschlagt. Diese bemessen sich an der Höhe des Steueraufkommens der Umsatzsteuer und sollen im derzeitigen BVA-E 2023 889,6 Mio. EUR betragen, das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem BVA 2022 um 48,0 Mio. EUR bzw. 5,7 % aufgrund deserhöhten Gesamtsteueraufkommens. Diese Größe ist volatil und hängt auch stark von der konjunkturellen Entwicklung ab. - Wie könnte sich diese „Volatilität“ im Zusammenhang mit immer noch akuten Spätfolgen der Corona-Maßnahmen, des Ukrainekriegs inklusive Sanktionen und der dann erfolgenden Inflation, Pleitewellen, Arbeitslosigkeit usw. entwickeln?
9. Wie bewerten Sie diesen Beitrag im Zusammenhang mit der aktuellen Inflationsrate von 11 Prozent (Oktober 2022) und mit der aktuellen Krise in vielen Krankenanstalten in den meisten österreichischen Bundesländern – etwa in Krankenanstalten in der Steiermark (KH Knittelfeld), Wien (AKH, KH Floridsdorf) usw.? Müsste es da nicht auch heißen „Koste es, was es wolle“?
10. Vor allem die aktuellen Lohn- und Gehaltsverhandlungen werden wohl budgetär/ausgabenmäßig zu Buche schlagen. - Welche Reaktion gibt es hier, wenn man für 2023 andererseits weitere 300 Millionen Euro für Covid-19-Impfstoffe, die man nicht braucht, budgetiert?