13023/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Gehaltserhöhung für Gesundheitspersonal sollte Inflation abdecken

 

 

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat am 05. November 2022 folgende Presseaussendung veröffentlicht:[1]

 

ÖÄK-Mayer zu KV-Verhandlungen: Gehaltserhöhung für Gesundheitspersonal sollte Inflation abdecken

Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer fordert ein Plus von rund elf Prozent – top-ausgebildetes medizinisches Personal muss auch angemessen entlohnt werden.

 

Laut Statistik Österreich lag die Inflation im Oktober bei rund elf Prozent – diese müsste bei den anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen für das Gesundheitspersonal abgedeckt werden, befindet Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte: „Die 7,4 Prozent, die die Metaller am Freitag zugesprochen bekommen haben, sind gut und schön und markieren eine rote Linie, die keineswegs unterschritten werden darf, auch wenn in Österreich im Gesundheitsbereich gerne gespart wird. Noch angemessener wäre allerdings ein echter Inflationsausgleich – alleine schon als Wertschätzung des nicht nur während der Corona-Pandemie enorm gestiegenen Leistungsaufwands in unseren Spitälern, durch den wir halbwegs unbeschadet durch die Krise gekommen sind.“

 

Aber es gelte auch, die härteren Zeiten mit immens gestiegenen Energiekosten, aber auch mit Teuerungen in vielen anderen Lebensbereichen, abzufedern: „Motivierende Anreize für Spitalsärztinnen und -ärzte, aber auch für das Pflegepersonal, muss man seit Beginn der Pandemie mit dem Mikroskop suchen – und wird sie kaum finden. Selbst der gutgemeinte 500-Euro-Bonus vom Vorjahr wurde nach langem Zögern und Zaudern und nach Pannen bei der Überweisung erst auf unser ständiges Drängen hin auch wirklich an alle ausbezahlt.“

 

Zudem müsse man, so der Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte, auch auf die gesundheitlichen Folgen einer ärmer werdenden Gesellschaft reagieren: „Wenn die Menschen ärmer werden, werden sie nachgewiesen auch häufiger krank – deshalb muss genug Personal in den Spitälern da sein, um sich um die Betroffenen auch wirklich kümmern zu können. Genau das ist unser Berufsethos und dazu sind wir Ärzte auch bereit – aber dafür erwarten wir uns auch eine angemessene Entlohnung!“

Mayer erneuerte auch seine Forderung, dass die Ärztevertreter bei den KV-Verhandlungen des Spitalspersonals unbedingt mit am Tisch sitzen müssen. „Dass die gesetzliche Interessensvertretung hier einbezogen wird, sollte eine Selbstverständlichkeit sein! Aktuell ist das ein riesiger Nachteil für die Kolleginnen und Kollegen in den Spitälern.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Kennen Sie als Gesundheitsminister die Forderung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) betreffend KV-Verhandlungen hinsichtlich einer Gehaltserhöhung für Gesundheitspersonal zur Abdeckung der Inflation?

2.    Mit welchen Maßnahmen wollen Sie im Zuge der Zielsteuerung, aber auch anderer Initiativen dafür Sorge tragen, dass es bei den Gehaltsverhandlungen 2022/2023 zu einem „angemessenen“ und damit „echten“ Inflationsausgleich (Inflation aktuell 11 Prozent Oktober 2022) für das Gesundheitspersonal, vor allem auch in den Krankenanstalten und somit für das Pflegepersonal ebenso wie für die die Ärzte kommen kann?

3.    Werden Sie diesbezüglich mit dem Finanzminister in Verhandlungen treten, um einen „angemessenen“ und damit „echten“ Inflationsausgleich  für das Pflegepersonal und die Ärzte bei den Gehaltsverhandlungen 2022/2023 zu schaffen und aus Bundesmitteln hier einen Zuschuss zu leisten?

a.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221105_OTS0011/oeaek-mayer-zu-kv-verhandlungen-gehaltserhoehung-fuer-gesundheitspersonal-sollte-inflation-abdecken