13026/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.11.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Am 26.11.2024 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme
Adaptierung.
ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Umgang mit Milizoffizieren im Ausland
Gemäß Art 79 (2) B-VG ist das österreichische Bundesheer nach den Grundzügen eines Milizsystems einzurichten. Nach der Mobilmachung von einzelnen Milizeinheiten im Jahr 2020 bekräftigte der damalige Chef der Streitkräfte, GenLt Franz Reißner, die tiefe Verbundenheit zwischen Berufssoldaten und Milizsoldaten mit dem Ausspruch, dass doch alle Soldaten des Bundesheeres auch gleichzeitig Milizsoldaten seien.
Die zahlreichen Einsätze des Bundesheeres im In- und Ausland wie auch die fortwährende gemeinsame Übungstätigkeit zwischen stehenden und Mob-Verbänden, zeigen die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Berufssoldaten und präsenzdienstleistenden Milizsoldaten.
Trotz der historischen und legistischen Grundlagen, welche aus dem Bundesheer der Zweiten Republik eine Milizarmee werden ließen, scheinen einzelne(!) Berufssoldaten die Zusammenarbeit mit präsenzdienstleistenden Milizsoldaten kategorisch zu torpedieren oder gar abzulehnen.
Laut den Unterlagen eines Beschwerdeschreibens scheint es im österreichischen Kontingent im Kosovo unter der Führung von Oberst Jürgen Jäger zu einem solchen Fall gekommen zu sein. Dabei soll es zu einer scheinbar unrechtmäßigen Amtsenthebung und Inhaftierung des Milizoffiziers N.N. gekommen sein. Grund dafür soll die Beschuldigung einer lokalen Zivilangestellten gewesen sein.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen die Amtsenthebung und Festnahme von N.N. in Folge der Beschuldigung einer lokalen Zivilangestellten durch die internationale Militärpolizei im Kosovo bekannt?
a. Wenn ja, sehen Sie in diesem Fall Handlungsbedarf?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Ist Ihnen bekannt, dass Oberst Jäger über N.N. ein Ausgangsverbot (dreimalige Aufenthaltsmeldung, kein Verlassen der Unterkunft bzw. der Essenstelle) und ein Kommunikationsverbot verhängt hatte sowie alle persönlichen Gegenstände abgenommen wurden, exklusive der Dienstwaffe?
3. Aus welchem Grund wurden diese Verbote verhängt, bei gleichzeitigem Behalten der Dienstwaffe?
4. Ist Ihnen bekannt, dass Oberst Jäger darüber hinaus nicht nur den Verteidiger im Disziplinarverfahren, sondern auch den Stellvertreter und nachfolgenden Kommandanten Hptm Winkler disziplinarrechtlich bestrafte, weil dieser seinen ehemaligen Vorgesetzten N.N. eine Outstanding Beurteilung des internationalen Kommandanten des Kdo West Obstlt Akin überbrachte?
a. Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Ist Ihnen bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht beide Disziplinarerkenntnisse des Obst Jürgen Jäger mit einem Freispruch für Hptm Winkler und einer Halbierung der Strafe bei N.N. abänderte (Freispruch in vier der acht Anklagepunkte), wobei gegen die verbliebene Strafe noch eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde offen liegt?
6. Ist Ihnen bekannt, dass nach Einbringen der Beschwerde an den Bundesverwaltungsgerichtshof durch das Kommando Auslandseinsätze mit dem Wissen und möglicherweise auf das Betreiben von Oberst Jäger sowohl bei der Staatsanwaltschaft Graz als auch nach deren Einstellung bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt jeweils strafrechtliche Anzeigen gegen N.N. eingebracht wurden?
a. Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Ist Ihnen bekannt, dass ein Jahr später, unter Zuhilfenahme des Heeres-Nachrichtenamts und unter Ausnützung der Arbeitgeberstellung, abermals erfolglos versucht wurde, eine Verfolgungsermächtigung von einer damaligen Zeugin zu erwirken?
a. Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Ist Ihnen bekannt, dass auf Betreiben des Obst Jäger N.N. die „große Verlässlichkeit“ und damit auch die Möglichkeit, weiteren Dienst versehen zu können, entzogen wurde?
a. Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie werden Sie mit Herrn Obst Jürgen Jäger angesichts dessen wiederkehrender Ablehnung der Zusammenarbeit mit Milizsoldaten, öffentlicher Abwertung von Milizsoldaten und überdurchschnittlicher disziplinarrechtlicher Verfolgung von Milizsoldaten unter dem eigenen Kommando umgehen?
10. Mit welchen Konsequenzen haben Berufssoldaten allgemein zu rechnen, wenn offenkundig Milizsoldaten in der Diensterfüllung nachteilig behandelt werden?
11. Wie werden die Qualifikationen von präsenzdienstleistenden Milizsoldaten allgemein mit den Qualifikationen eines Berufssoldaten bei der Postenvergabe in Einsätzen verglichen?