13034/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.11.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Veranlagungsstrategie des Arbeitsmarktservice
In der Anfragebeantwortung 8860/AB[1] zu 8982/J[2] betreffend „Kürzung der Mittel für den Insolvenzentgeltfonds in Krisenzeiten“ hat der damalige Arbeitsminister und aktuelle Arbeits- und Wirtschaftsminister Univ.Prof. Dr. Martin auszugweise zum Thema Geldmarktveranlagungen des Insolvenzentgeltfonds folgende Antworten übermittelt:
- Erlaubte Instrumente sind ausschließlich Geldmarktveranlagungen (Termineinlagen) und Anleihen.
- Sehr kurze maximale (Rest)-Laufzeit von 18 Monaten.
- Zulässige Partner sind in Österreich tätige Banken und österreichische Anleihe-Emittenten mit Rating im Investmentgrade-Bereich.
- Je Emittent sind – abhängig vom Rating und den Kundeneinlagen – maximal € 100 Mio. an Gesamtveranlagungsvolumen festgelegt. Bei einem einzelnen Emittenten dürfen nicht mehr als 25 % der vorhandenen Gesamtmittel des IEF veranlagt werden.
-
Anleihen dürfen maximal 25 % Anteil am
Veranlagungsportfolio haben.
Zinssätze sind im Vorhinein als Fix-Zinssatz
oder als variable Verzinsung auf Basis eines offiziellen
Geldmarktreferenzsatzes (z.B. 3-Monats-EURIBOR) zu vereinbaren.
Derzeit sind etwa 98 % des Veranlagungsportfolios des IEF in Geldmarktveranlagungen und rund 2 % in Anleihen veranlagt. Maximal rund 11 % der Gesamtliquidität liegen aktuell bei einem Bankinstitut. Sämtliche Veranlagungslimits sind und wurden bis dato richtlinienkonform eingehalten.
In den Jahren 2020 und 2021 hat die IEF-Service GmbH bei nachstehenden Bank- und Finanzinstituten finanzielle Veranlagungen getätigt:
- Austrian ANADI Bank
- BAWAG
- BKS Bank AG
- BTV
- Bank Burgenland AG
- Hypo Niederösterreich
- Hypo Tirol
- Hypo Vorarlberg
- Kommunalkredit Austria AG
- RBI AG
- RLB NÖ-Wien
- RLB OÖ
- RLB Tirol
- Schellhammer & Schattera
- Sparkasse Kärnten
- UniCredit Bank Austria AG
- Volksbank Wien AG
Bis März 2021 konnte die IEF-Service GmbH durch effizientes Veranlagungsmanagement Negativzinszahlungen und/oder Verwahrentgelte vermeiden. Ab April 2021 fiel aber auf dem Zahlungsverkehrskonto bei der BAWAG ein Verwahrentgelt iHv minus 0,5 % mit einem Freibetrag von € 7 Mio. an. Analog dazu konnten ab diesem Zeitpunkt Neuveranlagungen infolge des bestehenden Marktumfeldes (z.B. Leitzinssatz der EZB bei 0,0 %, Einlagenzinssatz für Banken bei der EZB minus 0,5 %, negative Euribor-Referenzzinssätze bereits seit 2015) nicht mehr zu positiven Zinssätzen platziert werden, wenngleich die Veranlagungszinssätze teilweise erheblich besser ausfielen als das Verwahrentgelt auf dem Zahlungsverkehrskonto bei der BAWAG.
Im Jahr 2021 fielen bis einschließlich drittem Quartal folgende Verwahrentgelte bzw. Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen (Zinsaufwände) an:
Institut Art Betrag in €
BAWAG Verwahrentgelt
Zahlungsverkehrskonto 251.001,03
BKS negative
Verzinsung für Veranlagung 5.710,66
BTV negative
Verzinsung für Veranlagung 1.736,11
Hypo NÖ Verwahrentgelt
für Veranlagung 271,97
RLB OÖ Verwahrentgelt
für Veranlagung 55.451,80
Unicredit
Bank Austria Verwahrentgelt
für Veranlagung 307.249,14
Summe 621.420,71
In diesem Zusammenhang ist aktuell von Interesse, wie das Arbeitsmarktservice (AMS), das im Zusammenhang mit Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe und Kurzarbeitsförderungen ein Milliarden-Vermögen verwaltet, seine Veranlagungsstrategie gewählt hat.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Mit welchen Bank- und Finanzinstituten wurden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Veranlagungsgeschäfte durch das Arbeitsmarktservice (AMS) eingegangen?
2. Gab es hierfür Vorgaben durch den AMS-Verwaltungsrat?
3. Gab es hierfür Vorgaben durch das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) bzw. Bundesministerium für Arbeit (BMA) bzw. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)?
4. Wie hoch waren die Summen der bei Bank- und Finanzinstituten jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in Veranlagungsgeschäfte durch das Arbeitsmarktservice (AMS) veranlagten Gelder?
5. Wie verteilen sich diese Summen auf die einzelnen Bank- und Finanzinstitute?
6. Wie haben sich hier insbesondere die sogenannten Verwahrungsentgelte bzw. „Negativzinsen“ für die Jahre 2020 und 2021 sowie das laufende Jahr 2022 entwickelt?
7. Gab bzw. gibt es Vorgaben des AMS-Verwaltungsrats für Veranlagungsgeschäfte gegenüber dem Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS)?
a. Wenn ja, wie sind diese Vorgaben inhaltlich gestaltet?
b. Wenn ja, wann wurden diese Vorgaben zuletzt novelliert bzw. adaptiert und auf den neuesten Stand internationaler und österreichischer Richtlinien gemacht?
8. Gab bzw. gibt es Vorgaben des BMAFJ bzw. BMA bzw. BMAW für Veranlagungsgeschäfte gegenüber dem Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS)?
a. Wenn ja, wie sind diese Vorgaben inhaltlich gestaltet?
b. Wenn ja, wann wurden diese Vorgaben zuletzt novelliert bzw. adaptiert und auf den neuesten Stand internationaler und österreichischer Richtlinien gemacht?
9. Welche Organisationseinheiten waren im BMAFJ bzw. BMA bzw. BMAW in diese Vorgaben für Veranlagungsgeschäfte eingebunden?
10. Wie gestaltete sich insbesondere die Rolle von Kabinettschefin und Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger (ÖVP) bei den Vorgaben des BMAFJ bzw. BMA bzw. BMAW für Veranlagungsgeschäfte gegenüber dem Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS)?
11. Welche Aktenläufe, mündlichen bzw. schriftlichen Weisungen wurden von Kabinettschefin und Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger (ÖVP) im BMAFJ bzw. BMA bzw. BMAW für Veranlagungsgeschäfte gegenüber dem Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS) initiiert bzw. an welchen war sie beteiligt?
12. Ist bzw. wird die Gebarung der Veranlagungsgeschäfte des AMS aktuell bzw. zukünftig Gegenstand der Prüfungen der Internen Revision „Bereich Arbeit“ im BMAW sein?
a. Wenn ja, wann?