13041/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.11.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Fragen zur UG 21 Soziales und Konsumentenschutz nach dem Chaos im Budgetausschuss und den mangelnden Antworten durch den grünen Bundesminister Rauch – Teil 4
Die Befragung des grünen Sozial-, Gesundheits- und Konsumentenschutzministers Johannes Rauch im Budgetausschuss am 10. November 2022 geriet zu einem einzigen Chaos. Sowohl Bundesminister Rauch als auch sein Kabinett bzw. die zugezogenen Sektionschefs Dr. Brigitte Zarfl (Präsidialangelegenheiten, Support-funktionen, IT), Mag. Annemarie Masilko (Sozialversicherung); Dr. Ulrich Herzog (Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit), Mag. Manfred Pallinger (Pflege-vorsorge, Behinderten- und Versorgungsangelegenheiten), Mag. Edeltraud Glettler (Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen), DDr. Meinhild Hausreither (Humanmedizinrecht und Gesundheitstelematik) und Dr. Katharina Reich (Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem) schienen das eigene Budget tatsächlich in der Übersicht, aber noch mehr in Detailfragen und den Untergliederungen nicht oder zumindest nicht ausreichend zu kennen. Es war ein tatsächlicher „Wissenstransfer“ des zuständigen Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegenüber den um Antwort ersuchenden Abgeordneten nicht möglich.
Die FPÖ-Fraktion bzw. die Fachbereichssprecher für Soziales, Gesundheit, Pensionsversicherung und Konsumentenschutz werden daher die nur zum Teil oder gar nicht bzw. in nicht ausreichendem Ausmaß gestellten Fragen in schriftlicher Form hier noch einmal stellen, aber auch zu erfahren versuchen, warum der zuständige Bundesminister uns sein Kabinett bzw. die Spitzenbeamten des BMSGPK nicht in ausreichendem Ausmaß willens und in der Lage waren, im Budgetausschuss Rede und Antwort zu den sachpolitischen Fragestellungen zu geben.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Die Auszahlungen für pflegende Angehörige sollen 2023 20,0 Mio. EUR betragen, dies entspricht einem Anstieg gegenüber 2022 um 5,4 Mio. EUR. Bei der 24-Stunden-Betreuung ist für 2023 ein Anstieg der veranschlagten Auszahlung um 17,8 Mio. EUR auf 125,3 Mio. EUR budgetiert. Der Anstieg könnte im Zusammenhang mit der medial kolportierten Erhöhung des Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung stehen, nähere Details dazu sind den Budgetunterlagen nicht zu entnehmen. - Wie viele pflegende Angehörige sollen 2023 eine finanzielle Leistung erhalten?
2. Wie viele Pflegekräfte sollen in der 24-Stunden-Betreuung einen Zuschuss im Jahr 2023 erhalten?
3. Wie verhält es sich mit der Angleichung des Zuschusses 2023?
4. Im BVA-E 2023 sind für diese Leistungen Auszahlungen iHv 101,7 Mio. EUR veranschlagt, was einem Rückgang um 2,7 % gegenüber dem BVA 2022 entspricht. Ein wesentlicher Teil der Auszahlungen betrifft mit 33,7 Mio. EUR (-18,1 %) die Renten für Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG), die im Zeitverlauf aufgrund des natürlichen Abgangs rückläufig sind. Zu einem deutlichen Anstieg auf 36,6 Mio. EUR (+11,2 %) kommt es 2023 hingegen erneut bei den Hilfeleistungen für Opfer von Verbrechen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf steigende Leistungen nach dem Heimopferrentengesetz zurückzuführen. Am 1. Jänner 2022 bezogen 4.844 Personen eine Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz gegenüber 4.241 Personen am 1. Jänner 2021. - Wie hoch ist die Anzahl der Anspruchsberechtigten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heimopfergesetz, dem Heeresversorgungsgesetz und dem Verbrechensopfergesetz aktuell im Jahr 2022?
5. Wie hat sich diese Anzahl in den einzelnen Anspruchsgruppen seit 2020 bis laufend 2022 entwickelt?
6. Die Auszahlungen im DB 21.03.02-„Heeresversorgung, Impfschaden“ steigen im BVA-E 2023 um 6,3 % auf 19,4 Mio. EUR. Im Teilheft wird der Anstieg mit der Anpassung der Rentenleistung, der inflationsbedingten Erhöhung der Kostenersätze sowie mit einer COVID-19-bedingten Entwicklung begründet. Die Auszahlungen im DB 21.03.03-„Opferfürsorge“ gehen leicht um 0,2 Mio. EUR auf 12,0 Mio. EUR zurück. - Welchen Anteil daran haben die Covid-19-Impfschäden für 2023 budgetmäßig?
7. Welche Covid-19-Impfschäden wurden aus dieser Position bereits 2021 und 2022 abgedeckt?
8. Welche Anzahl an Personen mit Impfschäden erhielten aus dieser Position Auszahlungen?
9. Das GB 21.04-„Maßnahmen für Behinderte“ wird durch die Transfers an den Ausgleichstaxfonds (ATF) und an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bestimmt. Im BVA-E 2023 steigen die in diesem Globalbudget veranschlagten Auszahlungen deutlich um 25,7 Mio. EUR auf 182,8 Mio. EUR an. - Welche Maßnahmen werden aus dem ATF gefördert?