13042/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.11.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Fragen zur UG 21 Soziales und Konsumentenschutz nach dem Chaos im Budgetausschuss und den mangelnden Antworten durch den grünen Bundesminister Rauch – Teil 5
Die Befragung des grünen Sozial-, Gesundheits- und Konsumentenschutzministers Johannes Rauch im Budgetausschuss am 10. November 2022 geriet zu einem einzigen Chaos. Sowohl Bundesminister Rauch als auch sein Kabinett bzw. die zugezogenen Sektionschefs Dr. Brigitte Zarfl (Präsidialangelegenheiten, Support-funktionen, IT), Mag. Annemarie Masilko (Sozialversicherung); Dr. Ulrich Herzog (Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit), Mag. Manfred Pallinger (Pflege-vorsorge, Behinderten- und Versorgungsangelegenheiten), Mag. Edeltraud Glettler (Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen), DDr. Meinhild Hausreither (Humanmedizinrecht und Gesundheitstelematik) und Dr. Katharina Reich (Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem) schienen das eigene Budget tatsächlich in der Übersicht, aber noch mehr in Detailfragen und den Untergliederungen nicht oder zumindest nicht ausreichend zu kennen. Es war ein tatsächlicher „Wissenstransfer“ des zuständigen Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegenüber den um Antwort ersuchenden Abgeordneten nicht möglich.
Die FPÖ-Fraktion bzw. die Fachbereichssprecher für Soziales, Gesundheit, Pensionsversicherung und Konsumentenschutz werden daher die nur zum Teil oder gar nicht bzw. in nicht ausreichendem Ausmaß gestellten Fragen in schriftlicher Form hier noch einmal stellen, aber auch zu erfahren versuchen, warum der zuständige Bundesminister uns sein Kabinett bzw. die Spitzenbeamten des BMSGPK nicht in ausreichendem Ausmaß willens und in der Lage waren, im Budgetausschuss Rede und Antwort zu den sachpolitischen Fragestellungen zu geben.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Der beim BMSGPK angesiedelte „Ausgleichtaxenfonds“ (ATF), aus dem eine Reihe an Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen unterstützt wird, wird hauptsächlich aus dem Aufkommen der Ausgleichstaxe, aus Überweisungen des Europäischen Sozialfonds sowie aus Zuweisungen aus dem Budget des Bundes gespeist. Für 2021 und 2022 wurden zusätzliche Mittel an den ATF von jeweils 40 Mio. EUR budgetiert, für 2023 und 2024 sieht das Budgetbegleitgesetz die Bereitstellung von jeweils zusätzlich 30 Mio. EUR vor. Insgesamt beläuft sich die Überweisung an den ATF aus der UG 21 im BVA-E 2023 auf 123,8 Mio. EUR. Die im BVA-E 2023 iHv 52,9 Mio. EUR veranschlagten Mittel für Zuschüsse für laufenden Aufwand an private Institutionen enthalten die ebenfalls mit dem Budgetbegleitgesetz 2023 beschlossenen Mittel für Pilotprojekte für Menschen mit Behinderung (2023 und 2024 jeweils 50 Mio. EUR). - Welche „privaten Institutionen“ und welche „Pilotprojekte“ werden aus diesen Mitteln des ATF finanziert? (Bitte um Auflistung nach besonders geförderten Behindertenpersonengruppen und Bundesländern.)
2. Die an den „Ausgleichtaxenfonds“(ATF) überwiesenen Mittel aus der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz stiegen zuletzt im Jahr 2018 aufgrund einer Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes stark an (von 42,9 Mio. EUR auf 83,8 Mio. EUR). Diese Änderung bewirkte auch, dass die Mittel seit 2019 valorisiert werden. - Mit welchem Prozentsatz ist die Valorisierung für 2023 angesetzt? (Siehe dazu die aktuelle Inflation von 11 Prozent im Oktober 2022.)
3. Die Überweisungen des Europäischen Sozialfonds im Zusammenhang mit dem Behinderteneinstellungsgesetz werden in der UG 20-Arbeit veranschlagt, diese belaufen sich 2022 auf 25,0 Mio. EUR. Zusätzlich werden aus dem DB 20.01.02.01-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ 37,9 Mio. EUR an den ATF überwiesen. - Gibt es hier auch eine Valorisierung für 2023, und wenn ja, wie hoch ist diese angesetzt? (Siehe dazu die aktuelle Inflation von 11 Prozent im Oktober 2022.)
4. Welche Mittel sind in Ihrem Ressort für Ausgaben im weiteren Zusammenhang mit direkten und indirekten Unterstützungsleistungen, Schulungen, Förderungen und Beihilfen von Nicht-Staatsbürgern aufgegliedert nach Aufenthaltsstatus, für 2023 budgetiert?
5. Welche Mittel sind in Ihrem Ressort für Ausgaben im weiteren Zusammenhang mit direkten und indirekten Unterstützungsleistungen, Schulungen, Förderungen und Beihilfen von Drittstaatsangehörigen aufgegliedert nach Aufenthaltsstatus, für 2023 budgetiert?
6. Welche Mittel sind in ihrem Ressort für spezielle Förderprogramme – aufgeschlüsselt auf Förderprogramme bzw. damit geförderte Personengruppen - für 2023 in der UG 21 Soziales und Konsumentenschutz budgetiert?
7. Welche Mittel sind in ihrem Ressort für „Gleichstellung und Frauenförderung“ für 2023 in der UG 21 Soziales und Konsumentenschutz budgetiert?
8. Welche Mittel sind in ihrem Ressort für echte Frauenförderung (insb. Kinderbetreuung, Wiedereinsteigerinnen, Weiterbildungen, etc.) für 2023 in der UG 21 Soziales und Konsumentenschutz budgetiert?
9. Welche Mittel sind in ihrem Ressort in der UG 21 Soziales und Konsumentenschutz für 2023 für LGBTIQ+-Maßnahmen, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Maßnahmen, budgetiert?