13043/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.11.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Fragen zur UG 21 Soziales und Konsumentenschutz nach dem Chaos im Budgetausschuss und den mangelnden Antworten durch den grünen Bundesminister Rauch – Teil 6
Die Befragung des grünen Sozial-, Gesundheits- und Konsumentenschutzministers Johannes Rauch im Budgetausschuss am 10. November 2022 geriet zu einem einzigen Chaos. Sowohl Bundesminister Rauch als auch sein Kabinett bzw. die zugezogenen Sektionschefs Dr. Brigitte Zarfl (Präsidialangelegenheiten, Support-funktionen, IT), Mag. Annemarie Masilko (Sozialversicherung); Dr. Ulrich Herzog (Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit), Mag. Manfred Pallinger (Pflege-vorsorge, Behinderten- und Versorgungsangelegenheiten), Mag. Edeltraud Glettler (Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen), DDr. Meinhild Hausreither (Humanmedizinrecht und Gesundheitstelematik) und Dr. Katharina Reich (Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem) schienen das eigene Budget tatsächlich in der Übersicht, aber noch mehr in Detailfragen und den Untergliederungen nicht oder zumindest nicht ausreichend zu kennen. Es war ein tatsächlicher „Wissenstransfer“ des zuständigen Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegenüber den um Antwort ersuchenden Abgeordneten nicht möglich.
Die FPÖ-Fraktion bzw. die Fachbereichssprecher für Soziales, Gesundheit, Pensionsversicherung und Konsumentenschutz werden daher die nur zum Teil oder gar nicht bzw. in nicht ausreichendem Ausmaß gestellten Fragen in schriftlicher Form hier noch einmal stellen, aber auch zu erfahren versuchen, warum der zuständige Bundesminister uns sein Kabinett bzw. die Spitzenbeamten des BMSGPK nicht in ausreichendem Ausmaß willens und in der Lage waren, im Budgetausschuss Rede und Antwort zu den sachpolitischen Fragestellungen zu geben.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie teilen sich die Mittel für Armutsbekämpfung und Soziale Innovation (2023 und 2024 jeweils 25 Mio. EUR) auf Anspruchsberechtigte in den Bundesländern, Inländer und Ausländer, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte bzw. Asylwerber auf?
2. Wie teilen sich die Mittel für Delogierungsprävention und Wohnungssicherung (2023: 16 Mio. EUR) auf Anspruchsberechtigte in den Bundesländern, Inländer und Ausländer, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte bzw. Asylwerber auf?
3. Welche Projekte bzw. Projektträger in welchen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden werden hier gefördert?
4. Wie teilen sich die Mittel des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleich-Gesetz (2023 bis 2025 jeweils 15 Mio. EUR und 2026 10 Mio. EUR). auf Anspruchsberechtigte in den Bundesländern, Inländer und Ausländer, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte bzw. Asylwerber auf?
5. Wer sind die Bezugsberechtigten bzw. Begünstigten von Werkleistungen durch Dritte?
6. Welche Projekte werden aus diesen Mitteln finanziert?
7. Für den Kostenersatz an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für das Bundespflegegeld sind im BVA-E 2023 Auszahlungen iHv 1,85 Mrd. EUR veranschlagt (BVA 2022: 1,84 Mrd. EUR), für das Landespflegegeld sind 2023 431,3 Mio. EUR budgetiert (BVA 2022: 403,5 Mio. EUR). Für die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) wird 2023 ein Kostenersatz iHv 412,5 Mio. EUR ausgewiesen (BVA 2022: 390 Mio. EUR). Im BVA-E 2023 wird für das Pflegegeld eine Rücklagenentnahme iHv 71,0 Mio. EUR budgetiert. Laut Ressort liegen die Auszahlungen für 2022 unter den budgetierten Auszahlungen, dieser in die Rücklage gehende Teil wird dann 2023 für die budgetierte Rücklagenentnahme herangezogen. - Warum wurde bzw. wird diese Rücklagenentnahme herangezogen?
8. Wie haben sich die Kostenersätze seit 2020 bis heute in der PVA, in der SVS und in der BVA entwickelt?
9. Die steigenden Auszahlungen für das Pflegegeld (+61,2 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der seit 2020 jährlich vorzunehmenden Valorisierung mit dem Anpassungsfaktor und den im Rahmen der Pflegereform beschlossenen Maßnahmen. Da der BVA 2022 im Budgetvollzug unterschritten werden wird, wird der Anstieg gegenüber dem Erfolg 2022 höher ausfallen. - Mit wie vielen Anspruchsberechtigten in den einzelnen Pflegestufen rechnen Sie im Budgetjahr 2023?
10. Wie hat sich die Anzahl der Pflegegeldbezieher 2020 bis 2022 insgesamt und aufgegliedert nach den einzelnen Pflegestufen entwickelt?