13055/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Einsatz im Kampf gegen Umweltkriminalität
Illegale Abfalltransporte, fahrlässige Verunreinigung von Gewässern und Grundwasser oder auch verbotene Müllablagerungen stellen Fälle von Umweltkriminalität dar. Auf Bundesebene ist in Österreich das Bundeskriminalamt für die Aufklärung solcher Fälle zuständig, im Bereich der Justiz ist in der Durchführungsverordnung des Staatsanwaltschaftsgesetzes vorgesehen, das Umweltsachen „jeweils einem Staatsanwalt (§ 3 StAG), bei großem Umfang der Geschäfte mehreren Staatsanwälten übertragen werden“ sollen. Umweltkriminalität beschäftigt aber auch die europäische Ebene. Im Jahr 2019 erhielt Österreich im Zuge der Achten Runde gegenseitiger Begutachtungen zehn Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung der Umweltkriminalität. Die Antwort darauf erfolgte im Jahr 2021 durch Ihr Ministerium. Darin verweisen Sie mehrmals auf das Regierungsprogramm und weisen einige Empfehlungen als bereits erledigt oder nicht relevant ab. Aktuell findet auf europäischer Ebene ein Prozess statt, die Regeln für Umweltkriminalität im Strafrecht zu verschärfen. Dazu legte die EU-Kommission Ende 2021 einen Entwurf für eine neue EU-Richtlinie vor. Seither laufen entsprechende Verhandlungen.
Strenge Gesetze gegen Umweltkriminalität sind notwendig. Wo Verbesserungen gesetzt werden können, sollte dies daher auch geschehen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
Betreffen der 10 Empfehlungen liegt den Fragen folgendes Dokument inkl. der Antworten durch Ihr Ministerium zugrunde: https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVII/EU/06/16/EU_61691/imfname_11067399.pdf
1. Bezugnehmend auf die erste Empfehlung: Sie nennen die folgenden vorgesehenen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich Ihres Ministeriums. Was ist der jeweilige Umsetzungsstand bei diesen Maßnahmen?
a. Evaluierung und gegebenenfalls Novellierung der derzeitigen Strafbestimmungen, um Umweltsünderinnen und Umweltsünder zur Verantwortung für ihr Handeln zu ziehen;
b. Harmonisierung des Abfallbegriffs
c. Reduktion der Schwellenwerte für die Straffälligkeit
d. Bündelung staatsanwaltlicher Ermittlungskompetenzen zur Bekämpfung von Umweltverbrechen
e. Ergänzung der richterlichen und staatsanwaltlichen Regelausbildung um die verpflichtenden Module „Umweltstrafrecht“
f. Überarbeitung des Sanktionensystems des österreichischen Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, insbesondere durch Erweiterung und attraktivere Gestaltung der Möglichkeiten diversioneller Erledigung
2. In der Stellungnahme Ihres Ministeriums zur ersten Empfehlung wird ausgeführt, dass zwar das Regierungsprogramm eine Evaluierung der Strafbestimmungen vorsehe, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Ressort aber kein entsprechender Diskussionsprozess in Gang gesetzt wurde. Warum nicht?
3. Bezugnehmend auf die zweite Empfehlung: Sie verweisen auf die anhängige Schaffung einer gemeinsamen Verlaufstatistik im Polizei- und Justizbereich. Was ist der Stand?
a. Stehen Sie dazu im Austausch mit dem Bundesminister für Inneres?
4. Bezugnehmend auf die dritte Empfehlung: Hier wird ausgeführt, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode Gespräche hierzu zwischen VertreterInnen des BMK und des BMJ stattfanden, um gemeinsam Abgrenzungskriterien von Verwaltungsübertretungen zu gerichtlich strafbaren Handlungen festzulegen und Einigkeit darin besteht, dass die Harmonisierung in Richtung Anpassung an das AWG erfolgen soll. Was ist der Stand diesbezüglich?
a. Ist eine Harmonisierung in Richtung Anpassung an das AWG bereits erfolgt?
b. Wenn nein, wann werden die dafür notwendigen Schritte gesetzt?
5. Bezugnehmend auf die vierte Empfehlung: Was ist der Stand betreffend Überarbeitung des Verbandverantwortlichkeitsgesetzes?
a. Wie kommen Sie dabei der Empfehlung nach, die Verbandsgeldbußen für Umweltstraftaten zu erhöhen?
b. Wann wird eine entsprechende Überarbeitung kommen?
6. Bezugnehmend auf die fünfte Empfehlung: Sie führen aus, dass nicht in allen österreichischen Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Umweltkriminalität spezialisierte Abteilungen gibt, weil es dafür nicht genügend Fälle gäbe. Welche Grundlagen ziehen Sie heran, um eine solche Aussage zu tätigen und warum schließen Sie aus, dass die geringe Anzahl der Fälle sich aus der geringen Anzahl der mit ihrer Aufklärung zuständigen Personen zusammenhängt?
a. Haben Sie dazu die Ansicht der zuständigen StaatsanwältInnen erhoben?
b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c. Wenn nein, warum nicht?
d. Auch den Bedarf nach einem Netzwerk zum besseren Austausch zwischen den zuständigen StaatsanwältInnen verneinen Sie mit Verweis auf deren geringe Anzahl. Wurde diesbezüglich direkt mit den betroffenen Staatsanwaltschaften der Kontakt aufgenommen, um den Bedarf zu erheben?
7. Bezugnehmend auf die sechste Empfehlung: Neben der gemäß Ihrer Antwort, dass bereits VertreterInnen für das ENPE-Netzwerk und das EUFJE-Netzwerk gefunden wurden, welche weiteren Maßnahmen setzen Sie, um der Empfehlung nach einer stärkeren Einbindung österreichischer StaatsanwältInnen und RichterInnen auf europäischer Ebene zu erfüllen?
8. Bezugnehmend auf die siebente Empfehlung: Stehen Sie im Austausch mit dem Bundesminister für Inneres bzw. des Bundesministers für Finanzen, bezugnehmend auf die Empfehlung das Personal bei der Polizei bzw. des Zolls zuständig für Umweltkriminalität aufzustocken?
a. Welche konkreten Fortschritte konnten diesbezüglich bereits erzielt werden?
b. Wie setzen Sie sich ein, damit weitere Fortschritte erzielt werden?
9. Bezugnehmend auf die achte Empfehlung: Wie stellen Sie, wie in Ihrer Antwort ausgeführt, sicher, dass Umweltkriminalität durch den österreichischen Zoll als prioritär erachtet wird und daher das Personal auch möglichst intensiv an Tätigkeiten auf europäischer und internationaler Ebene teilnimmt?
10. Bezugnehmend auf die neunte Empfehlung: Welche Fortschritte wurden bei der stärkeren Einbindung der Expertise des BMK und der Umweltagentur Österreich (sic!) in Fortbildungsveranstaltungen zuständiger RichterInnen und StaatsanwältInnen erzielt?
a. Wurde das Umweltbundesamt bereits in das Projekt „Weiterbildung der Bekämpfung von Umweltkriminalität in Österreich“ einbezogen?
b. Gibt es Ihrerseits Bestrebungen die Berichtspflicht auch auf Umweltstraftaten auszudehnen?
c. Wenn ja, wann kann damit gerechnet werden?
d. Wenn nein, warum nicht?
11. Bezugnehmend auf die zehnte Empfehlung: Welche Fortschritte für eine stärkere Kooperation und Zusammenarbeit zwischen allen Umwelt- und Strafverfolgungsbehörden konnten seit Ihrem Amtsantritt erzielt werden?
Folgende Fragen beziehen sich auf Österreichs Position im seit Veröffentlichung des Entwurfs für eine neue EU-Richtlinie zu Umweltkriminalität durch die EU-Kommission gestarteten Prozess. Der Entwurf kann hier abgerufen werden: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/1_1_179760_prop_dir_env_en.pdf
12. Was ist Österreichs Position betreffend einer neuen EU-Richtlinie zu Umweltkriminalität?
13. In welchem Rahmen brachte Österreich seine Position zum Entwurf der EU-Kommission bisher ein?
14. Gibt es Elemente des Entwurfs, die Sie oder Ihr Ministerium kritisch sehen?
a. Wenn ja, welche?
15. Wo sehen Sie Verbesserungspotenzial?
16. Wie ist die Position Österreichs in Hinblick auf Straftatbestände, die der Richtlinien-Entwurf vorsieht?
17. Wie ist der weitere Prozess?
18. Stehen Sie mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung bez. dieser neuen EU-Richtlinie im Austausch?