13064/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.11.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend sexualpädagogische Workshops in Schulen

 

Nach der Ankündigung durch Bundesminister Faßmann im Jahr 2019 hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im November 2022 endlich den Entwurf einer Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts in Begutachtung geschickt. Mit dieser „externe Qualitätssicherungsverordnung“ soll ab 1. Dezember 2022 die lange angekündigte Akkreditierung für externe Anbieter*innen sexualpädagogischer Workshops in Schulen umgesetzt werden – ein tatsächliches, transparentes Akkreditierungsverfahren auf wissenschaftlicher Basis wurde aber nicht vorgelegt, sondern vielmehr ein unverbindliches Bewertungsverfahren, dessen Transparenz fragwürdig erscheint.

 

Die genaue Formulierung dieser Verordnung bleibt aber weit hinter zahlreichen früheren Ankündigungen zurück und lässt insbesondere im Bereich der Transparenz viele Fragen offen. Insbesondere die mediale Kommunikation dieses Entwurfes, durch die bereits bei seiner Vorstellung zahlreiche weitere Details, wie beispielsweise die Vergabe der zu schaffenden Geschäftsstelle an das Rote Kreuz bekannt gegeben wurde, sowie die Ankündigung, dass „kein Verein ausgeschlossen“ werde, werfen weitere Unsicherheiten auf. Es steht zu befürchten, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung in dieser heiklen und wichtigen Thematik also nicht die lange versprochene umfängliche Lösung, sondern eine bloße Schein-Lösung präsentiert hat, die an den strukturellen Problemen im Bereich der sexuellen Bildung nichts lösen wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Organisationen, Expert*innen und Einrichtungen waren konkret in die Verfassung des gegenständlichen Entwurfes einbezogen?

2.    Steht die von Ihnen in 11733/AB angekündigte und mit EUR 50.172,- finanzierte „Webapplikation (…) von der Firma SIB Vision GmbH“ inzwischen zur Verfügung?

a.    Wenn ja, wo steht diese Applikation zur Verfügung?

b.    Wenn nein, ab wann wird sie zur Verfügung stehen?

c.    Welche genauen Tätigkeiten werden von dieser Webapplikation erfüllt?

3.    Wo und auf welche Weise werden die Ergebnisse der Beurteilungen externer Anbieter*innen gemäß der gegenständlichen Verordnung Schulen, Lehrer*innen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

4.    Warum steht, wie von Ihnen in 11166/AB angekündigt, der Bericht „Schulische Sexualpädagogik in Österreich“ noch nicht online zur Verfügung, obwohl die gegenständliche Verordnung sogar schon medial kommuniziert wurde?

a.    Wenn wird dieser Bericht online zugänglich sein?

b.    Fügen Sie den Bericht bitte der Beantwortung dieser Anfrage bei.

5.    Stimmen die medialen Ankündigungen, wonach die ab 1. Dezember 2022 einzurichtende Geschäftsstelle schon vorab an das Rote Kreuz vergeben wurde?

6.    Nach welchen konkreten Kriterien wurde die Entscheidung über die Vergabe dieser Geschäftsstelle getroffen?

a.    Welche anderen Bundesministerien waren in diese Entscheidung einbezogen bzw. gab es dazu Gespräche mit anderen Ministerien?

b.    Gab es innerhalb der Bundesregierung Vereinbarungen, durch die die Entscheidung über die Vergabe dieser Geschäftsstelle mit anderen politischen Entscheidungen in Verbindung stand?

c.    Bitte schlüsseln Sie die entscheidenden Vergabekriterien konkret auf?

d.    Welche anderen Einrichtungen oder Vereine kamen aus Ihrer Sicht für die Vergabe der Geschäftsstelle in Frage?

7.    Warum genau hat Ihrer Meinung nach das Rote Kreuz, als eine Organisation, die bisher nicht im Bereich der Sexualpädagogik aktiv war, die nötige Expertise in diesem Bereich?

8.    Wann und mit welchen Ergebnissen wurde der von Ihnen in 11733/AB angekündigte „Call zur Einreichung (der Geschäftsstelle, Anm.) über eine Webapplikation“ durchgeführt? Bitte um detaillierte Auflistung des Ablaufs und seiner Ergebnisse, insbesondere auch der Information wo und mit wie vielen/welchen Einreichungen dieser Call durchgeführt wurde.

9.    Warum genau wurde die Geschäftsstelle nicht innerhalb Ihres Bundesministeriums angesiedelt, sondern bewusst außerhalb der Hoheitsverwaltung eingerichtet?

a.    Hat die Einschränkung des parlamentarischen Interpellationsrechtes durch diese Auslagerung aus Ihrem Bundesministerium eine Rolle in der Entscheidung für diese Organisationsstruktur gespielt?

10. Wer werden die von Ihnen nominierten Board-Mitglieder sein?

a.    Werden alle Board-Mitglieder öffentlich gemacht?

b.    Nach welchen Kriterien werden die Board-Mitglieder bestellt?

11. Wie genau begründen Sie die medial kommunizierte Grundlage, dass im Rahmen dieses Qualitätssicherungsverfahrens zwar Empfehlungen abgegeben werden, aber „kein Verein ausgeschlossen“ werden wird?

a.    Erfüllt dieses Verfahren damit aus Ihrer Sicht seine Aufgabe ausreichend?

12. Welche „externen wissenschaftlichen Sachverständigen“ werden konkret zur Unterstützung der Geschäftsstelle herangezogen?

a.    Handelt es sich dabei um den von Ihnen in 11733/AB angekündigten „Expertinnen- und Experten-Pool“?

b.    Nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt?

c.    Welche finanziellen Mittel stehen für diese Sachverständigen zur Verfügung?

d.    Ist es möglich, dass Mitarbeiter*innen von Bundesministerien oder nachgelagerten Dienststellen als solche Sachverständige ausgewählt werden?

13. Welche finanziellen Mittel stehen für die Arbeit der Geschäftsstelle pro Jahr zur Verfügung und aus welchen Budgetmitteln werden diese finanziert?

14. Werden die, von der Geschäftsstelle erstellten, „Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise (… sowie) Vorschläge an die obersten Organe der Verwaltung“ vollumfänglich öffentlich gemacht?

a.    Wenn ja, wo und in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht? Bitte führen Sie Ihre Begründung aus.

c.    Werden diese Entscheidungen und Vorschläge, beispielsweise in Form eines Berichtes, dem Parlament vorgelegt?

d.    Sind diese Entscheidungen und Vorschläge im Sinne der nötigen Transparenz bei diesem heiklen Thema vom parlamentarischen Interpelationsrecht erfasst?

15. Wird es weitere Maßnahmen zur Überprüfung der praktischen Arbeit dieser Vereine geben? Beispielsweise in Form einer stichprobenartigen Teilnahme von Sachverständigen an diesen Angeboten?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht? Bitte führen Sie Ihre Begründung aus.

16. Sieht dieser Erlass insgesamt eine Möglichkeit vor, externen Anbieter*innen die generelle Ausübung sexualpädagogischer Workshops an Schulen rechtsverbindlich zu untersagen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

17. Wie wird konkret sichergestellt, dass die Transparenz der Arbeit der Geschäftsstelle gewährleistet und eine ideologische Vereinnahmung der damit einhergehenden Befugnisse zuungunsten einer wissenschaftsbasierten, diversitäts- und menschenrechtsorientierten sexuellen Bildung gemäß den geltenden Erlässen und gesetzlichen Regelungen unterbunden wird?

18. Werden die, in den Bundesländern eingerichteten Clearing-Stellen weiterhin tätig sein?

a.    Wenn ja, welche Aufgabe werden Sie verfolgen?

19. Gibt es für die Arbeit der Geschäftsstelle und insgesamt für den durch den gegenständlichen Erlass aufgesetzten Qualitätssicherungsprozess eine Evaluierungsphase, die auf mögliche Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam machen kann?

a.    Wenn ja, wie genau ist diese Evaluierungsphase gestaltet?

b.    Wenn ja, werden Sie die Ergebnisse dieser Evaluierungsphase öffentlich machen und insbesondere dem Parlament zur Diskussion vorlegen?

c.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

20. Welche konkreten weiteren Schritte planen Sie zur Qualitätssicherung und zur Stärkung wissenschaftsbasierter sexueller Bildung an Schulen? Bitte um detaillierte Antwort.