Eingelangt am 17.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend
Österreichische Beamten:innen an ausländischen Grenzen: Zeug:innen
von Menschenrechtsverletzungen?
Das Bundesministerium
für Inneres führt seit Frühling 2022 vermehrt
„Schwerpunktaktionen“ durch, wobei etliche Kontrollen in
Grenzgebieten stattfinden. Bei derartigen Einsätzen können
österreichische Exekutivbeamt:innen teils an österreichischen
Grenzen, teils in anderen Staaten zum Einsatz kommen. In Hinblick auf die hohen
Kosten solcher Einsätze und der Tatsache, dass diese die ohnehin knappen
Ressourcen der Polizei im Inland schmälern, stellt sich kritisch die Frage
nach dem Mehrwert der Beteiligungen österreichischer Exekutivbeamt:innen
an derartigen Schwerpunktaktionen für die Sicherheit in Europa und
Österreich.
Doch damit nicht genug:
Der Status Quo ist geprägt von Chaos und Leid: Menschen auf der Flucht
geraten entlang der Balkanroute von einem unsicheren Land ins andere, wo weder
humane Lebensbedingungen herrschen noch die Möglichkeit auf ein faires
Asylverfahren existiert. Das Bundesministerium für Inneres
unterstützt durch Schwerpunktaktionen an diesen
außerösterreichischen Grenzen daher die Zurückweisung an der
Grenze aus bzw. weg von Ländern, in denen es de facto keinen
Zugang zu einem fairen Asylverfahren und keine humanen Lebensbedingungen
für die Betroffenen gibt.
Der Umgang mit
Geflüchteten in Serbien sorgt schon lange für Aufsehen und
weist in vielerlei Hinsicht schwere Mängel auf, insbesondere aufgrund von
Push-backs an der nordmazedonischen Grenze und einem schlechten Zugang zum
Asylsystem.1 Im serbischen Grenzgebiet zu Ungarn in der Nähe
von Subotica wurden laut Medienberichten am 14. Juli 2022 im Laufe eines
Polizeieinsatzes 40 Personen festgenommen. Die Bilder, die vom serbischen
Innenministerium veröffentlicht wurden, lösten scharfe Kritik aus.
Hunderte Männer mussten auf Befehl die Arme über den Kopf halten,
gebeugt gehen und schlussendlich vor dem serbischen Innenminister Aleksandar
Vulin, der den Einsatz in einer schwarzen Uniform begleitete, knien.
Währenddessen gab letzterer ein Interview und äußerte:
„Serbien ist kein Parkplatz für Abschaum aus Asien“.2
Im Juni 2022 traf
Innenminister Gerhard Karner seinen serbischen Amtskollegen Aleksandar Vulin.
Während dieses Treffens wurde vonseiten des BMI die Intention einer
engeren Kooperation "im Vorgehen gegen Schlepperei und illegale
Migration" bekannt gegeben.3 Auch nach dem Polizeieinsatz des
14. Juli wurde diese Absicht nochmals bekräftigt. Dazu reisten der
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, und der
Leiter der Schleppereibekämpfung des Bundeskriminalamtes, Gerald Tatzgern,
gleich am 18. Juli zu einem Austausch mit der ungarischen Polizei an die
serbische Grenze. Trotz der offenkundigen Negierung jeglicher
Menschenwürde durch die den serbischen Innenminister Aleksandar Vulin und
der lange schon andauernden Kritik an Serbiens Umgang mit Geflüchteten und
Migrant:innen hält das BMI bis dato an der Kooperation fest.
Ungarn wurde bereits mehrmals vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für den Umgang mit
Flüchtlingen verurteilt, zuletzt stellte Ende 2020 auch der
Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die ungarische Praxis von
Push-Backs EU-rechtswidrig ist. Das ungarische Asylrecht verstoße
gegen EU-Recht (Rechtssache C‑821/19) und die ungarische Regierung
erschwere die Beantragung von Asyl auf unzulässige Weise und sei für
illegale Push-Backs verantwortlich. Sogar Frontex hat seine Einsätze in
Ungarn aufgrund eines erhöhten Risikos von Menschenrechtsverletzungen
eingestellt. Aktuell wirbt die ungarische Polizei sogenannte
"Grenzjäger" an, deren Hauptaufgabe die "Unterbrechung des
rechtswidrigen Überschreitens der Staatsgrenze" ist.4
Österreichische
Beamt:innen versehen daher Dienst mit Polizeieinheiten für die Umsetzung
menschen- und europarechtswidriger Politik: Asylanträge von
Aufgegriffenen werden in der Praxis weder an der Grenze von Mazedonien nach
Serbien angenommen5, noch an der Grenze von Serbien nach Ungarn
stellen6 bzw. tun sie dies nicht, weil sie in Kenntnis von der obig
ausgeführten Tatsache sind, dass sie ein unfaires Asylverfahren erwartet.
Als wäre das nicht
genug: Zurückgewiesene Personen berichten von Misshandlungen durch
Polizist:innen und Bürgerwehre und unmenschlicher Behandlung im
Laufe der Zurückweisung an der Grenze bzw. in den Grenzgebieten in Serbien.
Zusätzlich wurden bis Mitte 2020 Flüchtlinge in
gefängnisähnlichen "Transitzonen" festgehalten, wo diese
zum Teil nicht einmal Nahrung bekamen, was vom EGMR ebenfalls verurteilt worden
ist. Die Gewalt an der ungarisch-serbischen Grenze wird durch Ärzte ohne
Grenzen, welche seit 2014 in Serbien arbeitet und medizinische Hilfe für
Geflüchtete und Migrant:innen auf der Balkanroute leistet, immer wieder
dokumentiert.7
Seit 2020 schickt das BMI
Polizist:innen nach Serbien und Ungarn. An der ungarisch-serbischen
Grenze werden sie in Zusammenarbeit mit ungarischen Exekutivbeamt:innen
eingesetzt - die ungarische Grenzschutzpolizei wird wiederum von tschechischen
und türkischen Kollege:innen unterstützt. Österreich hat nach
aktuellem Stand 70 Polizisten an diese Grenze entsandt, Drohnen werden
ebenfalls eingesetzt.8 Damit hilft das BMI Ländern sowohl bei
der Umsetzung ihrer völlig unsolidarischen Handlung, sich in keinster
Hinsicht an der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen zu beteiligen,
als auch bei der Prolongierung des Leides und der Perspektivenlosigkeit der
Betroffenen.
Die Zusammenarbeit soll
sogar intensiviert werden: Am 3. Oktober traf Bundeskanzler Nehammer gemeinsam
mit Orban den serbischen Präsidenten Vucic. Anlass dazu war ein
sogenannter "Migrationsgipfel", welcher nun auf Ministerebene
fortgeführt wird: Österreich plant Unterstützungsmaßnahmen
für Serbien bei Rückführungen, nicht nur mit Know-How, sondern
auch mit finanziellen und technischen Mitteln. Auch an der
serbisch-nordmazedonisch Grenze sollen gegenwärtig 10 österreichische
Exekutivbeamt:innen im Einsatz sein.
1 Länderbericht Serbien 2021, AIDA: https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2022/05/AIDA-SR_2021update.pdf
2 "Serbischer Innenminister: Serbien ist kein
Parkplatz für Abschaum aus Asien", Kurier: https://kurier.at/mehr-platz/serbischer-innenminister-serbien-ist-kein-parkplatz-fuer-abschaum-aus-asien/402077656
3 "Karner trifft serbischen Amtskollegen
Aleksandar Vulin", Bundesministerium für Inneres: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=45674730622F794274436F3D
4 Siehe den Jahresbericht des Frontex
Consultative Forums: Ninth Annual Report - Frontex
Consultative Forum on Fundamental Rights - 2021 (europa.eu) und die Website der ungarischen Polizei:
https://www.police.hu/szerzodeses-hatarvadasz-kepzes
5 Im Jahr 2021 gab es etwa 158 einen Antrag auf
internationalen Schutz. Von 65 materiellen Entscheidungen bis Ende November
erhielten nur sechs Personen den Flüchtlingsstatus und sechs den
subsidiären Schutz. Mitte Dezember meldete das
UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR 210 Push-backs aus Serbien nach
Nordmazedonien (wahrscheinlich eine Unterschätzung) und 27.892 kollektive
Zurückweisungen aus EU-Ländern (Ungarn, Kroatien und Rumänien)
und BiH nach Serbien. Siehe Länderbericht Serbien 2021, Amnesty
International: https://www.amnesty.org/en/location/europe-and-central-asia/serbia/report-serbia/
6 "EuGH: Ungarns Asylgesetz verstößt
gegen EU-Recht", MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/ungarn-asyl-eugh-migranten-fluechtlinge-urteil-100.html
7 "Alarmierendes Ausmaß: Gewalt an der
ungarisch-serbischen Grenze", Ärzte ohne Grenzen: https://www.aerzte-ohne-grenzen.at/artikel/alarmierendes-ausmass-gewalt-ungarisch-serbischer-grenze
8 "Österreich und Ungarn unterstützen
Grenzschutz Serbiens", Kurier: https://kurier.at/politik/inland/oesterreich-und-ungarn-unterstuetzen-grenzschutz-serbiens/402172170 sowie parlamentarische Anfrage der NEOS, 8517/J: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J:08517/index.shtml
9 "Grausames Grenzspiel", Wiener Zeitung: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/europa/2163464-Grausames-Grenzspiel.html
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
A. Einsätze an
der ungarisch-serbischen Grenze:
- Wie viele
Polizeibeamt:innen welcher Einheiten und welcher LPD wurden im Rahmen
welcher Einsätze jeweils wann an die ungarisch-serbische Grenze
entsandt?
- Auf Basis welcher
Rechtsgrundlagen wurden die Polizeibeamt:innen entsandt?
- Sind
österreichische Beamt:innen identifizierbar?
- Mit welchen
Personalressourcen und Kosten waren diese Einsätze insgesamt
verbunden (Bitte um Aufstellung pro Monat)?
i. Wie läuft der Prozess der Auswahl der
Polizist:innen ab?
1.
Melden sich Polizist:innen
freiwillig oder werden diese verpflichtet? Bitte um Angabe der Anzahl an
verpflichteten bzw. freiwillig gemeldeten Polizist:innen und LPD.
2.
Wurde die Gewerkschaft
eingebunden bzw. welche Rückmeldungen gibt es von der Gewerkschaft jeweils
wann?
ii. Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie viel Mehrkosten
fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro Einsatz an?
- Welchen Leistungsinhalt
vonseiten Österreichs in welcher Form und in welchem Format hat hat
sich welche Stelle Ihres Ressorts hinsichtlich der Einsätze an der
ungarisch-serbischen Grenze jeweils mit wem vereinbart (Auflistung bitte
je nach Vereinbarung und deren Titel)?
- Worin bestanden und
bestehen die Handlungen österreichischer Beamten:innen bei diesen
Einsätzen konkret jeweils in welchem Zeitraum?
- Wenn es zu Abweichungen
vom ursprünglich Vereinbarten kam: warum?
- Wurde schriftlich
festgehalten, welche Tätigkeiten die Polizist:innen im Einsatzgebiet
ausüben bzw. nicht ausüben dürfen?
i. Handelt es sich dabei um interne Anweisungen bzw.
welchen rechtlichen Charakter haben diese Vereinbarungen?
- Welche Handlungen
dürfen österreichische Beamten:innen auf Basis welcher
Rechtsgrundlage(n) setzen?
- Gab bzw. gibt es
Weisungen an Exekutivbeamt:innen, welche im Einsatz an der
ungarisch-serbischen Grenze sind?
-
i. Wenn ja, wann und jeweils mit welchem Inhalt?
- Wie viele Personen
wurden insgesamt während welcher Einsätze jeweils wann an der
ungarisch-serbischen Grenze angehalten?
- Wie erfolgt(e) die
Dokumentation zu diesen Anhaltungen?
- Wurden die Aufgriffe
durch die österreichischen Beamt:innen statistisch erfasst und sind
diese Teil der ca. 120.000 Aufgriffe in Ungarn seit Jahresbeginn?
- Gibt es rein
österreichische Patrouillen?
- Wenn nein, mit welchen
Exekutivkräften welcher Länder erfolgen die Patrouillen?
- Gibt es Patrouillen
unter österreichischer Leitung?
i. Wenn nein, warum nicht und wer leitet?
- Wie erfolgt die
Dokumentation der Handlungen der österreichischen Polizist:innen?
- Gibt es hier eine
eigene Dokumentation oder eine Dokumentation im Rahmen des jeweiligen Aktes?
- Wurden durch
österreichische Beamt:innen an der ungarisch-serbischen Grenze
Zwangsmaßnahmen gesetzt?
- Wenn ja, wann, welche,
in wie vielen Fällen und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Wenn ja, bei wie vielen
davon wurden Zwangsmaßnahmen durchgeführt?
- Wie und auf welcher
Sprache erfolgt die Dokumentation?
- Kamen an der
ungarisch-serbischen Grenze Schusswaffen zum Einsatz?
- Wenn ja, wie oft durch
österreichische Beamt:innen?
i. Wie viele davon handelten aus Notwehr (bitte um
Schilderung der konkreten Gefährdung der Beamt:innen)?
ii. Wenn nicht aus Notwehr gehandelt wurde, auf welche
Rechtsgrundlage stützt sich die Maßnahme?
- Wurden Personen und
Fahrzeuge jeweils selbstständig durch österreichische
Beamt:innen an der ungarisch-serbischen Grenze verfolgt?
- Wenn ja, wann, wie
viele und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, wie viele Personen insgesamt während Einsätzen an
der ungarisch-serbischen Grenze unter Beteiligung österreichischer
Beamt:innen jeweils wann festgenommen wurden?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, wie mit den festgenommenen Personen verfahren wurde? Wenn
ja, bitte um detaillierte Schilderung der unterschiedlichen
Verfahrensschritte.
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, ob Betroffenen Rechtsschutzinstrumente offen stehen und
eingebracht wurden?
i. Werden die Betroffenen von österreichischen
Beamt:innen über ihre Rechte aufgeklärt?
1.
Wenn nein: Wer klärt die
Betroffenen auf?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, ob Betroffenen, die um Asyl ansuchen, ein Zugang zum
Asylverfahren gewährt wird?
i. Wie wurde mit Personen verfahren, die im Rahmen des
Kontaktes mit österreichischen Beamt:innen an der ungarisch-serbischen
Grenze um Asyl ansuchten?
1.
In wie vielen Fällen
suchten Personen in Gegenwart österreichischer Beamt:innen um Asyl an?
2.
Wurden die Ansuchen auf Asyl
den Beamten:innen der betroffenen Länder jeweils mitgeteilt bzw.
weitergegeben?
3.
Gibt es dazu Dienstanweisungen?
a.
Mit welchem Inhalt seit wann?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, ob Personen bereits durch die jeweiligen ausländischen
Behörden in Folge einer Anhaltung durch österreichische
Beamt:innen an der ungarisch-serbischen Grenze abgeschoben bzw. in
Transitzonen/Lager oder Nachbarländer gebracht wurden?
- Wenn ja, wann in wie
vielen Fällen durch welche Behörden?
- Wenn ja, Menschen
welcher Nationalität jeweils wann wohin? Bitte um Auflistung nach
Destination.
- Wenn ja, wurde vor der
Abschiebung ein Verfahren durchgeführt? Auf Basis welcher
Rechtsgrundlage?
- Zu den Fragen 9-10:
Wenn nicht, auf welche Informationen und Daten hat das BMI hinsichtlich
der Einsätze an der ungarisch-serbischen Grenze Zugang bzw. welche
Informationen werden dem BMI vonseiten der ungarischen Behörden
übermittelt?
- Zu den Fragen 9-10: Im
Falle einer einzigen negativen Antwort auf die Grundfrage: wie kann das
BMI dann sicher sein, nicht an Einsätzen mit menschenrechtswidrigen
Zielen beteiligt zu sein?
- Wurden an der
ungarisch-serbischen Grenze rechtswidrige Praktiken beobachtet?
- Wenn ja, wann, welche
und wie gingen die österreichischen Beamt:innen dagegen vor?
- Wenn ja, wann, welche
und wie erfolgte die Berichterstattung innerhalb des BMI durch wen an
wen?
i. Welche Maßnahmen wurden in der Folge von wem
wann gesetzt?
- Wenn ja, welche
Beschwerdemechanismen gibt es?
- Wenn ja, wurde die
Dienstaufsicht informiert?
B. Kooperation des
Innenministeriums mit Ungarn:
- Warum wurde beschlossen
mit Ungarn bilateral zu kooperieren, wenn selbst Frontex seine
Einsätze in Ungarn aufgrund eines erhöhten Risikos von
Menschenrechtsverletzungen eingestellt hat?
- Ist die Einhaltung von
internationalen menschenrechtlichen Standards für das BMI eine
Voraussetzung für die verstärkte Kooperation mit Ungarn?
- Werden diese in
Gesprächen zur Intensivierung der Kooperation thematisiert?
- Inwiefern setzen Sie,
Herr Innenminister, sich dafür ein, dass es durch ungarische
Beamt:innen bzw. Behörden zu keinen Menschenrechtsverletzungen kommt?
- Inwiefern kann
sichergestellt werden, dass es im Rahmen der Kooperation bzw. der
gemeinsamen Einsätze nicht zur Beteiligung Österreichs bzw. zur
Beteiligung österreichischer Beamt:innen an Verstößen
gegen absolutes Völkerrecht wie das Folterverbot oder andere
Menschenrechtsverletzungen kommt?
- Ist Ihnen bewusst, dass
die ungarische Gesetzgebung hinsichtlich des Zugangs zum Asylverfahren
europarechtswidrig ist?
- Wieso schickt Ihr
Ministerium Exekutivbeamt:innen an die ungarische Grenze, obwohl
menschenrechtliche Standards dort nicht eingehalten werden?
- Ist Ihnen bekannt, wie
viele Asylanträge bislang in Ungarn seit Jahresbeginn gestellt
wurden?`
i. Wenn ja, wie viele? War die Anzahl der
Asylanträge Thema bei Ihren Gesprächen mit den ungarischen
Amtsträger:innen?
- Welche Auswirkung haben
bzw. hätten Menschenrechtsverletzungen auf die Kooperation zwischen
dem BMI und Ungarn?
- Seit September 2022 gibt
es Aussagen seitens der Zivilgesellschaft, laut welcher österreichische
Beamt:innen an illegalen Zurückweisungen und
Menschenrechtsverletzungen an der ungarisch-serbischen Grenze beteiligt
wären (siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221003_OTS0099/skandal-oesterreichische-polizisten-schlugen-uns-mit-tritten-nach-serbien-zurueck-video-bild). Hat das BMI Kenntnis über diese Vorwürfe?
- Wenn ja, wir reagierte
das BMI?
- Welche Möglichkeit
der Aufklärung der Vorwürfe hat die österreichische
Polizei vor Ort? Wurden hier weitere Schritte in die Wege geleitet und wenn
ja, welche?
- Während des
"Migrationsgipfel" des 3. Oktober 2022 verkündete Karl
Nehammer, dass im Falle von Vorwürfen gegen polizeiliche Arbeit stets
ermittelt wird. Gab es in Ihrem Ressort interne Ermittlungen?
- Wenn ja, inwiefern und
mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Medien waren
während des Migrationsgipfel am 3. Oktober und des nachfolgenden
Ministertreffens am 6. Oktober präsent und dürften die Vertreter
Ungarns, Serbiens und Österreichs befragen sowie über die
jeweiligen Treffen Bericht erstatten?
- Waren Sie über die
Auswahl der Medienvertreter:innen informiert (zumindest der
österreichischen)?
C. Einsätze an
der serbisch-nordmazedonischen Grenze:
- Wie viele
Polizeibeamt:innen welcher Einheiten und welcher LPD wurden im Rahmen
welcher Einsätze jeweils wann an die serbisch-nordmazedonische Grenze
entsandt?
- Auf Basis welcher
Rechtsgrundlagen wurden die Polizeibeamt:innen entsandt?
- Sind
österreichische Beamt:innen identifizierbar?
- Mit welche
Personalressourcen und Kosten waren diese Einsätze insgesamt
verbunden (Bitte um Aufstellung pro Monat)?
i. Wie läuft der Prozess der Auswahl der
Polizist:innen ab?
1.
Melden sich Polizist:innen
freiwillig oder werden diese verpflichtet? Bitte um Angabe der Anzahl an
verpflichteten bzw. freiwillig gemeldeten Polizist:innen und LPD.
2.
Wurde die Gewerkschaft
eingebunden bzw. welche Rückmeldungen gibt es von der Gewerkschaft?
ii. Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie viel Mehrkosten
fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro Einsatz an?
- Worauf hat sich welche
Stelle Ihres Ressorts hinsichtlich der Einsätze an der
serbisch-nordmazedonischen Grenze jeweils mit wem geeinigt?
- Worin bestehen die
Handlungen österreichischer Beamten:innen bei diesen Einsätzen
konkret?
- Wurde schriftlich
festgehalten, welche Tätigkeiten die Polizist:innen im Einsatzgebiet
ausüben bzw. nicht ausüben durften?
i. Handelt es sich dabei um interne Anweisungen bzw.
welchen rechtlichen Charakter haben diese Vereinbarungen?
- Welche Handlungen
dürfen österreichische Beamten:innen auf Basis welcher
Rechtsgrundlage(n) setzen?
- Gibt es Weisungen an
Exekutivbeamt:innen, welche im Einsatz an der serbisch-nordmazedonischen
Grenze sind?
- Wenn ja, mit welchem
Inhalt?
- Wie viele Personen
wurden insgesamt während welchen Einsätzen jeweils wann an der serbisch-nordmazedonischen
Grenze angehalten?
- Wie erfolgt die
Dokumentation zu diesen Anhaltungen?
- Gibt es rein
österreichische Patrouillen?
- Wenn nein, mit welchen
Exekutivkräften welcher Länder erfolgen die Patrouillen?
- Gibt es Patrouillen
unter österreichischer Leitung? Wenn nein, warum nicht und wer
leitet?
- Wie erfolgt die
Dokumentation der Handlungen der österreichischen Polizist:innen?
Gibt es hier eine eigene Dokumentation oder eine Dokumentation im Rahmen
des jeweiligen Aktes?
- Wurden durch
österreichische Beamt:innen an der serbisch-nordmazedonischen Grenze
Zwangsmaßnahmen gesetzt?
- Wenn ja, welche, in wie
vielen Fällen und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Wenn ja, bei wie vielen
davon wurden Zwangsmaßnahmen durchgeführt?
- Wie und auf welcher
Sprache erfolgt die Dokumentation?
- Kamen an der
serbisch-nordmazedonischen Grenze Schusswaffen zum Einsatz?
- Wenn ja, wie oft durch
österreichische Beamt:innen?
i. Wie viele davon handelten aus Notwehr (bitte um
Schilderung der konkreten Gefährdung der Beamt:innen)?
ii. Wenn nicht aus Notwehr gehandelt wurde, auf welche
Rechtsgrundlage stützt sich die Maßnahme?
- Wurden Personen und
Fahrzeuge jeweils selbstständig durch österreichische
Beamt:innen an der serbisch-nordmazedonischen Grenze verfolgt?
- Wenn ja, wie viele und
auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, wie viele Personen insgesamt während Einsätzen an
der serbisch-nordmazedonischen Grenze unter Beteiligung
österreichischer Beamt:innen jeweils wann festgenommen wurden?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, wie mit den festgenommenen Personen verfahren wurde? Wenn
ja, bitte um detaillierte Schilderung der unterschiedlichen
Verfahrensschritte.
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, ob Betroffenen Rechtsschutzinstrumente offen stehen und
eingebracht wurden?
i. Werden die Betroffenen von österreichischen
Beamt:innen über ihre Rechte aufgeklärt und wenn nein: Wer klärt
die Betroffenen auf?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, ob Betroffenen, die um Asyl ansuchen, ein Zugang zum
Asylverfahren gewährt wird
i. Wie wurde mit Personen verfahren, die im Rahmen des
Kontaktes mit österreichischen Beamt:innen an der
serbisch-nordmazedonischen Grenze um Asyl ansuchten?
1.
In wie vielen Fällen
suchten Personen in Gegenwart österreichischer Beamt:innen um Asyl an?
2.
Wurden die Ansuchen auf Asyl
den Beamten:innen der betroffenen Länder jeweils mitgeteilt bzw.
weitergegeben? Gibt es dazu Dienstanweisungen?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, ob Personen bereits durch die jeweiligen ausländischen
Behörden in Folge einer Anhaltung durch österreichische Beamt:innen
an der serbisch-nordmazedonischen Grenze abgeschoben bzw. in
Transitzonen/Lager oder Nachbarländer gebracht wurden?
- Wenn ja, in wie vielen
Fällen durch welche Behörden?
- Wenn ja, Menschen
welcher Nationalität jeweils wann wohin? Bitte um Auflistung nach
Destination.
- Wenn ja, wurde vor der
Abschiebung ein Verfahren durchgeführt? Auf Basis welcher
Rechtsgrundlage?
- Zu den Fragen 9-10: Wenn
nicht, auf welche Informationen und Daten hat das BMI hinsichtlich der
Einsätze an der serbisch-nordmazedonischen Grenze Zugang bzw. welche
Informationen werden dem BMI vonseiten der serbischen Behörden
übermittelt?
- Zu den Fragen 9-10: Im
Falle einer einzigen negativen Antwort auf die Grundfrage: wie kann das
BMI dann sicher sein, nicht an Einsätzen mit menschenrechtswidrigen
Zielen beteiligt zu sein?
- Wurden an der
serbisch-nordmazedonischen Grenze rechtswidrige Praktiken beobachtet?
- Wenn ja, welche und wie
gingen die österreichischen Beamt:innen dagegen vor?
- Wenn ja, welche
Beschwerdemechanismen gibt es?
- Wenn ja, wurde die
Dienstaufsicht informiert?
D. Kooperation des
Innenministeriums mit Serbien:
- Inwieweit wurde die
Kooperation mit Serbien seit Ihrem Treffen im Juni 2022 mit dem serbischen
Innenminister, Aleksandar Vulin, intensiviert?
- Wie viele Drohnen des
EKO Cobra wurden von Österreich an Serbien geliefert bzw. sind in
Serbien in Verwendung?
- Während des
Einsatzes des 14.7. äußerte der serbischen Innenminister:
„Serbien ist kein Parkplatz für Abschaum aus Asien“,
siehe: https://kurier.at/mehr-platz/serbischer-innenminister-serbien-ist-kein-parkplatz-fuer-abschaum-aus-asien/402077656). Hat das BMI Kenntnis über die rassistischen Aussagen des
serbischen Innenministers?
- Planen Sie, Herr
Innenminister, in Kenntnis der Haltung Ihres serbischen Amtskollegen
Aleksandar Vulin, nach wie vor eine verstärkte Kooperation mit
Serbien?
- Inwiefern wird
Österreich Serbien bei Rückführungen unterstützen?
- Mit welchem Know-How
wird Österreich Serbien bei Rückführungen
unterstützen?
- Mit welcher technischen
Unterstützung wird Österreich Serbien bei
Rückführungen unterstützen?
- Mit finanzieller
Unterstützung in welcher Höhe?
- Sind künftig
weitere Maßnahmen zur Intensivierung der Kooperation mit Serbien
geplant?
- Wenn ja, welche und
wann?
- Sind künftig
Polizeieinsätze unter Beteiligung Österreichs in Serbien oder an
serbischen Grenzen bzw. Grenzen zu Serbien geplant?
- Wenn ja, welche und
wann?
- Ist die Einhaltung von
internationalen menschenrechtlichen Standards für das BMI eine
Voraussetzung für die verstärkte Kooperation mit Serbien?
- Werden diese in
Gesprächen zur Intensivierung der Kooperation thematisiert?
- Inwiefern setzen Sie,
Herr Innenminister, sich dafür ein, dass es durch serbische
Beamt:innen bzw. Behörden zu keinen Menschenrechtsverletzungen kommt?
- Inwiefern kann
sichergestellt werden, dass es im Rahmen der Kooperation bzw. der
gemeinsamen Einsätze nicht zur Beteiligung Österreichs bzw. zur
Beteiligung österreichischer Beamt:innen an Verstößen
gegen absolutes Völkerrecht wie das Folterverbot oder andere Menschenrechtsverletzungen
kommt?
- Welche Auswirkung haben
bzw. hätten Menschenrechtsverletzungen auf die Kooperation zwischen
dem BMI und Serbien?
E. Festnahmen in
Subotica am 14. Juli:
- Welche Informationen
liegen dem Bundesministerium für Inneres zu diesem Einsatz am 14.
Juli in Subotica vor?
- In dem Krone-Artikel des
17. Juli 2022 wird das BMI als Quelle für das Foto der während
des Einsatzes des 14. Juli beschlagnahmten Waffen zitiert (siehe: https://www.krone.at/2762120). Wie kommt das BMI an das Foto der beschlagnahmten Waffen bzw.
von wem wurde es übermittelt?
- Handelt es sich auf dem
Foto des BMI um Waffen, die bei diesem Einsatz beschlagnahmt wurden?
- Handelt es sich um
Waffen, die von österreichischen Beamt:innen beschlagnahmt wurden?
i. Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Wann, wo und von wem
wurde dieses Foto aufgenommen?
- Welcher Stelle Ihres
Ressorts hat dieses Foto wann und mit welchen Angaben der Kronen Zeitung
übermittelt?
- In dem Krone-Artikel des
17. Juli 2022 wird angegeben, dass die Betroffenen "auf dem Weg nach
Österreich festgenommen" wurden. Stammt diese Information vom
BMI?
- Wenn ja, wie konnte
davon ausgegangen werden, dass diese Personen auf dem Weg nach
Österreich waren?
- Infolge der
"Polizeiaktion" des 14.7. wurde bekannt, dass der
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, und
der Leiter des Büros gegen Schlepperei und Menschenhandel im
Bundeskriminalamt, Gerald Tatzgern, an die ungarisch-serbische Grenze
reisen, um sich dort mit der ungarischen Polizei auszutauschen.
Gespräche welchen Inhalts wurden mit welchen konkreten Akteur:innen
geführt?
- Mit welchem Ergebnis?
F. Einsätze an
anderen außenösterreichischen Grenzen:
- An welchen anderen
außenösterreichischen Grenzen wurden Polizeibeamt:innen welcher
Einheiten und welcher LPD jeweils wann entsandt?
- Wie viele Beamt:innen
wurden an welche Grenze und auf Basis welcher Rechtsgrundlagen entsandt?
- Sind
österreichische Beamt:innen identifizierbar?
- Mit welche
Personalressourcen und Kosten waren diese Einsätze insgesamt
verbunden (Bitte um Aufstellung pro Monat)?
i. Wie läuft der Prozess der Auswahl der
Polizist:innen ab?
1.
Melden sich Polizist:innen
freiwillig oder werden diese verpflichtet? Bitte um Angabe der Anzahl an
verpflichteten bzw. freiwillig gemeldeten Polizist:innen und LPD.
2.
Wurde die Gewerkschaft
eingebunden bzw. welche Rückmeldungen gibt es von der Gewerkschaft?
ii. Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie viel Mehrkosten
fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro Einsatz an?
- Worauf hat sich welche
Stelle Ihres Ressorts hinsichtlich der Einsätze jeweils mit wem
geeinigt?
- Worin bestehen die
Handlungen österreichischer Beamten:innen bei diesen Einsätzen
konkret?
- Wurde schriftlich
festgehalten, welche Tätigkeiten die Polizist:innen im Einsatzgebiet
ausüben bzw. nicht ausüben durften?
i. Handelt es sich dabei um interne Anweisungen bzw.
welchen rechtlichen Charakter haben diese Vereinbarungen?
- Welche Handlungen
dürfen österreichische Beamten:innen auf Basis welcher
Rechtsgrundlage(n) setzen?
- Gibt es Weisungen an
Exekutivbeamt:innen, welche im Einsatz an anderen außerösterreichischen
Grenze sind?
- Wenn ja, an welchen
Grenzen und mit welchem Inhalt?
- Wie viele Personen
wurden insgesamt während welchen Einsätzen jeweils wann an
welcher anderen außerösterreichischen Grenze angehalten?
- Wie erfolgt die
Dokumentation zu diesen Anhaltungen?
- Gibt es rein
österreichische Patrouillen?
- Wenn nein, mit welchen
Exekutivkräften welcher Länder erfolgen die Patrouillen?
- Gibt es Patrouillen
unter österreichischer Leitung? Wenn nein, warum nicht und wer
leitet?
- Wie erfolgt die Dokumentation
der Handlungen der österreichischen Polizist:innen? Gibt es hier
eine eigene Dokumentation oder eine Dokumentation im Rahmen des
jeweiligen Aktes?
- Wurden durch
österreichische Beamt:innen an anderen
außerösterreichischen Grenze Zwangsmaßnahmen gesetzt?
- Wenn ja, welche, an
welchen Grenzen, in wie vielen Fällen und auf Basis welcher
Rechtsgrundlage?
- Wenn ja, bei wie vielen
davon wurden Zwangsmaßnahmen durchgeführt?
- Wie und auf welcher
Sprache erfolgt die Dokumentation?
- Kamen an anderen
außerösterreichischen Grenzen Schusswaffen zum Einsatz?
- Wenn ja, an welchen
Grenzen, wie oft durch österreichische Beamt:innen?
i. Wie viele davon handelten aus Notwehr (bitte um
Schilderung der konkreten Gefährdung der Beamt:innen)?
ii. Wenn nicht aus Notwehr gehandelt wurde, auf welche
Rechtsgrundlage stützt sich die Maßnahme?
- Wurden Personen und
Fahrzeuge jeweils selbstständig durch österreichische
Beamt:innen verfolgt?
- Wenn ja, an welchen,
wie viele an welcher Grenze und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, wie viele Personen insgesamt während Einsätzen an
welchen außerösterreichischen Grenzen unter Beteiligung
österreichischer Beamt:innen jeweils wann festgenommen wurden?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, wie mit den festgenommenen Personen verfahren wurde? Wenn
ja, bitte um detaillierte Schilderung der unterschiedlichen
Verfahrensschritte.
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, ob Betroffenen Rechtsschutzinstrumente offen stehen und
eingebracht wurden?
i. Werden die Betroffenen von österreichischen
Beamt:innen über ihre Rechte aufgeklärt und wenn nein: Wer klärt
die Betroffenen auf?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, ob Betroffenen, die um Asyl ansuchen, ein Zugang zum
Asylverfahren gewährt wird
i. Wie wurde mit Personen verfahren, die im Rahmen des
Kontaktes mit österreichischen Beamt:innen um Asyl ansuchten?
1.
In wie vielen Fällen und
an welcher Grenze suchten Personen in Gegenwart österreichischer
Beamt:innen um Asyl an?
2.
Wurden die Ansuchen auf Asyl
den jeweiligen ausländischen Beamten:innen mitgeteilt bzw. weitergegeben? Gibt
es dazu Dienstanweisungen?
- Hat das BMI Kenntnis
darüber, ob Personen bereits durch die jeweiligen ausländischen
Behörden in Folge einer Anhaltung durch österreichische
Beamt:innen abgeschoben bzw. in Transitzonen/Lager oder Nachbarländer
gebracht wurden?
- Wenn ja, in wie vielen
Fällen durch welche Behörden?
- Wenn ja, Menschen
welcher Nationalität jeweils wann wohin? Bitte um Auflistung nach
Destination.
- Wenn ja, wurde vor der
Abschiebung ein Verfahren durchgeführt? Auf Basis welcher
Rechtsgrundlage?
- Zu den Fragen 9-10: Wenn
nicht, auf welche Informationen und Daten hat das BMI hinsichtlich der
Einsätze an welchen anderen außerösterreichischen Grenzen
Zugang bzw. welche Informationen werden dem BMI vonseiten der jeweiligen
ausländischen Behörden übermittelt?
- Zu den Fragen 9-10: Im
Falle einer einzigen negativen Antwort auf die Grundfrage: wie kann das
BMI dann sicher sein, nicht an Einsätzen mit menschenrechtswidrigen
Zielen beteiligt zu sein?
- Wurden rechtswidrige
Praktiken beobachtet?
- Wenn ja, welche und an
welchen Grenzen?
- Wenn ja, welche
Beschwerdemechanismen gibt es?
- Wenn ja, wie gingen die
österreichischen Beamt:innen dagegen vor?
- Wenn ja, wurde die
Dienstaufsicht informiert?
G. Frontex:
- Der Bericht des
europäischen Antibetrugsamts OLAF bringt schwerwiegenden
Rechtsbrüche durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex ans Licht
(siehe: https://www.spiegel.de/ausland/frontex-ermittlungen-warum-der-spiegel-den-vertraulichen-olaf-untersuchungsbericht-veroeffentlicht-a-57535885-5d3b-4f24-b694-dd77f725d50e). In welchen Diskussions- und Entscheidungsgremien (wie z.B.
Verwaltungsrat) von Frontex ist Österreich vertreten?
- Inwiefern und durch
welche Personen wann seit 2012?
- Mit welchem Auftrag
jeweils?
- Setzten sich
Vertreter:innen Ihres Ressorts in diesen Gremien für ein
menschenrechtskonformes Verhalten ein?
- Wenn ja, in welchem
Gremium wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Setzten sich
Vertreter:innen Ihres Ressorts in diesen Gremien dafür ein, dass
die anhaltenden Menschenrechtsverletzungsvorwürfe aufgeklärt
werden?
- Wenn ja, in welchem
Gremium wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Schritte hat
Österreich wann unternommen bzw. welche Maßnahmen sind
künftig vorgesehen, um effektive Monitoring-Mechanismen an den
EU-Außengrenzen zu etablieren, so wie sie im neuen EU Asyl-und Migrationspakt
vorgesehen sind?
- Sollten keine Schritte
gesetzt worden sein: warum nicht?
- Setzten sich
Vertreter:innen Ihres Ressorts in diesen Gremien für eine
verstärke Kontrolle durch den/die
Frontex-Menschenrechtsbeauftragte:n ein?
- Wenn ja, in welchem
Gremium wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein: Setzten sich
Vertreter:innen Ihres Ressorts explizit gegen eine verstärke
Kontrolle durch den/die Frontex-Menschenrechtsbeauftragte:n ein?
- Sollte sich Ihr Ressort
nicht für eine verstärke Kontrolle durch den/die
Frontex-Menschenrechtsbeauftragte:n eingesetzt haben: Wird sich Ihr
Ressort angesichts des OLAF-Berichts künftig für verstärkte
Kontrollbefugnisse der/des Menschenrechtsbeauftragten einsetzen?
- Haben Vertreter:innen
Österreichs sich auf EU-Ebene für eine Veröffentlichung des
OLAF-Berichts eingesetzt?
- Wenn ja, wann und in
welchen Gremien?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im OLAF-Bericht kommt
auch Österreich vor: Am 12. Juli 2018 fand in Innsbruck unter
österreichischem EU-Ratsvorsitz ein informelles Treffen statt,
welches hauptsächlich Grenzschutz zum Thema hatte - vor dem Treffen
wurde seitens des Vorsitzes ein Dokument in deutscher Sprache an eine
hochrangige Person bei Frontex zur Ergänzung übergeben - mit
einer "carte blanche", also der Möglichkeit, Änderungen
vorzunehmen. Letztere äußert in einer Nachricht die Intension,
das Dokument mit der Abschaffung der EU-Verordnung 656/2014 (Regelungen
für die Überwachung der Seeaußengrenzen) zu ergänzen
sowie die Arbeit des Frontex-Menschenrechtsbeauftragten zu unterminieren,
insb. seinen Zugang zu Informationen (siehe: https://fragdenstaat.de/dokumente/233972-olaf-final-report-on-frontex/). Haben Sie sich informiert, worum es in diesem Dokument konkret
ging?
- Wenn ja, wann und mit
welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde dieses Dokument
vom Innenministerium an eine:n Frontex-Angestellte:n übermittelt?
- Wenn ja, wann, mit
welchem Auftrag bzw. mit welcher Bitte?
- Hat die hochrangige
Person bei Frontex tatsächliche Änderungsvorschläge im
Dokument gemacht?
- Wenn ja, wessen Inhalts
und wurden diese Änderungsvorschläge in das Dokument
übernommen?
- Ist eine derartige
"carte blanche" eine gängige Praxis der
Ratspräsidentschaft oder eine österreichische Praxis?
- Wann waren
Vertreter:innen Ihres Ressorts mit Frontex-Vertreter:innen in Kontakt?
- Aus welchem Grund
jeweils wann?
- War eine Stärkung
der Position des/der Menschenrechtsbeauftragten Thema?
i. Welche Position nahmen die Vertreter:innen Ihres
Ressorts ein?