13073/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Österreichische Beamten:innen an ausländischen Grenzen: Zeug:innen von Menschenrechtsverletzungen?

 

Das Bundesministerium für Inneres führt seit Frühling 2022 vermehrt „Schwerpunktaktionen“ durch, wobei etliche Kontrollen in Grenzgebieten stattfinden. Bei derartigen Einsätzen können österreichische Exekutivbeamt:innen teils an österreichischen Grenzen, teils in anderen Staaten zum Einsatz kommen. In Hinblick auf die hohen Kosten solcher Einsätze und der Tatsache, dass diese die ohnehin knappen Ressourcen der Polizei im Inland schmälern, stellt sich kritisch die Frage nach dem Mehrwert der Beteiligungen österreichischer Exekutivbeamt:innen an derartigen Schwerpunktaktionen für die Sicherheit in Europa und Österreich.

Doch damit nicht genug: Der Status Quo ist geprägt von Chaos und Leid: Menschen auf der Flucht geraten entlang der Balkanroute von einem unsicheren Land ins andere, wo weder humane Lebensbedingungen herrschen noch die Möglichkeit auf ein faires Asylverfahren existiert. Das Bundesministerium für Inneres unterstützt durch Schwerpunktaktionen an diesen außerösterreichischen Grenzen daher die Zurückweisung an der Grenze aus bzw. weg von Ländern, in denen es de facto keinen Zugang zu einem fairen Asylverfahren und keine humanen Lebensbedingungen für die Betroffenen gibt.

Der Umgang mit Geflüchteten in Serbien sorgt schon lange für Aufsehen und weist in vielerlei Hinsicht schwere Mängel auf, insbesondere aufgrund von Push-backs an der nordmazedonischen Grenze und einem schlechten Zugang zum Asylsystem.1 Im serbischen Grenzgebiet zu Ungarn in der Nähe von Subotica wurden laut Medienberichten am 14. Juli 2022 im Laufe eines Polizeieinsatzes 40 Personen festgenommen. Die Bilder, die vom serbischen Innenministerium veröffentlicht wurden, lösten scharfe Kritik aus. Hunderte Männer mussten auf Befehl die Arme über den Kopf halten, gebeugt gehen und schlussendlich vor dem serbischen Innenminister Aleksandar Vulin, der den Einsatz in einer schwarzen Uniform begleitete, knien. Währenddessen gab letzterer ein Interview und äußerte: „Serbien ist kein Parkplatz für Abschaum aus Asien“.2

Im Juni 2022 traf Innenminister Gerhard Karner seinen serbischen Amtskollegen Aleksandar Vulin. Während dieses Treffens wurde vonseiten des BMI die Intention einer engeren Kooperation "im Vorgehen gegen Schlepperei und illegale Migration" bekannt gegeben.3 Auch nach dem Polizeieinsatz des 14. Juli wurde diese Absicht nochmals bekräftigt. Dazu reisten der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, und der Leiter der Schleppereibekämpfung des Bundeskriminalamtes, Gerald Tatzgern, gleich am 18. Juli zu einem Austausch mit der ungarischen Polizei an die serbische Grenze. Trotz der offenkundigen Negierung jeglicher Menschenwürde durch die den serbischen Innenminister Aleksandar Vulin und der lange schon andauernden Kritik an Serbiens Umgang mit Geflüchteten und Migrant:innen hält das BMI bis dato an der Kooperation fest.

Ungarn wurde bereits mehrmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für den Umgang mit Flüchtlingen verurteilt, zuletzt stellte Ende 2020 auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die ungarische Praxis von Push-Backs EU-rechtswidrig ist. Das ungarische Asylrecht verstoße gegen EU-Recht (Rechtssache C‑821/19) und die ungarische Regierung erschwere die Beantragung von Asyl auf unzulässige Weise und sei für illegale Push-Backs verantwortlich. Sogar Frontex hat seine Einsätze in Ungarn aufgrund eines erhöhten Risikos von Menschenrechtsverletzungen eingestellt. Aktuell wirbt die ungarische Polizei sogenannte "Grenzjäger" an, deren Hauptaufgabe die "Unterbrechung des rechtswidrigen Überschreitens der Staatsgrenze" ist.4

Österreichische Beamt:innen versehen daher Dienst mit Polizeieinheiten für die Umsetzung menschen- und europarechtswidriger Politik: Asylanträge von Aufgegriffenen werden in der Praxis weder an der Grenze von Mazedonien nach Serbien angenommen5, noch an der Grenze von Serbien nach Ungarn stellen6 bzw. tun sie dies nicht, weil sie in Kenntnis von der obig ausgeführten Tatsache sind, dass sie ein unfaires Asylverfahren erwartet.

Als wäre das nicht genug: Zurückgewiesene Personen berichten von Misshandlungen durch Polizist:innen und Bürgerwehre und unmenschlicher Behandlung im Laufe der Zurückweisung an der Grenze bzw. in den Grenzgebieten in Serbien. Zusätzlich wurden bis Mitte 2020 Flüchtlinge in gefängnisähnlichen "Transitzonen" festgehalten, wo diese zum Teil nicht einmal Nahrung bekamen, was vom EGMR ebenfalls verurteilt worden ist. Die Gewalt an der ungarisch-serbischen Grenze wird durch Ärzte ohne Grenzen, welche seit 2014 in Serbien arbeitet und medizinische Hilfe für Geflüchtete und Migrant:innen auf der Balkanroute leistet, immer wieder dokumentiert.7

Seit 2020 schickt das BMI Polizist:innen nach Serbien und Ungarn. An der ungarisch-serbischen Grenze werden sie in Zusammenarbeit mit ungarischen Exekutivbeamt:innen eingesetzt - die ungarische Grenzschutzpolizei wird wiederum von tschechischen und türkischen Kollege:innen unterstützt. Österreich hat nach aktuellem Stand 70 Polizisten an diese Grenze entsandt, Drohnen werden ebenfalls eingesetzt.8 Damit hilft das BMI Ländern sowohl bei der Umsetzung ihrer völlig unsolidarischen Handlung, sich in keinster Hinsicht an der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen zu beteiligen, als auch bei der Prolongierung des Leides und der Perspektivenlosigkeit der Betroffenen.

Die Zusammenarbeit soll sogar intensiviert werden: Am 3. Oktober traf Bundeskanzler Nehammer gemeinsam mit Orban den serbischen Präsidenten Vucic. Anlass dazu war ein sogenannter "Migrationsgipfel", welcher nun auf Ministerebene fortgeführt wird: Österreich plant Unterstützungsmaßnahmen für Serbien bei Rückführungen, nicht nur mit Know-How, sondern auch mit finanziellen und technischen Mitteln. Auch an der serbisch-nordmazedonisch Grenze sollen gegenwärtig 10 österreichische Exekutivbeamt:innen im Einsatz sein.

 

1 Länderbericht Serbien 2021, AIDA: https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2022/05/AIDA-SR_2021update.pdf

2 "Serbischer Innenminister: Serbien ist kein Parkplatz für Abschaum aus Asien", Kurier: https://kurier.at/mehr-platz/serbischer-innenminister-serbien-ist-kein-parkplatz-fuer-abschaum-aus-asien/402077656

3 "Karner trifft serbischen Amtskollegen Aleksandar Vulin", Bundesministerium für Inneres: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=45674730622F794274436F3D

4 Siehe den Jahresbericht des Frontex Consultative Forums: Ninth Annual Report - Frontex Consultative Forum on Fundamental Rights - 2021 (europa.eu) und die Website der ungarischen Polizei: https://www.police.hu/szerzodeses-hatarvadasz-kepzes

5 Im Jahr 2021 gab es etwa 158 einen Antrag auf internationalen Schutz. Von 65 materiellen Entscheidungen bis Ende November erhielten nur sechs Personen den Flüchtlingsstatus und sechs den subsidiären Schutz. Mitte Dezember meldete das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR 210 Push-backs aus Serbien nach Nordmazedonien (wahrscheinlich eine Unterschätzung) und 27.892 kollektive Zurückweisungen aus EU-Ländern (Ungarn, Kroatien und Rumänien) und BiH nach Serbien. Siehe Länderbericht Serbien 2021, Amnesty International: https://www.amnesty.org/en/location/europe-and-central-asia/serbia/report-serbia/

6 "EuGH: Ungarns Asylgesetz verstößt gegen EU-Recht", MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/ungarn-asyl-eugh-migranten-fluechtlinge-urteil-100.html

7 "Alarmierendes Ausmaß: Gewalt an der ungarisch-serbischen Grenze", Ärzte ohne Grenzen: https://www.aerzte-ohne-grenzen.at/artikel/alarmierendes-ausmass-gewalt-ungarisch-serbischer-grenze

8 "Österreich und Ungarn unterstützen Grenzschutz Serbiens", Kurier: https://kurier.at/politik/inland/oesterreich-und-ungarn-unterstuetzen-grenzschutz-serbiens/402172170 sowie parlamentarische Anfrage der NEOS, 8517/J: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J:08517/index.shtml

9 "Grausames Grenzspiel", Wiener Zeitung: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/europa/2163464-Grausames-Grenzspiel.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

A. Einsätze an der ungarisch-serbischen Grenze:

  1. Wie viele Polizeibeamt:innen welcher Einheiten und welcher LPD wurden im Rahmen welcher Einsätze jeweils wann an die ungarisch-serbische Grenze entsandt?
    1. Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen wurden die Polizeibeamt:innen entsandt?
    2. Sind österreichische Beamt:innen identifizierbar? 
    3. Mit welchen Personalressourcen und Kosten waren diese Einsätze insgesamt verbunden (Bitte um Aufstellung pro Monat)?

                                          i.    Wie läuft der Prozess der Auswahl der Polizist:innen ab?

1.    Melden sich Polizist:innen freiwillig oder werden diese verpflichtet? Bitte um Angabe der Anzahl an verpflichteten bzw. freiwillig gemeldeten Polizist:innen und LPD.

2.    Wurde die Gewerkschaft eingebunden bzw. welche Rückmeldungen gibt es von der Gewerkschaft jeweils wann?

                                        ii.    Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie viel Mehrkosten fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro Einsatz an?

  1. Welchen Leistungsinhalt vonseiten Österreichs in welcher Form und in welchem Format hat hat sich welche Stelle Ihres Ressorts hinsichtlich der Einsätze an der ungarisch-serbischen Grenze jeweils mit wem vereinbart (Auflistung bitte je nach Vereinbarung und deren Titel)?
    1. Worin bestanden und bestehen die Handlungen österreichischer Beamten:innen bei diesen Einsätzen konkret jeweils in welchem Zeitraum?
    2. Wenn es zu Abweichungen vom ursprünglich Vereinbarten kam: warum?
    3. Wurde schriftlich festgehalten, welche Tätigkeiten die Polizist:innen im Einsatzgebiet ausüben bzw. nicht ausüben dürfen?

                                          i.    Handelt es sich dabei um interne Anweisungen bzw. welchen rechtlichen Charakter haben diese Vereinbarungen?

    1. Welche Handlungen dürfen österreichische Beamten:innen auf Basis welcher Rechtsgrundlage(n) setzen?
  1. Gab bzw. gibt es Weisungen an Exekutivbeamt:innen, welche im Einsatz an der ungarisch-serbischen Grenze sind?
    1.  

                                          i.    Wenn ja, wann und jeweils mit welchem Inhalt?

  1. Wie viele Personen wurden insgesamt während welcher Einsätze jeweils wann an der ungarisch-serbischen Grenze angehalten?
    1. Wie erfolgt(e) die Dokumentation zu diesen Anhaltungen?
    2. Wurden die Aufgriffe durch die österreichischen Beamt:innen statistisch erfasst und sind diese Teil der ca. 120.000 Aufgriffe in Ungarn seit Jahresbeginn?
  1. Gibt es rein österreichische Patrouillen?
    1. Wenn nein, mit welchen Exekutivkräften welcher Länder erfolgen die Patrouillen?
    2. Gibt es Patrouillen unter österreichischer Leitung?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht und wer leitet?

    1. Wie erfolgt die Dokumentation der Handlungen der österreichischen Polizist:innen?
    2. Gibt es hier eine eigene Dokumentation oder eine Dokumentation im Rahmen des jeweiligen Aktes?
  1. Wurden durch österreichische Beamt:innen an der ungarisch-serbischen Grenze Zwangsmaßnahmen gesetzt?
    1. Wenn ja, wann, welche, in wie vielen Fällen und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
    2. Wenn ja, bei wie vielen davon wurden Zwangsmaßnahmen durchgeführt?
    3. Wie und auf welcher Sprache erfolgt die Dokumentation?
  1. Kamen an der ungarisch-serbischen Grenze Schusswaffen zum Einsatz?
    1. Wenn ja, wie oft durch österreichische Beamt:innen?

                                          i.    Wie viele davon handelten aus Notwehr (bitte um Schilderung der konkreten Gefährdung der Beamt:innen)?

                                        ii.    Wenn nicht aus Notwehr gehandelt wurde, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Maßnahme?

  1. Wurden Personen und Fahrzeuge jeweils selbstständig durch österreichische Beamt:innen an der ungarisch-serbischen Grenze verfolgt?
    1. Wenn ja, wann, wie viele und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
  1. Hat das BMI Kenntnis darüber, wie viele Personen insgesamt während Einsätzen an der ungarisch-serbischen Grenze unter Beteiligung österreichischer Beamt:innen jeweils wann festgenommen wurden?
    1. Hat das BMI Kenntnis darüber, wie mit den festgenommenen Personen verfahren wurde? Wenn ja, bitte um detaillierte Schilderung der unterschiedlichen Verfahrensschritte.
    2. Hat das BMI Kenntnis darüber, ob Betroffenen Rechtsschutzinstrumente offen stehen und eingebracht wurden?

                                          i.    Werden die Betroffenen von österreichischen Beamt:innen über ihre Rechte aufgeklärt?

1.    Wenn nein: Wer klärt die Betroffenen auf?

    1. Hat das BMI Kenntnis darüber, ob Betroffenen, die um Asyl ansuchen, ein Zugang zum Asylverfahren gewährt wird?

                                          i.    Wie wurde mit Personen verfahren, die im Rahmen des Kontaktes mit österreichischen Beamt:innen an der ungarisch-serbischen Grenze um Asyl ansuchten?

1.    In wie vielen Fällen suchten Personen in Gegenwart österreichischer Beamt:innen um Asyl an?

2.    Wurden die Ansuchen auf Asyl den Beamten:innen der betroffenen Länder jeweils mitgeteilt bzw. weitergegeben?

3.    Gibt es dazu Dienstanweisungen?

a.    Mit welchem Inhalt seit wann?

  1. Hat das BMI Kenntnis darüber, ob Personen bereits durch die jeweiligen ausländischen Behörden in Folge einer Anhaltung durch österreichische Beamt:innen an der ungarisch-serbischen Grenze abgeschoben bzw. in Transitzonen/Lager oder Nachbarländer gebracht wurden?
    1. Wenn ja, wann in wie vielen Fällen durch welche Behörden?
    2. Wenn ja, Menschen welcher Nationalität jeweils wann wohin? Bitte um Auflistung nach Destination.
    3. Wenn ja, wurde vor der Abschiebung ein Verfahren durchgeführt? Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
  1. Zu den Fragen 9-10: Wenn nicht, auf welche Informationen und Daten hat das BMI hinsichtlich der Einsätze an der ungarisch-serbischen Grenze Zugang bzw. welche Informationen werden dem BMI vonseiten der ungarischen Behörden übermittelt?
  2. Zu den Fragen 9-10: Im Falle einer einzigen negativen Antwort auf die Grundfrage: wie kann das BMI dann sicher sein, nicht an Einsätzen mit menschenrechtswidrigen Zielen beteiligt zu sein?
  3. Wurden an der ungarisch-serbischen Grenze rechtswidrige Praktiken beobachtet?
    1. Wenn ja, wann, welche und wie gingen die österreichischen Beamt:innen dagegen vor?
    2. Wenn ja, wann, welche und wie erfolgte die Berichterstattung innerhalb des BMI durch wen an wen?

                                          i.    Welche Maßnahmen wurden in der Folge von wem wann gesetzt?

    1. Wenn ja, welche Beschwerdemechanismen gibt es?
    2. Wenn ja, wurde die Dienstaufsicht informiert?

B. Kooperation des Innenministeriums mit Ungarn:

  1. Warum wurde beschlossen mit Ungarn bilateral zu kooperieren, wenn selbst Frontex seine Einsätze in Ungarn aufgrund eines erhöhten Risikos von Menschenrechtsverletzungen eingestellt hat? 
  2. Ist die Einhaltung von internationalen menschenrechtlichen Standards für das BMI eine Voraussetzung für die verstärkte Kooperation mit Ungarn?
    1. Werden diese in Gesprächen zur Intensivierung der Kooperation thematisiert?
  1. Inwiefern setzen Sie, Herr Innenminister, sich dafür ein, dass es durch ungarische Beamt:innen bzw. Behörden zu keinen Menschenrechtsverletzungen kommt?
  2. Inwiefern kann sichergestellt werden, dass es im Rahmen der Kooperation bzw. der gemeinsamen Einsätze nicht zur Beteiligung Österreichs bzw. zur Beteiligung österreichischer Beamt:innen an Verstößen gegen absolutes Völkerrecht wie das Folterverbot oder andere Menschenrechtsverletzungen kommt?
  3. Ist Ihnen bewusst, dass die ungarische Gesetzgebung hinsichtlich des Zugangs zum Asylverfahren europarechtswidrig ist?
    1. Wieso schickt Ihr Ministerium Exekutivbeamt:innen an die ungarische Grenze, obwohl menschenrechtliche Standards dort nicht eingehalten werden?
    2. Ist Ihnen bekannt, wie viele Asylanträge bislang in Ungarn seit Jahresbeginn gestellt wurden?`

                                          i.    Wenn ja, wie viele? War die Anzahl der Asylanträge Thema bei Ihren Gesprächen mit den ungarischen Amtsträger:innen?

  1. Welche Auswirkung haben bzw. hätten Menschenrechtsverletzungen auf die Kooperation zwischen dem BMI und Ungarn?
  2. Seit September 2022 gibt es Aussagen seitens der Zivilgesellschaft, laut welcher österreichische Beamt:innen an illegalen Zurückweisungen und Menschenrechtsverletzungen an der ungarisch-serbischen Grenze beteiligt wären (siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221003_OTS0099/skandal-oesterreichische-polizisten-schlugen-uns-mit-tritten-nach-serbien-zurueck-video-bild). Hat das BMI Kenntnis über diese Vorwürfe?
    1. Wenn ja, wir reagierte das BMI?
    2. Welche Möglichkeit der Aufklärung der Vorwürfe hat die österreichische Polizei vor Ort? Wurden hier weitere Schritte in die Wege geleitet und wenn ja, welche?
  1. Während des "Migrationsgipfel" des 3. Oktober 2022 verkündete Karl Nehammer, dass im Falle von Vorwürfen gegen polizeiliche Arbeit stets ermittelt wird. Gab es in Ihrem Ressort interne Ermittlungen?
    1. Wenn ja, inwiefern und mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Medien waren während des Migrationsgipfel am 3. Oktober und des nachfolgenden Ministertreffens am 6. Oktober präsent und dürften die Vertreter Ungarns, Serbiens und Österreichs befragen sowie über die jeweiligen Treffen Bericht erstatten?
    1. Waren Sie über die Auswahl der Medienvertreter:innen informiert (zumindest der österreichischen)?

C. Einsätze an der serbisch-nordmazedonischen Grenze:

  1. Wie viele Polizeibeamt:innen welcher Einheiten und welcher LPD wurden im Rahmen welcher Einsätze jeweils wann an die serbisch-nordmazedonische Grenze entsandt?
    1. Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen wurden die Polizeibeamt:innen entsandt?
    2. Sind österreichische Beamt:innen identifizierbar? 
    3. Mit welche Personalressourcen und Kosten waren diese Einsätze insgesamt verbunden (Bitte um Aufstellung pro Monat)?

                                          i.    Wie läuft der Prozess der Auswahl der Polizist:innen ab?

1.    Melden sich Polizist:innen freiwillig oder werden diese verpflichtet? Bitte um Angabe der Anzahl an verpflichteten bzw. freiwillig gemeldeten Polizist:innen und LPD.

2.    Wurde die Gewerkschaft eingebunden bzw. welche Rückmeldungen gibt es von der Gewerkschaft?

                                        ii.    Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie viel Mehrkosten fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro Einsatz an?

  1. Worauf hat sich welche Stelle Ihres Ressorts hinsichtlich der Einsätze an der serbisch-nordmazedonischen Grenze jeweils mit wem geeinigt?
    1. Worin bestehen die Handlungen österreichischer Beamten:innen bei diesen Einsätzen konkret?
    2. Wurde schriftlich festgehalten, welche Tätigkeiten die Polizist:innen im Einsatzgebiet ausüben bzw. nicht ausüben durften?

                                          i.    Handelt es sich dabei um interne Anweisungen bzw. welchen rechtlichen Charakter haben diese Vereinbarungen?

    1. Welche Handlungen dürfen österreichische Beamten:innen auf Basis welcher Rechtsgrundlage(n) setzen?
  1. Gibt es Weisungen an Exekutivbeamt:innen, welche im Einsatz an der serbisch-nordmazedonischen Grenze sind?
    1. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
  1. Wie viele Personen wurden insgesamt während welchen Einsätzen jeweils wann an der serbisch-nordmazedonischen Grenze angehalten?
    1. Wie erfolgt die Dokumentation zu diesen Anhaltungen?
  1. Gibt es rein österreichische Patrouillen?
    1. Wenn nein, mit welchen Exekutivkräften welcher Länder erfolgen die Patrouillen?
    2. Gibt es Patrouillen unter österreichischer Leitung? Wenn nein, warum nicht und wer leitet?
    3. Wie erfolgt die Dokumentation der Handlungen der österreichischen Polizist:innen? Gibt es hier eine eigene Dokumentation oder eine Dokumentation im Rahmen des jeweiligen Aktes?
  1. Wurden durch österreichische Beamt:innen an der serbisch-nordmazedonischen Grenze Zwangsmaßnahmen gesetzt?
    1. Wenn ja, welche, in wie vielen Fällen und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
    2. Wenn ja, bei wie vielen davon wurden Zwangsmaßnahmen durchgeführt?
    3. Wie und auf welcher Sprache erfolgt die Dokumentation?
  1. Kamen an der serbisch-nordmazedonischen Grenze Schusswaffen zum Einsatz?
    1. Wenn ja, wie oft durch österreichische Beamt:innen?

                                          i.    Wie viele davon handelten aus Notwehr (bitte um Schilderung der konkreten Gefährdung der Beamt:innen)?

                                        ii.    Wenn nicht aus Notwehr gehandelt wurde, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Maßnahme?

  1. Wurden Personen und Fahrzeuge jeweils selbstständig durch österreichische Beamt:innen an der serbisch-nordmazedonischen Grenze verfolgt?
    1. Wenn ja, wie viele und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
  1. Hat das BMI Kenntnis darüber, wie viele Personen insgesamt während Einsätzen an der serbisch-nordmazedonischen Grenze unter Beteiligung österreichischer Beamt:innen jeweils wann festgenommen wurden?
    1. Hat das BMI Kenntnis darüber, wie mit den festgenommenen Personen verfahren wurde? Wenn ja, bitte um detaillierte Schilderung der unterschiedlichen Verfahrensschritte.
    2. Hat das BMI Kenntnis darüber, ob Betroffenen Rechtsschutzinstrumente offen stehen und eingebracht wurden?

                                          i.    Werden die Betroffenen von österreichischen Beamt:innen über ihre Rechte aufgeklärt und wenn nein: Wer klärt die Betroffenen auf?

    1. Hat das BMI Kenntnis darüber, ob Betroffenen, die um Asyl ansuchen, ein Zugang zum Asylverfahren gewährt wird

                                          i.    Wie wurde mit Personen verfahren, die im Rahmen des Kontaktes mit österreichischen Beamt:innen an der serbisch-nordmazedonischen Grenze um Asyl ansuchten?

1.    In wie vielen Fällen suchten Personen in Gegenwart österreichischer Beamt:innen um Asyl an?

2.    Wurden die Ansuchen auf Asyl den Beamten:innen der betroffenen Länder jeweils mitgeteilt bzw. weitergegeben? Gibt es dazu Dienstanweisungen?

  1. Hat das BMI Kenntnis darüber, ob Personen bereits durch die jeweiligen ausländischen Behörden in Folge einer Anhaltung durch österreichische Beamt:innen an der serbisch-nordmazedonischen Grenze abgeschoben bzw. in Transitzonen/Lager oder Nachbarländer gebracht wurden?
    1. Wenn ja, in wie vielen Fällen durch welche Behörden?
    2. Wenn ja, Menschen welcher Nationalität jeweils wann wohin? Bitte um Auflistung nach Destination.
    3. Wenn ja, wurde vor der Abschiebung ein Verfahren durchgeführt? Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
  1. Zu den Fragen 9-10: Wenn nicht, auf welche Informationen und Daten hat das BMI hinsichtlich der Einsätze an der serbisch-nordmazedonischen Grenze Zugang bzw. welche Informationen werden dem BMI vonseiten der serbischen Behörden übermittelt?
  2. Zu den Fragen 9-10: Im Falle einer einzigen negativen Antwort auf die Grundfrage: wie kann das BMI dann sicher sein, nicht an Einsätzen mit menschenrechtswidrigen Zielen beteiligt zu sein?
  3. Wurden an der serbisch-nordmazedonischen Grenze rechtswidrige Praktiken beobachtet?
    1. Wenn ja, welche und wie gingen die österreichischen Beamt:innen dagegen vor?
    2. Wenn ja, welche Beschwerdemechanismen gibt es?
    3. Wenn ja, wurde die Dienstaufsicht informiert?

D. Kooperation des Innenministeriums mit Serbien:

  1. Inwieweit wurde die Kooperation mit Serbien seit Ihrem Treffen im Juni 2022 mit dem serbischen Innenminister, Aleksandar Vulin, intensiviert?
  2. Wie viele Drohnen des EKO Cobra wurden von Österreich an Serbien geliefert bzw. sind in Serbien in Verwendung?
  3. Während des Einsatzes des 14.7. äußerte der serbischen Innenminister: „Serbien ist kein Parkplatz für Abschaum aus Asien“, siehe: https://kurier.at/mehr-platz/serbischer-innenminister-serbien-ist-kein-parkplatz-fuer-abschaum-aus-asien/402077656). Hat das BMI Kenntnis über die rassistischen Aussagen des serbischen Innenministers?
    1. Planen Sie, Herr Innenminister, in Kenntnis der Haltung Ihres serbischen Amtskollegen Aleksandar Vulin, nach wie vor eine verstärkte Kooperation mit Serbien?
  1. Inwiefern wird Österreich Serbien bei Rückführungen unterstützen?
    1. Mit welchem Know-How wird Österreich Serbien bei Rückführungen unterstützen?
    2. Mit welcher technischen Unterstützung wird Österreich Serbien bei Rückführungen unterstützen?
    3. Mit finanzieller Unterstützung in welcher Höhe?
  1. Sind künftig weitere Maßnahmen zur Intensivierung der Kooperation mit Serbien geplant?
    1. Wenn ja, welche und wann?
  1. Sind künftig Polizeieinsätze unter Beteiligung Österreichs in Serbien oder an serbischen Grenzen bzw. Grenzen zu Serbien geplant?
    1. Wenn ja, welche und wann?
  1. Ist die Einhaltung von internationalen menschenrechtlichen Standards für das BMI eine Voraussetzung für die verstärkte Kooperation mit Serbien?
    1. Werden diese in Gesprächen zur Intensivierung der Kooperation thematisiert?
  1. Inwiefern setzen Sie, Herr Innenminister, sich dafür ein, dass es durch serbische Beamt:innen bzw. Behörden zu keinen Menschenrechtsverletzungen kommt?
  2. Inwiefern kann sichergestellt werden, dass es im Rahmen der Kooperation bzw. der gemeinsamen Einsätze nicht zur Beteiligung Österreichs bzw. zur Beteiligung österreichischer Beamt:innen an Verstößen gegen absolutes Völkerrecht wie das Folterverbot oder andere Menschenrechtsverletzungen kommt?
  3. Welche Auswirkung haben bzw. hätten Menschenrechtsverletzungen auf die Kooperation zwischen dem BMI und Serbien?

E. Festnahmen in Subotica am 14. Juli:

  1. Welche Informationen liegen dem Bundesministerium für Inneres zu diesem Einsatz am 14. Juli in Subotica vor?
  2. In dem Krone-Artikel des 17. Juli 2022 wird das BMI als Quelle für das Foto der während des Einsatzes des 14. Juli beschlagnahmten Waffen zitiert (siehe: https://www.krone.at/2762120). Wie kommt das BMI an das Foto der beschlagnahmten Waffen bzw. von wem wurde es übermittelt?
    1. Handelt es sich auf dem Foto des BMI um Waffen, die bei diesem Einsatz beschlagnahmt wurden?
    2. Handelt es sich um Waffen, die von österreichischen Beamt:innen beschlagnahmt wurden?

                                          i.    Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

    1. Wann, wo und von wem wurde dieses Foto aufgenommen?
    2. Welcher Stelle Ihres Ressorts hat dieses Foto wann und mit welchen Angaben der Kronen Zeitung übermittelt?
  1. In dem Krone-Artikel des 17. Juli 2022 wird angegeben, dass die Betroffenen "auf dem Weg nach Österreich festgenommen" wurden. Stammt diese Information vom BMI?
    1. Wenn ja, wie konnte davon ausgegangen werden, dass diese Personen auf dem Weg nach Österreich waren?
  1. Infolge der "Polizeiaktion" des 14.7. wurde bekannt, dass der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, und der Leiter des Büros gegen Schlepperei und Menschenhandel im Bundeskriminalamt, Gerald Tatzgern, an die ungarisch-serbische Grenze reisen, um sich dort mit der ungarischen Polizei auszutauschen. Gespräche welchen Inhalts wurden mit welchen konkreten Akteur:innen geführt?
    1. Mit welchem Ergebnis?

F. Einsätze an anderen außenösterreichischen Grenzen:

  1. An welchen anderen außenösterreichischen Grenzen wurden Polizeibeamt:innen welcher Einheiten und welcher LPD jeweils wann entsandt?
    1. Wie viele Beamt:innen wurden an welche Grenze und auf Basis welcher Rechtsgrundlagen entsandt?
    2. Sind österreichische Beamt:innen identifizierbar? 
    3. Mit welche Personalressourcen und Kosten waren diese Einsätze insgesamt verbunden (Bitte um Aufstellung pro Monat)?

                                          i.    Wie läuft der Prozess der Auswahl der Polizist:innen ab?

1.    Melden sich Polizist:innen freiwillig oder werden diese verpflichtet? Bitte um Angabe der Anzahl an verpflichteten bzw. freiwillig gemeldeten Polizist:innen und LPD.

2.    Wurde die Gewerkschaft eingebunden bzw. welche Rückmeldungen gibt es von der Gewerkschaft?

                                        ii.    Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie viel Mehrkosten fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro Einsatz an?

  1. Worauf hat sich welche Stelle Ihres Ressorts hinsichtlich der Einsätze jeweils mit wem geeinigt?
    1. Worin bestehen die Handlungen österreichischer Beamten:innen bei diesen Einsätzen konkret?
    2. Wurde schriftlich festgehalten, welche Tätigkeiten die Polizist:innen im Einsatzgebiet ausüben bzw. nicht ausüben durften?

                                          i.    Handelt es sich dabei um interne Anweisungen bzw. welchen rechtlichen Charakter haben diese Vereinbarungen?

    1. Welche Handlungen dürfen österreichische Beamten:innen auf Basis welcher Rechtsgrundlage(n) setzen?
  1. Gibt es Weisungen an Exekutivbeamt:innen, welche im Einsatz an anderen außerösterreichischen Grenze sind?
    1. Wenn ja, an welchen Grenzen und mit welchem Inhalt?
  1. Wie viele Personen wurden insgesamt während welchen Einsätzen jeweils wann an welcher anderen außerösterreichischen Grenze angehalten?
    1. Wie erfolgt die Dokumentation zu diesen Anhaltungen?
  1. Gibt es rein österreichische Patrouillen?
    1. Wenn nein, mit welchen Exekutivkräften welcher Länder erfolgen die Patrouillen?
    2. Gibt es Patrouillen unter österreichischer Leitung? Wenn nein, warum nicht und wer leitet?
    3. Wie erfolgt die Dokumentation der Handlungen der österreichischen Polizist:innen? Gibt es hier eine eigene Dokumentation oder eine Dokumentation im Rahmen des jeweiligen Aktes?
  1. Wurden durch österreichische Beamt:innen an anderen außerösterreichischen Grenze Zwangsmaßnahmen gesetzt?
    1. Wenn ja, welche, an welchen Grenzen, in wie vielen Fällen und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
    2. Wenn ja, bei wie vielen davon wurden Zwangsmaßnahmen durchgeführt?
    3. Wie und auf welcher Sprache erfolgt die Dokumentation?
  1. Kamen an anderen außerösterreichischen Grenzen Schusswaffen zum Einsatz?
    1. Wenn ja, an welchen Grenzen, wie oft durch österreichische Beamt:innen?

                                          i.    Wie viele davon handelten aus Notwehr (bitte um Schilderung der konkreten Gefährdung der Beamt:innen)?

                                        ii.    Wenn nicht aus Notwehr gehandelt wurde, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Maßnahme?

  1. Wurden Personen und Fahrzeuge jeweils selbstständig durch österreichische Beamt:innen verfolgt?
    1. Wenn ja, an welchen, wie viele an welcher Grenze und auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
  1. Hat das BMI Kenntnis darüber, wie viele Personen insgesamt während Einsätzen an welchen außerösterreichischen Grenzen unter Beteiligung österreichischer Beamt:innen jeweils wann festgenommen wurden?
    1. Hat das BMI Kenntnis darüber, wie mit den festgenommenen Personen verfahren wurde? Wenn ja, bitte um detaillierte Schilderung der unterschiedlichen Verfahrensschritte.
    2. Hat das BMI Kenntnis darüber, ob Betroffenen Rechtsschutzinstrumente offen stehen und eingebracht wurden?

                                          i.    Werden die Betroffenen von österreichischen Beamt:innen über ihre Rechte aufgeklärt und wenn nein: Wer klärt die Betroffenen auf?

    1. Hat das BMI Kenntnis darüber, ob Betroffenen, die um Asyl ansuchen, ein Zugang zum Asylverfahren gewährt wird

                                          i.    Wie wurde mit Personen verfahren, die im Rahmen des Kontaktes mit österreichischen Beamt:innen um Asyl ansuchten?

1.    In wie vielen Fällen und an welcher Grenze suchten Personen in Gegenwart österreichischer Beamt:innen um Asyl an?

2.    Wurden die Ansuchen auf Asyl den jeweiligen ausländischen Beamten:innen mitgeteilt bzw. weitergegeben? Gibt es dazu Dienstanweisungen?

  1. Hat das BMI Kenntnis darüber, ob Personen bereits durch die jeweiligen ausländischen Behörden in Folge einer Anhaltung durch österreichische Beamt:innen abgeschoben bzw. in Transitzonen/Lager oder Nachbarländer gebracht wurden?
    1. Wenn ja, in wie vielen Fällen durch welche Behörden?
    2. Wenn ja, Menschen welcher Nationalität jeweils wann wohin? Bitte um Auflistung nach Destination.
    3. Wenn ja, wurde vor der Abschiebung ein Verfahren durchgeführt? Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
  1. Zu den Fragen 9-10: Wenn nicht, auf welche Informationen und Daten hat das BMI hinsichtlich der Einsätze an welchen anderen außerösterreichischen Grenzen Zugang bzw. welche Informationen werden dem BMI vonseiten der jeweiligen ausländischen Behörden übermittelt?
  2. Zu den Fragen 9-10: Im Falle einer einzigen negativen Antwort auf die Grundfrage: wie kann das BMI dann sicher sein, nicht an Einsätzen mit menschenrechtswidrigen Zielen beteiligt zu sein?
  3. Wurden rechtswidrige Praktiken beobachtet?
    1. Wenn ja, welche und an welchen Grenzen?
    2. Wenn ja, welche Beschwerdemechanismen gibt es?
    3. Wenn ja, wie gingen die österreichischen Beamt:innen dagegen vor?
    4. Wenn ja, wurde die Dienstaufsicht informiert?

G. Frontex:

  1. Der Bericht des europäischen Antibetrugsamts OLAF bringt schwerwiegenden Rechtsbrüche durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex ans Licht (siehe: https://www.spiegel.de/ausland/frontex-ermittlungen-warum-der-spiegel-den-vertraulichen-olaf-untersuchungsbericht-veroeffentlicht-a-57535885-5d3b-4f24-b694-dd77f725d50e). In welchen Diskussions- und Entscheidungsgremien (wie z.B. Verwaltungsrat) von Frontex ist Österreich vertreten?
    1. Inwiefern und durch welche Personen wann seit 2012?
    2. Mit welchem Auftrag jeweils?
  1. Setzten sich Vertreter:innen Ihres Ressorts in diesen Gremien für ein menschenrechtskonformes Verhalten ein?
    1. Wenn ja, in welchem Gremium wann?  
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Setzten sich Vertreter:innen Ihres Ressorts in diesen Gremien dafür ein, dass die anhaltenden Menschenrechtsverletzungsvorwürfe aufgeklärt werden?
    1. Wenn ja, in welchem Gremium wann?  
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Schritte hat Österreich wann unternommen bzw. welche Maßnahmen sind künftig vorgesehen, um effektive Monitoring-Mechanismen an den EU-Außengrenzen zu etablieren, so wie sie im neuen EU Asyl-und Migrationspakt vorgesehen sind? 
    1. Sollten keine Schritte gesetzt worden sein: warum nicht? 
  1. Setzten sich Vertreter:innen Ihres Ressorts in diesen Gremien für eine verstärke Kontrolle durch den/die Frontex-Menschenrechtsbeauftragte:n ein?
    1. Wenn ja, in welchem Gremium wann?  
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Wenn nein: Setzten sich Vertreter:innen Ihres Ressorts explizit gegen eine verstärke Kontrolle durch den/die Frontex-Menschenrechtsbeauftragte:n ein?
  1. Sollte sich Ihr Ressort nicht für eine verstärke Kontrolle durch den/die Frontex-Menschenrechtsbeauftragte:n eingesetzt haben: Wird sich Ihr Ressort angesichts des OLAF-Berichts künftig für verstärkte Kontrollbefugnisse der/des Menschenrechtsbeauftragten einsetzen?
  2. Haben Vertreter:innen Österreichs sich auf EU-Ebene für eine Veröffentlichung des OLAF-Berichts eingesetzt?
    1. Wenn ja, wann und in welchen Gremien?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Im OLAF-Bericht kommt auch Österreich vor: Am 12. Juli 2018 fand in Innsbruck unter österreichischem EU-Ratsvorsitz ein informelles Treffen statt, welches hauptsächlich Grenzschutz zum Thema hatte - vor dem Treffen wurde seitens des Vorsitzes ein Dokument in deutscher Sprache an eine hochrangige Person bei Frontex zur Ergänzung übergeben - mit einer "carte blanche", also der Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Letztere äußert in einer Nachricht die Intension, das Dokument mit der Abschaffung der EU-Verordnung 656/2014 (Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen) zu ergänzen sowie die Arbeit des Frontex-Menschenrechtsbeauftragten zu unterminieren, insb. seinen Zugang zu Informationen (siehe: https://fragdenstaat.de/dokumente/233972-olaf-final-report-on-frontex/). Haben Sie sich informiert, worum es in diesem Dokument konkret ging?
    1. Wenn ja, wann und mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurde dieses Dokument vom Innenministerium an eine:n Frontex-Angestellte:n übermittelt?
    1. Wenn ja, wann, mit welchem Auftrag bzw. mit welcher Bitte?
  1. Hat die hochrangige Person bei Frontex tatsächliche Änderungsvorschläge im Dokument gemacht?
    1. Wenn ja, wessen Inhalts und wurden diese Änderungsvorschläge in das Dokument übernommen?
  1. Ist eine derartige "carte blanche" eine gängige Praxis der Ratspräsidentschaft oder eine österreichische Praxis? 
  2. Wann waren Vertreter:innen Ihres Ressorts mit Frontex-Vertreter:innen in Kontakt?
    1. Aus welchem Grund jeweils wann?
    2. War eine Stärkung der Position des/der Menschenrechtsbeauftragten Thema?

                                          i.    Welche Position nahmen die Vertreter:innen Ihres Ressorts ein?