13084/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie  

betreffend Unverständliche Auszahlung des Klimabonus an falsche Konten sowie an Verstorbene

 

 

Ende August 2022 wurde mit der Auszahlung des Klimabonus und des Anti-Teuerungsbonus von je 250 Euro, insgesamt also 500 Euro für Erwachsene und der Hälfte des Betrages für Kinder unter 18 Jahren, gestartet.

 

Auch wenn zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher, die Anspruch auf den Klimabonus haben, diesen bereits bekommen haben, warten viele noch immer auf seine Auszahlung, und das zum Teil bis Februar 2023. Gerade in Zeiten hoher Inflation und explodierender Preise für Energie- und Heizkosten ist diese langsame Auszahlung mehr als unverständlich.

 

Zudem erhalten nicht alle Menschen in Österreich den Klimabonus. All jene Neugeborenen, die heuer nach dem 2. Juli 2022 geboren wurden und werden, erhalten etwa keinen Klimabonus. Eine unverständliche Maßnahme, da gerade Familien unter den steigenden Kosten leiden und dringend finanzielle Unterstützung benötigen.

 

Sehr wohl anspruchsberechtigt sind hingegen Asylwerber, was sogar seitens der ÖVP Anfang September kritisiert wurde.

 

Ebenso erhalten auch bereits verstorbene Personen den Klimabonus und den Anti-Teuerungsbonus. Eine Rückzahlung dieser Boni ist nicht vorgehen.

 

Ein weiteres Problem ergibt sich durch die Auszahlung von Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus an „falsche“ Konten, einerseits an Konten, die es nicht mehr gibt oder auf die der Zahlungsempfänger keinen Zugriff mehr hat. Gleichzeitig gibt es auch eine nicht unerhebliche Anzahl von Fällen, wo sich (Ehe-)Paare getrennt haben, die Zahlung aufgrund eines bei FinanzOnline oder einer anderen Stelle noch nicht erfolgten Mitteilung das Geld auf das Konto des ehemaligen Partners bzw. der ehemaligen Partnerin gezahlt wird.

 

 

Da gerade die Auszahlung des Klimabonus und des Anti-Teuerungsbonus viele Fragen aufwirft und laut Anfragebeantwortung 11876/AB der Bundesminister für Finanzen keinerlei Zuständigkeit bzgl. Klimabonusgesetz samt Verordnungen hat, stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen sind in Österreich nach dem 3. Juli 2022 verstorben?

2.    An wie viele dieser Personen wurden bislang dennoch der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus ausbezahlt?

3.    Wem steht der an Verstorbene ausbezahlte Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus zu?

4.    Wird es hier Änderungen geben, damit künftig keine Zahlungen an Verstorbene mehr erfolgen?

5.    Wie viele Fälle sind Ihnen bislang bekannt, in denen der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus an Konten ausgezahlt wurden, auf die der (theoretische) Zahlungsempfänger keinen Zugriff (mehr) hat?

6.    Wie wird man in diesen Fällen vorgehen, damit das Geld tatsächlich beim vorgesehenen Empfänger ankommt?

7.    In wie vielen Fällen wurde der Klimabonus an Kinder unter 18 Jahren zwar an einen Elternteil, nicht aber an jenen Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, ausbezahlt?

8.    In welchen Fällen wurde der Klimabonus für ein Kind unter 18 Jahren nicht an jenen Elternteil ausbezahlt, der die Familienbeihilfe bezieht?

9.    Müssen fehlgeleitete Zahlungen von Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus zurückgezahlt werden?

a.    Wenn ja, wie wird dies in der Praxis abgewickelt?

10. Wann wird es die dringend notwendige Evaluierung beim Klimabonus geben, damit die gröbsten der bislang aufgetauchten Probleme beseitigt werden und das Geld rasch und bei allen tatsächlich ankommt?