13090/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Hermann Brückl, MA, Erwin Angerer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Klimabonus für Häftlinge

 

 

Auf der Website „klimabonus.gv.at“ werden Informationen betreffend des Klimabonus im Zusammenhang mit dessen Auszahlung geboten. Weiters wird angeführt, dass das Innenministerium die Anspruchsprüfung durchführe:[1]

 

Aktuelle Informationen zur Auszahlung

 

Der Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus wurden zwischen August und Oktober 2022 an den Großteil der in Österreich lebenden Menschen ausbezahlt. Im Februar 2023 wird es eine weitere Auszahlungswelle geben. Dabei handelt es sich nicht um den neuen Klimabonus für das Jahr 2023, sondern es bekommen dann auch jene Menschen den Klimabonus, die erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben oder gar erst geboren wurden. Denn auch sie erfüllen jetzt die Grundvoraussetzung für den Klimabonus: nämlich 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich. Bei nicht-österreichischen Staatsbürger:innen ist ein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus nötig (gem KliBG §2).

 

Sie sind kein:e österreichische:r Staatsbürger:in und haben den Klimabonus noch nicht, obwohl Sie die oben genannte Grundvoraussetzung erfüllen? Keine Sorge, auch Sie erhalten den Klimabonus. Bei einigen Gruppen von EU-Staatsbürger:innen bzw. Drittstaatsangehörigen kommt es derzeit noch zu Problemen bei der automatisierten Anspruchsprüfung durch das Innenministerium. Die Auszahlung erfolgt ab Februar 2023.

 

Aktuell laufen die Nachbearbeitungen von einzelnen Sonderfällen. Hat die Auszahlung oder Zustellung der Gutscheine nicht funktioniert, wird der Klimabonus in den kommenden Wochen übermittelt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Rolle nimmt das Bundesministerium für Inneres im Zusammenhang mit dem Klimabonus ein?

2.    Welche Aufgaben übernimmt das Bundesministerium für Inneres in diesem Zusammenhang?

3.    Wie funktioniert die automatische Anspruchsprüfung?

4.    Finden Anspruchsprüfungen für den Klimabonus durch das Bundesministerium für Inneres auch in nicht-automatischer Form statt?

a.    Wenn ja, wer prüft dabei was und wie wird entschieden?

5.    Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem BMK im Zusammenhang mit dem Klimabonus?

6.    Welche Korrespondenzen gibt es dazu?

7.    Welche Leistungen übernimmt das Bundesministerium für Inneres im Zusammenhang mit dem Klimabonus?

8.    Wurde seitens des BMK das Bundesministerium für Inneres mit der Anspruchsprüfung des Klimabonus betraut?

a.    Wenn ja, wurde seitens des BMK das Bundesministerium für Inneres angewiesen, dass nach bestimmten Kriterien geprüft werden soll, wer anspruchsberechtigt ist?

                                          i.    Wenn ja, welche Kriterien wurden in diesem Zusammenhang für die Prüfung vereinbart?

9.    Hat das BMK bei Ihnen Informationen eingeholt, nach welchen Kriterien geprüft und ausgezahlt werden kann bzw. welche Datensätze anspruchsberechtigter Personen hierzu verwendet werden können?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, welche Antwort hat das BMK erhalten?

10. Kann das Bundesministerium für Inneres ausweisen, welche der anspruchsberechtigten Personen eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen?

a.    Wenn ja, wie viele Personen sind das?

11. Wie viele Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben den Klimabonus bereits bekommen?

12. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus per Überweisung ausgezahlt bekommen?

13. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus als Gutschein erhalten?

14. Kann das Bundesministerium für Inneres ausweisen, welche der anspruchsberechtigten Personen über keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen?

a.    Wenn ja, wie viele Personen sind das?

15. Wie viele Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft haben den Klimabonus bereits bekommen?

16. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus per Überweisung ausgezahlt bekommen?

17. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus als Gutschein erhalten?

18. Kann das Bundesministerium für Inneres ausweisen, welche der anspruchsberechtigten Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft über welchen Aufenthaltstitel verfügen?

a.    Wenn ja, wie viele Personen sind das je Art des Aufenthaltstitels?

19. Wie viele Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft haben den Klimabonus – aufgeschlüsselt auf die unterschiedlichen Aufenthaltstitel –  bereits bekommen?

20. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus per Überweisung ausgezahlt bekommen?

21. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus als Gutschein erhalten?

22. Kann das Bundesministerium für Inneres ausweisen, welche der anspruchsberechtigten Personen in einer Vollzugsanstalt eine Haft absitzen?

a.    Wenn ja, wie viele Personen sind das?

23. Wie viele Personen, die in einer Vollzugsanstalt eine Haft absitzen, haben den Klimabonus bereits bekommen?

24. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus per Überweisung ausgezahlt bekommen?

25. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus als Gutschein erhalten?

26. Kann das Bundesministerium für Inneres ausweisen, welche der anspruchsberechtigten Personen Asylwerber sind?

a.    Wenn ja, wie viele Personen sind das?

27. Wie viele Personen, die Asylwerber sind, haben den Klimabonus bereits bekommen?

28. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus per Überweisung ausgezahlt bekommen?

29. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus als Gutschein erhalten?

30. Kann das Bundesministerium für Inneres ausweisen, welche der anspruchsberechtigten Personen Asylberechtigte sind?

a.    Wenn ja, wie viele Personen sind das?

31. Wie viele Personen, die Asylberechtigte sind, haben den Klimabonus bereits bekommen?

32. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus per Überweisung ausgezahlt bekommen?

33. Wie viele dieser Personen haben den Klimabonus als Gutschein erhalten?

34. Wurden vom BMK diese Informationen angefordert?

35. Wurden dem BMK diese Informationen übermittelt?

36. Zu welchen, im obigen Text angeführten, Problemen kommt es derzeit im Zusammenhang mit den Prüfungen des Anspruchs auf den Klimabonus?

37. Warum kommt es zu diesen Problemen bei der Prüfung?

38. Spielen bei diesen Prüfungsproblemen Anspruchskriterien eine Rolle?

a.    Wenn ja, welche?

39. Welche Stellungnahme geben Sie dazu ab?

40. Warum werden gewisse Auszahlungen erst im Februar 2023 vorgenommen?

41. Welchen Verwaltungsaufwand stellt der Klimabonus für das Bundesministerium für Inneres dar?



[1] https://www.klimabonus.gv.at/