13099/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Mag. Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Finanzierung von GefängnisseelsorgerInnen

In der Nationalratssitzung am 19. Mai 2022 wurde einstimmig beschlossen, dass die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Finanzen in Gespräche zur Bereitstellung der zusätzlichen budgetären Mittel im Vorfeld der Annahme des Budgets für das Finanzjahr 2023 zu führen sollen. Gefängnisseelsorge ist wichtig als Teil der Religions- und Bekenntnisfreiheit. Jede Möglichkeit zum Austausch und zur Reflexion hilft den InsassInnen. Das Gespräch mit einem Seelsorger oder mit einer Seelsorgerin kann für die Gefangenen eine weitere wichtige Möglichkeit sein, Beistand zu bekommen, unabhängig von ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung. Ganz besonders wichtig in der Haft ist die Phase der Vorbereitung auf die Entlassung aus der Haft und ist die weitere Begleitung beim Übergang in ein eigenständiges Leben. Die Seelsorger und Seelsorgerinnen leisten dabei eine wichtige Unterstützung, sowohl in praktischen Angelegenheiten als auch mit dem Beistand. Umso wichtiger ist daher eine langfriste Finanzierung der GefängnisseelsorgerInnen.

Im aktuellen Justizbudget sind die finanziellen Mittel für die Seelsorge nicht explizit ausgewiesen. Sie sind gemeinsam als Aufwandsposten mit Reinigung und Videodolmetschen Teil der Werkleistungen. Diese Werkleistungen sind mit insgesamt 3,160 Mio. Euro budgetiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wieviele GefängnisseelsorgerInnen versehen aktuell Ihren Dienst? (Aufschlüsselung nach Personenanzahl und Anzahl der Stunden)

2.       Wieviele GefängnisseelsorgerInnen waren in den Jahren 2020 und 2021 im Dienst?

3.       Ist geplant, die Anzahl der GefängnisseelsorgerInnen zu erhöhen?

a.       Wenn ja, wieviele GefängnisseelsorgerInnen sollen künftig aktiv eingesetzt werden?

b.       Wenn nein, warum nicht?

4.       Wie hoch sind die budgetierten Mittel für GefängnisseelsorgerInnen?

5.       Gibt es in allen Justizanstalten die Möglichkeit, ein Gespräch mit GefängnisseelsorgerInnen zu führen?

a.       Wenn ja, wieviele Stunden pro Woche sind diese verfügbar (Aufschlüsselung nach Justizanstalten)?

b.       Wenn nein, in welchen Justizanstalten ist eine Betreuung durch die Gefängnisseelsorge nicht möglich und warum nicht?

6.       Wie hoch sind die budgetierten Mittel für das Zurverfügungstellung von religiösen Heilsmitteln?

7.       Wie hoch waren die budgetierten Mittel für das Zurverfügungstellung von religiösen Heilsmitteln in den Jahren 2020 und 2021?