13102/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Arbeitsanfall bei der DSB
Die Datenschutzbehörde ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwar eine wichtige Aufsichtsinstanz für die Wahrung des Datenschutzes, durch die Pandemie und diverse Handhabungen von Briefen, Datenverknüpfungen etc wurde diese Instanz auch immer häufiger angerufen. Soweit ersichtlich, ist die Anzahl der Eingangsstücke in den vergangenen Jahren massiv angestiegen (1). Im Vergleich dazu und wohl auch, weil Datenschutzfragen nicht die einfachste Materie sind, bleibt die Anzahl der Erledigungen relativ konstant (vgl. Auszug aus dem Jahresbericht der DSB).
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Entwicklung des Aufwandes der DSB am Beispiel der Individualbeschwerden |
2019 |
2020 |
2021 |
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Eingangsstücke |
2102 |
1603 |
6051 |
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Erledigungen |
1405 |
1332 |
1421 |
Unklar ist allerdings, aus welchen Gründen diese Zahlen so extrem angestiegen sind und ob nicht Effizienzpoteniale durch gebündelte Bearbeitungen bestehen würde - beispielsweise durch thematisches Fachaufteilung auf einzelne Mitarbeiter falls bestimmte Beschwerden ident sind (Berichten zufolge haben Diskusisonen über Impfpflicht, Briefe an Ungeimpfte oÄ zu einem Anstieg der Verfahren geführt haben und würden damit analog zueinander behandelt werden können.
Da gleichzeitig seit Jahren über Personalmangel bei der DSB diskutiert wird und auch die Volksanwaltschaft hier Handlungsbedarf sieht, ist es oftmals hilfreich, eine Faktenbasis zu suchen. In den Anfängen der COVID-19 Pandemie arbeiteten die Bedienstete von September 2020 bis Juli 2021 in Schichten, zwischen Juli 2021 und Dezember 2021 in der Behörde und mit Beginn des Lockdowns erfolgte wiederum seit Dezember 2021 eine Rückkehr zum Schichtbetrieb. Angesichts der steigenden Verfahrenszahlen ist allerdings unklar, wie die Arbeit der Bediensteten vor Ort/im Home Office im Jahr 2022 aufgeteilt wird und wie die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitsleistung der Bediensteten bemessen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende