13116/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Ries
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zurückweisung von Flüchtlingen nach Oberösterreich
Zu den Aufgaben deutscher Grenzbehörden, gem. § 18 Asylgesetz der Bundesrepublik Deutschland, zählt es unter anderem, einem Ausländer die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Dazu ist der Ausländer zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die oben angeführten Voraussetzungen vorliegen.
Laut Mitteilungen von österreichischen Beamten kommt es im Bereich der Landespolizeidirektionen Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich immer wieder, und in den letzten Monaten vermehrt, zu Einreiseverweigerungen aus Deutschland. Drittstaatsangehörige müssen daher von Österreich zurückgenommen werden, um hier in Österreich um Asyl ansuchen zu können.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Ausländer mussten im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.10.2022, im Bundesland Oberösterreich, aufgeschlüsselt nach Monaten, von Österreich aus Deutschland übernommen werden?
2. Welche Nationalität hatten die Personen, denen die Einreise aus Oberösterreich nach Deutschland verweigert wurde? (Um Aufgliederung nach Staatsbürgerschaften wird ersucht.)
3. Wie viele dieser in Deutschland zurückgewiesenen Personen haben in Oberösterreich um Asyl angesucht?
4. Was ist unter dem Terminus „grenznaher Raum“ im Grenzbereich zwischen Deutschland und Österreich zu verstehen bzw. wie weit erstreckt sich dieser Bereich in das Landesinnere der Bundesrepublik Deutschland?
5. Verfügt auch die Republik Österreich über derartige gesetzliche Bestimmungen gegenüber ihren Nachbarländern, die zur Einreiseverweigerung gegenüber Ausländern berechtigen?
a. Wenn ja, wie weit ist der „grenznahe Raum“ in Österreich gefasst?
b. Wenn ja, wie lautet diese gesetzliche Bestimmung in Österreich und wie oft wurde sie im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.10.2022 angewendet?
6. Wie vielen Personen wurde die Einreise nach Österreich in diesem Zeitraum, aufgegliedert auf die Nachbarländer Ungarn, Slowakei, Tschechien, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Italien und Slowenien verweigert?
7. Wie viele Personen mussten in diesem Zeitraum, aufgegliedert auf die in Frage 7 beschriebenen Nachbarländer, aufgrund einer dortigen Einreiseverweigerung, von den österreichischen Grenzbehörden übernommen werden?
8. Wie viele dieser zurückgewiesenen Personen haben – aufgegliedert auf die einzelnen Nachbarländer, aus denen sie nach Österreich zurückgewiesen wurden – in Österreich um Asyl angesucht?