13122/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Verlängerung der Zulassung von Glyphosat

 

 

Aktuell ist der Wirkstoff Glyphosat in der EU bis zum 15. Dezember 2022 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Derzeit läuft das in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehene Überprüfungsverfahren zur Erneuerung der Genehmigung. Die EU-Kommission prüft in diesem Verfahren den Wirkstoff erneut. In dem Prüfverfahren werden neue Untersuchungen und Forschungsergebnisse auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt. In dem Verfahren wird die EU-Kommission von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und allen Mitgliedstaaten unterstützt. Behörden aus vier Mitgliedstaaten sind für diesen Wirkstoff in der Europäischen Union berichterstattende Mitgliedstaaten in einem Konsortium. Der erste Bewertungsbericht wurde im Juni 2021 an die EFSA, die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten übersandt. Die EFSA hat im Herbst 2021 das Beteiligungsverfahren für die übrigen Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wurde eine außergewöhnlich große Anzahl Kommentare abgegeben. Daher verzögert sich der Abschluss des Überprüfungsverfahrens. Die EU-Kommission hat daher eine formale Verlängerung um ein Jahr vorschlagen, um das Verfahren rechtssicher abzuschließen. Am 14. Oktober 2022 hat die EU-Kommission im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) für die zeitlich befristete Verlängerung der Glyphosatzulassung keine qualifizierte Mehrheit erhalten.[1] Ein weiterer Anlauf für eine befristete Verlängerung für den Einsatz des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat ist laut Medienberichterstattung erneut gescheitert. Die notwendige qualifizierte Mehrheit ist offenbar im zuständigen Ausschuss der EU-Staaten nicht zustande gekommen. Nun liegt der Ball alleine bei der EU Kommission und diese muss eine Entscheidung treffen. Nachdem diese jedoch schon den Antrag auf Verlängerung um ein Jahr gestellt hat, ist davon auszugehen, dass Glyphosat auch um ein Jahr verlängert wird. Bisher ist das das Pestizid bis zum 15. Dezember in der EU zugelassen.

Der EU Ausschuss des Nationalrates hat am 3. Oktober 2017 mehrheitlich beschlossen, dass sich die Vertreter*innen der Bundesregierung in den EU Gremien gegen jegliche Zulassung von Glyphosat aussprechen und gegen alle anderslautenden Vorschläge stimmen müssen.[2]

Während die deutsche Bundesregierung ihr Abstimmungsverhalten transparent auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums anführt und dieses auch schlüssig erklärt, ist das Abstimmungsverhalten des österreichischen Vertreters bzw. der österreichischen Vertreterin nicht ersichtlich. [3]

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1. Wie hat sich der österreichische Vertreter/die österreichische Vertreterin bei der Abstimmung im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) am 14. Oktober 2022 verhalten?

2. Wie haben Sie als zuständiger Bundesminister den österreichischen Vertreter/die österreichische Vertreterin angewiesen?

3. Welche Gründe führten zu diesem Abstimmungsverhalten?

4. Wurde der rechtlich bindende und über die Gesetzgebungsperiode hinausgeltende Beschluss des EU Unterausschusses eingehalten, der ausdrücklich fordert jegliche Zulassung von Glyphosat abzulehnen und alle anderslautenden Vorschläge ebenfalls abzulehnen?

5. Wie hat sich der österreichische Vertreter/die österreichische Vertreterin bei der Abstimmung im im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) am 15. November 2022 verhalten?

6. Wie haben Sie als zuständiger Bundesminister den österreichischen Vertreter/die österreichische Vertreterin angewiesen?

7. Welche Gründe führten zu diesem Abstimmungsverhalten?

8. Wurde der rechtlich bindende und über die Gesetzgebungsperiode hinausgeltende Beschluss des EU Unterausschusses eingehalten, der ausdrücklich fordert jegliche Zulassung von Glyphosat abzulehnen und alle anderslautenden Vorschläge ebenfalls abzulehnen?

9. Aus welchem Grund legt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft diese essentiellen Abstimmungen nicht transparent öffentlich dar?



[1] https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/neubewertung-glyphosat-verfahren.html; Stand: 17.11.2022

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SEU/SEU_00007/imfname_672526.pdf

[3] https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/142-glyphosat.html